USA-Visum | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Wie bei den Nichteinwanderungsvisa gibt es auch bei den sog. Greencards (immmigrant visas) verschiedene Arten. Lässt man einmal die sog. Greencardlotterie (diversity visa program) beiseite, so wird hauptsächlich zwischen familienbezogenen und arbeitsplatzbezogenen Greencards unterschieden.


Bin ich US-Bürger? Diese Frage bekommen wir in letzter Zeit häufiger gestellt. Grund genug, an dieser Stelle einmal ein paar allgemeine Informationen – die natürlich keine Beratung im Einzelfall ersetzen – zu geben.


Wird einem verheirateten Antragsteller ein E-1-, E-2- oder L-1-Visum gewährt, so erhalten Familienmitglieder (auf Antrag) üblicherweise ein abgeleitetes Visum. Bei den E-Visa trägt es dieselbe Nummer wie das des Hauptantragstellers, bei den L-Visa erhalten Familienmitglieder ein L-2-Visum. Kinder dürfen damit die Schule besuchen, dem Ehegatten erlaubt das Visum, in den USA zu arbeiten. Der Ehegatte ist dabei nicht an das Unternehmen, in dem der Hauptantragsteller mitarbeitet, gebunden, sondern kann sich grundsätzlich bei einem beliebigen US-Unternehmen um einen Arbeitsplatz bewerben.


Wie schon des Öfteren in diesem Rahmen angesprochen, ist zu unterscheiden zwischen der Gültigkeit eines Visums als einem Einreisedokument und der Dauer, für die sich ein Reisender konkret in den USA aufhalten darf. Letztere ergibt sich aus dem I-94, das der US-Grenzbeamte dem Reisenden ausstellt. Das eine hat mit dem anderen grundsätzlich nichts zu tun. Ein B-2-Touristenvisum ist grundsätzlich für zehn Jahre gültig, der US-Grenzbeamte lässt den Reisenden aber in aller Regel aber immer nur für nur sechs Monate in die USA.


Ähnlich wie bei Nichteinwanderungsvisa gibt es auch bei Greencards verschiedene Kategorien. Eine davon nennt sich EB-5.


Wie früher schon dargestellt (23.11.2011), ist zu unterscheiden dazwischen, wie lange ein Visum gültig ist und wie lange man sich in den USA im Einzelfall aufhalten darf.


Für die meisten Visa ist es erforderlich, das elektronische Formular DS-160 auszufüllen. Hierin muss der Antragsteller u. a. einen Fragenkatalog, der mit „Security and Background Information“ übertitelt ist, beantworten. Er muss hier z. B. Angaben dazu machen, ob er an ansteckenden Krankheiten oder einer psychischen Erkrankung leidet, die ihn zur Gefahr für sich oder andere werden lässt. Auch nach Vorstrafen wird gefragt.


Immer wieder einmal erhalten wir Anfragen danach, welches Visum Eltern benötigen, um ihr Kind, das in den USA zur Schule gehen möchte und eine entsprechende Zusage von der Schule erhalten hat, zu begleiten.


Zweifelsohne spielt die Höhe der geplanten bzw. getätigten Investition eine gewisse Rolle bei der Entscheidung des US-Konsulats, ob ein E-2 Investorenvisum erteilt werden soll oder nicht. Konkrete Zahlenvorgaben machte der US-Gesetzgeber hierzu allerdings nicht.


Das Visum gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die US-Grenzbeamten seinen Inhaber auch tatsächlich in die USA einlassen. Diese Erfahrung musste kürzlich auch ein deutsches Unternehmen machen, das einen Mitarbeiter mit einem B-1 Visum zur Montage in die USA schickte.