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Greencard USA – rechtlich sicher geplant

  • Daueraufenthaltsrecht USA
  • Für DE/AT/CH und weltweit
  • Beratung vom US-Anwalt

GREENCARD

United States Permanent Resident Card

Seit Jahrzehnten ist die Greencard das unter Auswanderern wohl beliebteste Ausweisdokument der Welt. Eine Greencard gewährt ihrem Inhaber ein Daueraufenthaltsrecht in den USA sowie die Freiheit, überall in den USA zu wohnen, sich selbstständig zu machen und für jeden Arbeitgeber zu arbeiten.

Anders als bei Nichteinwanderungsvisa ist man durch den Erhalt einer Greencard nicht auf die Mitarbeit bei dem Unternehmen, mit dessen Hilfe man die Greencard beantragt hat, beschränkt. Mitarbeiter, die sich im Rahmen einer Entsendung in den USA aufhalten, sind oft sehr am Erwerb einer Greencard interessiert. Arbeitgeber, die solchen Wünschen ihrer Angestellten nachkommen, können dadurch ihre besten und erfahrensten Mitarbeiter halten und ihnen gleichzeitig einen Anreiz geben, langfristig am US-Standort zu bleiben.

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Wie kann ich eine Greencard für die USA beantragen?

Der Erlangung einer US-Greencard geht ein mehrstufiges Verfahren voraus, das in der Regel wie folgt aussieht:

1

Einreichen der Petition durch den US-Arbeitgeber oder US-Verwandte

Für den ersten Schritt sind in den meisten Fällen ein US-Verwandter (bei familienbasierten Greencards) oder ein US-Arbeitgeber (bei arbeitsplatzbasierten Greencards) verantwortlich. Bei familienbasierten Greencard-Anträgen muss das Formular I-130 ausgefüllt und eingereicht werden, bei arbeitsplatzbasierten Greencards entsprechend das Formular I-140.

2

US-Einwanderungsvisum beantragen

Wird die Petition von der USCIS gebilligt, kann im zweiten Schritt das Einwanderungsvisum beantragt werden. Der Antrag erfolgt in Deutschland über das US-Konsulat in Frankfurt am Main, bei dem ein persönlicher Termin wahrzunehmen ist. Vor dem Termin muss sich der Antragsteller auch von einem besonders dafür autorisierten Amtsarzt („panel physician“) untersuchen lassen.

3

Automatischer Greencard-Versand an US-Adresse

Die Greencard selbst wird nach der Einreise in die USA an eine im Visumsverfahren anzugebende US-Adresse gesandt, ohne dass der Antragsteller hier noch zusätzlich etwas unternehmen müsste. Bei der Einreise versieht der US-Grenzbeamte den Reisepass des zukünftigen Greencardinhabers mit einem Stempel, der ihn als Lawful Permanent Resident ausweist.

Greencard macht US-Staatsbürgerschaft möglich

Über eine Greencard hat man die Möglichkeit, nach drei bis fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft zu erwerben. Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 grundsätzlich die US-Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist hierfür grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen für die Beantragung einer US-Greencard

Eine Greencard gewährt dem Inhaber viele Rechte, bringt aber auch einige Pflichten mit sich:

  • Greencardinhaber müssen ihren Lebensmittelpunkt in die USA verlegen und behalten, sonst droht ihnen der Verlust der Greencard.
  • Aufenthalte außerhalb der USA für weniger als sechs Monate am Stück sind grundsätzlich unproblematisch. Bei einem Auslandsaufenthalt zwischen sechs Monaten und einem Jahr kann eine Wiedereinreise als Greencardinhaber bereits problematisch werden. In solchen Fällen kann ein US-Grenzbeamter durchaus Fragen stellen und ggf. Unterlagen verlangen, die die Beibehaltung eines US-Lebensmittelpunktes nachweisen.
  • Personen, die sich länger als ein Jahr außerhalb der USA aufgehalten haben, müssen grundsätzlich ein spezielles Visum beantragen, um wieder als Greencardinhaber in die USA einreisen zu können. Ein solches Returning Resident Visa wird nur ausgestellt, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, d.h. der längere Auslandsaufenthalt durch höhere Gewalt bedingt war wie z.B. einen Krankenhausaufenthalt. In der Praxis kann man auch versuchen, ohne ein Returning Resident Visa wiedereinzureisen, wenn man länger als ein Jahr außerhalb der USA war. Allerdings ist ein solcher Versuch mit beachtlichen Risiken verbunden und verlangt erfahrungsgemäß deswegen vorherige Rücksprache mit einem Anwalt.
ein US-Greencard Dokument

Reentry Permit für Greencardinhaber

Wer vor der Ausreise weiß, dass er längere Zeit außerhalb der USA verbringen wird, kann eine sogenannte Reentry Permit beantragen. Diese erlaubt ihm, sich bis zu zwei Jahre außerhalb der USA aufzuhalten, ohne für die Wiedereinreise ein Returning Resident Visa beantragen zu müssen.

Auch der Inhaber einer Reentry Permit muss darauf vorbereitet sein, bei einer Wiedereinreise in die USA seinen Aufenthalt außerhalb der USA genau zu schildern und zu rechtfertigen.

Greencard und Steuerpflicht in den USA

Nicht zuletzt sollten auch die steuerlichen Konsequenzen einer US-Greencard – sowohl das Steuerrecht der USA als auch das Steuerrecht des Heimatlandes betreffend – bedacht werden. Wer eine Greencard besitzt und dementsprechend seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegt hat, muss natürlich US-Steuern bezahlen.

Wichtig: Auch wer seine Greencard behalten hat, aber mittlerweile im Ausland lebt, muss weiterhin US-Steuererklärungen einreichen und ggf. US-Steuern bezahlen. Selbstverständlich kann man eine Greencard aber auch aufgeben. Hierfür ist ein formales Verfahren mit speziellem Formular vorgesehen.

Arbeitsplatzbasierte vs. familienbasierte Greencards

Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien: arbeitsplatzbasierte und familienbasierte Greencards. Erstere können gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden, Letztere durch Familienangehörige von US-Staatsbürgern und US-Greencardinhabern.

Für alle anderen Personen ist die Teilnahme an der Greencard-Lotterie ebenfalls eine Option.

Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen: EB-5 für Investoren, EB-1 self-petition für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und EB-2 NIW für Personen, die einer Tätigkeit im nationalen Interesse der USA nachgehen.

Arbeitsplatzbasierte Greencards

Die arbeitsplatzbasierten Greencards sind kontingentiert, d.h. pro Steuerjahr wird nur eine begrenzte Anzahl vergeben. Gehen in einer Kategorie mehr Anträge ein, als Greencards vergeben werden können, werden die „überschüssigen Anträge“ auf eine Warteliste gesetzt, d.h. der Antrag wird zwar nicht verworfen, aber vorläufig noch nicht bearbeitet.

Die arbeitsplatzbasierten Greencards fächern sich in folgende Unterkategorien auf:

Für alle arbeitsplatzbasierten Greencards ist ein Arbeitsplatzangebot erforderlich. Der potenzielle US-Arbeitgeber muss auch zeigen, dass er keinen US-Amerikaner für die Stelle gefunden hat (labor certification). Ausnahmen: EB-1, EB-2 NIW, EB-4 sowie EB-5.

EB-1  
EB-1A workers with extraordinary ability – Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (internationale oder nationale Bekanntheit erforderlich)
EB-1B outstanding professors and researchers – international anerkannte Forscher oder Hochschullehrer
EB-1C multinational executives and managers – Manager oder leitende Angestellte internationaler Konzerne
EB-2  
EB-2 advanced degree professionals – Personen mit höherem Abschluss als US-Bachelor (z.B. Master, Doktorgrad) oder Bachelor + mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
EB-2 NIW persons with exceptional ability – Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, deren Tätigkeit im nationalen Interesse der USA liegt (kein US-Arbeitgeber erforderlich)
EB-3  
Professional Akademiker – Personen mit einem Beruf, der mindestens einen US-Bachelor oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erfordert
Skilled Facharbeiter – Personen, die einen Beruf ausüben, der mindestens eine zweijährige Berufserfahrung erfordert
Unskilled Sonstige Arbeitnehmer – Personen mit der erforderlichen Berufserfahrung bzw. Ausbildung
EB-4  
EB-4 Mitglieder von Religions- bzw. Glaubensgemeinschaften, die in den USA die Tätigkeit eines Geistlichen (Pfarrer, Prediger o.ä) ausüben möchten
EB-5  
EB-5 Investoren – Investitionen von 1,05 Mio. USD (oder 800.000 USD in wirtschaftsschwachen Regionen) und Schaffung von 10 Vollzeitarbeitsplätzen (Stand Oktober 2022)

EB-Greencards vs. Trump Gold Card

In den letzten Jahren sind zunehmend neue politische Vorschläge in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht, darunter die sogenannte „Trump Gold Card“ und die „Trump Platinum Card“. Beide Konzepte richten sich an extrem vermögende Ausländer und sehen Zahlungen in Millionenhöhe direkt an die US-Regierung vor. Im Gegenzug sollen sie besondere Aufenthalts- oder Steuerprivilegien gewähren. Während die Gold Card vor allem als „Premium-Einwanderungsoption“ für Ultrareiche beworben wird, sieht die Platinum Card – nach bisher bekannten Entwürfen – einen langfristigen Aufenthalt in den USA mit erheblichen steuerlichen Vorteilen vor, ohne dass eine klassische Greencard erforderlich wäre.

Diese Programme sind jedoch – anders als das gesetzlich verankerte EB-5-Programm – rechtlich nicht dauerhaft abgesichert. Sie beruhen teils auf präsidialen Initiativen oder politischen Ankündigungen und könnten, insbesondere im Fall der Platinum Card, nur mit Zustimmung des US-Kongresses umgesetzt werden. Fachkreise weisen daher auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten hin, da wesentliche Teile des Einwanderungsrechts dem Kongress vorbehalten sind und nicht allein durch präsidentielle Maßnahmen geschaffen werden können. Ob, wann und in welcher Form diese „Trump Cards“ jemals rechtskräftig umgesetzt werden, bleibt weiterhin offen.

Wichtig: Diese politischen Vorschläge ersetzen das bestehende EB-5-System nicht. Das klassische EB-5-Programm ist gesetzlich geregelt, mehrfach verlängert worden und bietet eine deutlich höhere Rechtssicherheit. Zudem genießen Investoren, die bereits eine vollständige EB-5-Petition eingereicht haben, einen gesetzlichen Bestandsschutz (Grandfathering).

Familienbasierte Greencards

Mit Ausnahme der IR-Kategorie ("immediate relatives") sind auch die familienbasierten Greencards kontingentiert, d.h. pro Steuerjahr wird nur eine begrenzte Anzahl solcher Greencards vergeben, was dazu führt, dass „überschüssige Anträge“ vorläufig nicht bearbeitet, sondern auf eine Warteliste gesetzt werden.

Die familienbasierten Greencards untergliedern sich wie folgt:

IR-Kategorie (immediate relatives) für nahe Verwandte von US-Bürgern · nicht kontingentiert
IR-1 für Ehepartner von US-Bürgern IR-2 für unverheiratete Kinder unter 21 Jahren
IR-3 für Waisen, die im Ausland adoptiert wurden IR-4 für Waisen, die in den USA adoptiert wurden
IR-5 für Eltern eines US-Bürgers, der mindestens 21 Jahre alt ist  
F-Kategorie (family preference relatives) für sonstige Verwandte von US-Bürgern und Greencardinhabern · kontingentiert
F1 für unverheiratete Kinder eines US-Bürgers über 21 Jahre F2A / F2B für Ehepartner und Kinder von Greencardinhabern
F3 für verheiratete Kinder eines US-Bürgers + Ehepartner und minderjährige Kinder F4 für Geschwister eines mindestens 21 Jahre alten US-Bürgers + Ehepartner und minderjährige Kinder

Kosten für eine US-Greencard

Im Zuge der Beantragung einer Greencard fallen ganz unterschiedliche Kosten an. Zu berücksichtigen sind dabei Kosten für die notwendige medizinische Untersuchung (Medical Exam), Impfungen oder Gebühren für die Beantragung des Einwanderungsvisums beim US-Konsulat.

Diese Gebühren sind mit 220 USD bzw. 325 USD für die Immigrant Fee und ca. 500 Euro für das Medical Exam (Stand Oktober 2022) recht überschaubar. Es empfiehlt sich allerdings die Beratung durch einen US-Visumsexperten, die Kosten variieren je nach Beratungsaufwand und Greencardkategorie.

Video | FAQ mit US-Anwältin und Expertin für Greencards

Greencard für die USA kaufen

Eine Greencard für die USA lässt sich nicht einfach so käuflich erwerben. Die Vergabe der meisten Greencards ist an strikte Bedingungen geknüpft: US-Familienangehörige, US-Arbeitgebers oder besondere Fähigkeiten und Qualifikationen.

Die einzige Ausnahme hiervon bildet die EB-5-Greencard, die es Ausländern ermöglicht, über eine passive Investition in ein US-Unternehmen oder U.S. Regional Center eine Greencard zu erwerben. In diesem Falle könnte man im weitesten Sinne von einem Greencardkauf sprechen.

Verlust des Greencardstatus

Die Greencard ist das „Ticket“ für den Daueraufenthalt in den USA. Einmal erteilt heißt aber dennoch nicht, dass der Greencardstatus nicht doch wieder aberkannt werden kann.

  • Begeht der Greencardinhaber eine Straftat, kann er seinen Greencardstatus durchaus auch wieder verlieren.
  • Hält er sich zu lange im Ausland auf, droht der Verlust. 
  • Bei Scheidung kann der Greencardstatus unter Umständen ebenfalls aberkannt werden, wenn die Greencard auf zwei Jahre befristet wurde.

Beratung zur US-Greencard durch erfahrene Anwälte

Sie haben sich dazu entschieden, eine US Greencard zu beantragen? Sie möchten, dass unsere erfahrenen Anwälte Ihren Greencardantrag professionell begleiten? Gerne beraten wir Sie umfassend zur Beantragung einer Greencard und begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte. Neben der Beratung zum Visumsrecht und der Prüfung, ob Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten können, evaluieren unsere Anwälte, welche steuerrechtlichen Auswirkungen Ihre US-Einbürgerung mit sich bringt.

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Seite. Melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unseren Experten vereinbaren möchten, entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

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Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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