H-1B Visum USA | Arbeitsvisum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

H-1B Visum - US-Arbeitsvisum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Das H-1B Visum richtet sich an Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in einem US-Unternehmen mitarbeiten möchten. Der Vorteil dieser Visakategorie ist, dass im Unterschied zu L-Visa und E-Visa keine besonderen Anforderungen an das US-Unternehmen gestellt werden und auch die Anforderungen an den Antragsteller sehr viel niedriger sind, er insbesondere keine Führungsposition im US-Unternehmen einnehmen muss.

Der Nachteil des H-1B Visums liegt darin, dass die Anzahl der Visa, die pro Jahr vergeben werden, in der Regel mengenmäßig begrenzt ist. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst zu prüfen, ob nicht doch ein anderes Visum in Betracht kommt.

Keine zahlenmäßige Begrenzung besteht für Personen, die für Universitäten oder gemeinnützige bzw. gewisse regierungsnahe Forschungseinrichtungen arbeiten möchten.

Welche Qualifikationen müssen Antragsteller mitbringen?

Grundvoraussetzung für das H-1B Visum ist, dass der Antragsteller einen US-Bachelor oder einen ausländischen Hochschulabschluss hat, der einem US-Bachelor mindestens gleichwertig ist; auch mehrjährige Berufserfahrung oder eine Kombination von beidem kann einen Antragsteller für ein H-1B Visum qualifizieren. Daneben kann das H-1B-Visum aber auch von Models beantragt werden, die in der Regel nicht über einen Hochschulabschluss in ihrem Bereich verfügen.

Hat der Antragsteller seinen Abschluss an einer ausländischen Bildungseinrichtung erworben, muss er nachweisen, dass der Abschluss einem US-Bachelor zumindest gleichkommt. Hierfür stehen diverse Dienstleister in den USA zur Verfügung, die eine solche Prüfung durchführen und ein entsprechendes, von der Einwanderungsbehörde anerkanntes Zertifikat ausstellen können (Stichwort: „foreign credential evaluation“). Wer an einer Universität in den USA einen Master erworben hat, dem kann ggf. zugutekommen, dass ein bestimmtes Kontingent an H-1B Arbeitsvisa für Personen mit einem solchen Abschluss reserviert ist.

Welche Anforderungen werden an den Arbeitsplatz gestellt?

Bei Beantragung eines H-1B Visums muss – wie bei allen anderen Visa auch –nachgewiesen werden, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot aus den USA vorliegt.

Dabei muss der angebotene Arbeitsplatz die speziellen Fähigkeiten des Antragstellers erfordern, also insbesondere auch den US-Bachelor. Sein voraussichtliches Gehalt darf nicht den Betrag unterschreiten, der Arbeitnehmern mit vergleichbarer Erfahrung und Qualifikation gezahlt wird und seine Einstellung darf sich nicht nachteilig auf jene Gruppe von Arbeitnehmern auswirken. Nicht zuletzt darf im Betrieb, in dem der Antragsteller beschäftigt werden soll, nicht gerade gestreikt werden.

Bevor der Arbeitgeber seine Petition für den Antragsteller bei der Einwanderungsbehörde stellen kann, muss er beim US-Department of Labor eine sog. Labor Condition Attestation (LCA) einreichen. Darin sind u.a. Angaben zum Gehalt und zum Nichtvorliegen von Streiks zu machen. Ferner ist zu bestätigen, dass entweder die für den Antragsteller zuständige Gewerkschaft von der H-1B Petition in Kenntnis gesetzt worden ist oder, falls es keine Gewerkschaft gibt, dass der Arbeitgeber für mindestens zehn Tage in seinem Betrieb einen entsprechenden Aushang gemacht hat.

Wenn der Betrieb sich vermehrt auf Arbeitnehmer mit H-1B Status stützt, kann dies das Verfahren allerdings verkomplizieren.

Wie erfolgt der Antragsprozess beim H-1B Visum?

Im Jahr 2020 wurde der Antragsprozess erheblich umgestaltet und eine elektronische Registrierung eingeführt („H-1B electronic registration process“).

Im ersten Schritt muss das US-Unternehmen, welches Ausländer beschäftigen möchte, sich im März bei der USCIS registrieren. Eine Woche danach beginnt in der Regel die Registrierungsperiode, in der dann das US-Unternehmen („Petitioner“) Daten zu potenziellen ausländischen Mitarbeitern („Beneficiaries“) übermitteln kann, was für einen Zeitraum von ca. zwei Wochen möglich ist. Wenn mehr Anträge eingegangen sind, als am Ende Visa erteilt werden können, wird eine Lotterie veranstaltet und die „Gewinner“ dann darüber informiert, dass ab dem 01.04.Petitionen eingereicht werden können. Je nachdem, wie viele Petitionen eingehen, kann ab Anfang August eine weitere Registrierungsperiode veranstaltet werden.

Die Petitionen, die ab dem 01.04. eingereicht werden können, sind etwas umfangreicher als die Informationen, die für die Registrierung übermittelt werden müssen; sie umfassen u.a. das Antragsformular I-129 und Unterlagen zum potenziellen Mitarbeiter, wie z.B. Nachweise zu seiner Ausbildung und ggf. zur Gleichwertigkeit seines ausländischen Abschlusses.

Wer die Bearbeitung nicht durch Zahlung der sog. Premium-Processing-Gebühr (2.500 US-Dollar) beschleunigt, erhält nicht bereits nach ca. 15 Tagen Rückmeldung zur Petition, sondern muss ggf. einige Monate warten. Ist die Petition gebilligt worden, kann in einem letzten Schritt das eigentliche Visum bei einem US-Konsulat in Deutschland beantragt werden.

Das H-1B Visum ist also an einige Fristen gebunden und kann nicht, wie viele andere Arbeitsvisa (z.B. der Kategorien E, L, O, J) jederzeit beantragt werden.

Was ist das H-1B Quotensystem?

Die Vergabe von H-1B Visa ist kontingentiert. Pro Steuerjahr (das im Oktober eines Jahres beginnt) werden nur 65.000 H-1B Visa vergeben, weitere20.000 können an Antragsteller vergeben werden, die einen Master oder höheren Abschluss an einer US-Universität erlangt haben. Aufgrund diverser Spezialregelungen, u.a. auch nationalitätenspezifische, werden am Ende weit mehr als 85.000 H-1B Visa vergeben. 

Welche Gültigkeitsdauer hat das H-1B Visum?

Das H-1B Visum wird in den meisten Fällen anfänglich für drei Jahre ausgestellt und kann danach verlängert werden. Der Höchstaufenthalt darf sechs Jahre nicht übersteigen. Diese Höchstaufenthaltsdauer findet jedoch unter Umständen dann keine Anwendung, wenn eine I-140-Petition für eine Greencard anhängig ist.

Kann ich mit einem H-1B Visum einen Greencard-Antrag stellen?

Im Unterschied zu vielen anderen Visa, u.a. auch zum H-2B Visum, muss der Antragsteller bei einem H-1B Visum nicht nachweisen, dass er keine Einwanderungsabsichten hat bzw. einen ausländischen Wohnsitz beibehält. Entsprechend kann er, ohne dass ihm dies von Rechts wegen zum Nachteil gereicht, eine Greencard-Petition stellen, während er mit seinem H-1B Visum in den USA arbeitet.

Dürfen Familienangehörige mit in die USA?

Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ein H-4 Visum beantragen, um den Antragsteller zu begleiten. Sie dürfen dann allerdings nicht arbeiten. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme zu dieser Regel: Wenn für den H-1B Visumsinhaber eine I-140 Petition genehmigt wurde, kann der Ehegatte mit H-4 Visum eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Unsere Beratung zum H-1B Visum

Gerne klären wir mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für ein H Visum erfüllen oder welche sonstigen Alternativen zum USA Arbeitsvisum in Ihrem konkreten Fall bestehen. Melden Sie sich bitte jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten vereinbaren möchten – entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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