Visa für die USA | P Visum | Sportler, Künstler, Entertainer

P Visum – USA Visum für Sportler, Künstler, Entertainer

Ein P-Visum wird für Leistungssportler, Entertainer oder Künstler ausgestellt, die in den USA beispielsweise im Rahmen eines Wettbewerbs, Auftritts oder einer Ausstellung tätig werden möchten, sei es allein oder als Teil einer Gruppe.

Während ein O-Visum in der Regel für Einzelpersonen (ggf. zusammen mit Begleitpersonal „support personnel“) geeignet ist, die in den USA auftreten oder in einem Unternehmen mitarbeiten wollen, ist das P-Visum das passendere für Gruppen von Künstlern oder Sportlern (Sportmannschaft, Streichquartett o.ä.).

Auch für Sportler, die in den USA an einem Wettbewerb teilnehmen möchten und dafür nicht nur Preisgeld, sondern auch eine andere Vergütung aus einer US-Quelle erhalten, ist das P-Visum die geeignetere Visumskategorie.
 

P-Visum mit drei Unterkategorien:

P-1 Visum für Einzelne und Gruppen

Ein P-1 Visum kann an einen einzelnen Leistungssportler vergeben werden, der sich eine internationale Reputation erworben hat und an einem Wettbewerb teilnehmen möchte, der sich ebenfalls an Sportler mit internationaler Reputation richtet.
Ein P-1 Visum kann auch an Mitglieder einer Gruppe von Leistungssportlern oder an eine Gruppe von Unterhaltungskünstlern ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Gruppe seit mindestens einem Jahr existiert, drei Viertel der Mitglieder der Gruppe seit mindestens einem Jahr angehören und die Gruppe als solche auftreten möchte. Dieses Einjahreserfordernis, von dem in besonderen Fällen Ausnahmen gewährt werden können, findet keine Anwendung auf einen Zirkus.

P-2 Visum für Austauschprogramme

Ein P-2 Visum wird Künstlern oder Entertainern gewährt, die einzeln oder in einer Gruppe, und zwar im Rahmen eines Austauschprogramms mit einer Gruppe aus den USA, auftreten möchten.

P-3 Visum für kulturell einzigartige Leistungen

Mit einem P-3 Visum wiederum können Künstler oder Entertainer in die USA einreisen, die einzeln oder in einer Gruppe im Zusammenhang mit kulturell einzigartigen Leistungen tätig werden möchten. Kulturell einzigartig sind Leistungen, wenn sie spezifisch für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Gesellschaftsschicht, Ethnie, Religion oder anderweitig abgrenzbare Gruppe von Personen sind. 
Die Tätigkeiten, die mit dem P-3 Visum in den USA ausgeübt werden können, umfassen sowohl Aufführungen als auch Lehre und Training.

Welche Voraussetzungen gelten für ein P-Visum?

1.    Empfehlungsschreiben

Bei Antragstellung ist zwingend das Empfehlungsschreiben einer US-Gewerkschaft oder US-Peergroup („advisory opinion“, „consultation letter“, „no-objection letter“) vorzulegen, das Stellung zu den Qualifikationen des Antragstellers und zu der Tätigkeit nimmt, die in den USA ausgeübt werden soll. Die Gewerkschaften oder Peergroups verlangen in der Regel die Vorlage der vollständig zusammengestellten Petition, um das Schreiben ausstellen bzw. um aus ihrer Sicht beurteilen zu können, ob der Antragsteller über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügt. Allerdings ist die USCIS an ihre Entscheidung und Einschätzung nicht gebunden.

2.    Wohnsitz außerhalb der USA

Im Unterschied zu einem O-Visum darf ein Antragsteller für ein P-Visum seinen Wohnsitz außerhalb der USA nicht aufgeben und muss das Konsulat davon überzeugen, dass er nach Ablauf seines Visums wieder aus den USA ausreist.

Welches Visum muss für Begleitpersonal beantragt werden?

Personen, die für den Auftritt des Künstlers bzw. der Künstler mit einem P-1-, P-2- oder P-3-Visum unentbehrlich sind („essential support“), können ebenfalls ein P-Visum beantragen. Ob jemand unentbehrlich ist, hängt von der Tätigkeit des Visumsinhabers sowie den Fähigkeiten und/oder Kenntnissen der Person(en) ab, die als „support“ einreisen möchten.

Familienangehörige und P-Visum

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von Personen, die mit einem P-1, P-2 oder P-3 Visum die USA besuchen, können ein P-4 Visum beantragen, das sie allerdings nicht zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt.

Wie lange ist das P-Visum gültig?

Je nach Unterkategorie kann ein P-Visum maximal ein bis fünf Jahre gültig sein.

US-Visumsexperten beraten zum P-Visum

Die Entscheidung, mit welchem Visum sich Ihr Vorhaben am besten verwirklichen lässt, ist nicht immer einfach zu treffen und bedarf einer näheren Befassung mit Ihren konkreten Zielen. In einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch, das wir telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz mit Ihnen führen, klären wir, welches Visum Sie benötigen.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Schwab. Melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Experten vereinbaren möchten, entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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