Greencard für die USA | EB-3 Visum | Personen mit Berufsausbildung

EB-3 Visum USA – Greencard für Personen mit einfacher Berufsausbildung

Das EB-3 Visum ist ein US-Einwanderungsvisum, mit dem eine arbeitsplatzbasierte US-Greencard beantragt werden kann. Diese Visumskategorie kommt für all diejenigen in Betracht, die die Voraussetzungen des EB-1 Visums oder des EB-2 Visums nicht erfüllen, die also z.B. keinen Hochschulabschluss oder keine außergewöhnlichen Fähigkeiten nachweisen können.

Das EB-3 Visum kann an sog. professional workers (EB-3A), skilled workers (EB-3B) und unskilled workers (EB-3B) vergeben werden. Diese Unterkategorien spielen vor allem im Rahmen der Kontingentierung eine Rolle. Genauso wie EB-1 und EB-2 Visa sind auch EB-3 Visa limitiert, d.h. pro Jahr wird nur eine begrenzte Anzahl vergeben. Den oben genannten Unterkategorien werden unterschiedliche Kontingente zugewiesen: Insgesamt können ca. 40.000 EB-3 Visa vergeben werden, 10.000 davon an unskilled workers.

Anders als bei EB-1 und EB-2 werden bei EB-3 Visa in der Regel mehr Anträge gestellt, als Visa vergeben werden können. Das kann zu langen Wartezeiten von mehreren Jahren führen. Beispielsweise können für unskilled workers jetzt Einwanderungsvisa beantragt werden für Petitionen, die im Mai 2019 eingereicht worden sind. Für die weiteren Unterkategorien von EB-3-Visa gibt es derzeit keine Wartezeiten (Stand September 2022). Die Wartezeiten kann man im Visa Bulletin einsehen, das monatlich veröffentlicht wird.

Wer nur für begrenzte Zeit in den USA leben und arbeiten möchte, sollte ggf. prüfen, ob dies mit einem Nichteinwanderungsvisum möglich ist, da der Erhalt einer Greencard steuerliche Folgen mit sich bringt, die bedacht werden müssen.

Welche Qualifikationen benötigen Antragsteller eines EB-3 Visums?

  • EB-3A: Akademiker (professional workers
    Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Abschluss hat, der einem US-Bachelor zumindest gleichkommt. Außerdem muss dieser Abschluss vom angestrebten Arbeitsplatz in den USA bzw. für eine vergleichbare Beschäftigung verlangt werden. Anders als beim H-1B Visum kann ein fehlender Bachelorabschluss nicht durch Arbeitserfahrung kompensiert werden. 
     
  • EB-3B: Facharbeiter (skilled workers)
    Voraussetzung ist hier, dass der Antragsteller für die in den USA angestrebte Beschäftigung üblicherweise zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann.
     
  • EB-3B: Sonstige Arbeitnehmer (unskilled workers)
    Voraussetzung in dieser Unterkategorie ist, dass der Antragsteller über die Berufserfahrung bzw. Ausbildung verfügt, die der Arbeitsplatz verlangt, wobei die übliche Ausbildungszeit weniger als zwei Jahre betragen darf. Der Arbeitsplatz darf seiner Natur nach nicht zeitlich befristet oder ein Saisonarbeitsplatz sein (wie z.B. beim H-2B Visum).

Welche Voraussetzungen müssen US-Unternehmen erfüllen?

Der US-Arbeitgeber muss bei allen Unterkategorien nachweisen, dass er den jeweiligen Arbeitsplatz nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitnehmer (US-Staatsbürger, Person mit Legal-Permanent-Resident-Status) besetzen konnte. Er muss die Stelle ausschreiben und ggf. Bewerbungsgespräche mit US-Amerikanern (oder Greencardinhabern) durchführen. Es ist eine sog. Labor Certification nötig. Anders als beim EB-2 Visum kommt ein National Interest Waiver hier nicht in Betracht.

Außerdem muss der US-Arbeitgeber dem Antragsteller mindestens 100 Prozent des Lohns zahlen, der im lokalen Umfeld des Arbeitsplatzes für eine vergleichbare Position gezahlt wird. Um diesen üblichen Lohn festzustellen, muss der US-Arbeitgeber bei der lokalen US-Arbeitsagentur eine sog. Prevailing-Wage-Anfrage stellen.

EB-3 Visum für die USA beantragen

Ein EB-3 Visum kann beantragt werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beantragung der EB-3 Greencard erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Stellenausschreibung durch den US-Arbeitgeber

Vor der Einreichung des eigentlichen Visumsantrags (Petition) sind folgende Schritte seitens des US-Arbeitgebers durchzuführen:

  • Der US-Arbeitgeber stellt eine sog. Prevailing-Wage-Anfrage bei der zuständigen Arbeitsagentur.
  • Der US-Arbeitgeber schreibt die Stelle aus, und zwar grundsätzlich in zwei Zeitungen sowie bei der lokalen US-Arbeitsagentur. Dabei sind gewisse Fristen und formale Anforderungen zu beachten. Insbesondere unterscheidet sich der Prozess auch, je nachdem welche Unterkategorie des EB-3 Visums in Betracht kommt. Melden sich Bewerber für die ausgeschriebene Stelle, muss der US-Arbeitgeber Bewerbungsgespräche führen und ggf. zeigen können, weshalb die Bewerber nicht geeignet waren.
  • Konnte die Stelle nicht besetzt werden, schließt sich die sog. Labor Certification Application an, die der US-Arbeitgeber beim U.S. Department of Labor einreicht.

Schritt 2: Einreichen der Petition durch den US-Arbeitgeber

Nun kann die I-140 Petition bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Auch hier sind Fristen zu beachten, die sich aus der Genehmigung der Labor Certification Application ergeben.

Schritt 3: Beantragung der EB-3 Greencard durch den Arbeitnehmer

Wird die Petition genehmigt, kann der Arbeitnehmer eine Greencard bzw. ein Einwanderungsvisum beantragen. Hierfür gibt es zwei Optionen:

  • Ist der Arbeitnehmer schon legal in den USA, so kann er vor Ort eine Statusanpassung beantragen (Adjustment of Status), um seinen Status als „Nichteinwanderer“ in den eines „Einwanderers“ zu ändern.
  • Ist eine Statusanpassung nicht möglich oder nicht gewollt, wird bei einem US-Konsulat außerhalb der USA ein Einwanderungsvisum beantragt (Antragsgebühr: 345 USD, Stand August 2022). Nach Zahlung einer sog. Immigrant Fee von 220 USD (Stand August 2022) und fristgerechter Einreise mit dem Einwanderungsvisum in die USA, wird dem Antragsteller dann die Greencard automatisch per Post an eine im Visumverfahren anzugebende US-Adresse gesandt.

EB-3 Visum und Familienangehörige

Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines EB-3-Antragstellers können eine Greencard erhalten.

Arbeitsplatzverlust und EB-3 Greencard

Anders als bei Nichteinwanderungsvisa hängt die Gültigkeit der Greencard nicht von der Beschäftigung ab. Ist eine Person beispielsweise mit einem L-Visum in den USA beschäftigt und kündigt oder wird gekündigt, so muss sie grundsätzlich die USA verlassen. Anders bei einer Greencard: Hier ist für die Beantragung einer arbeitsplatzbasierten Greencard zwar ein Arbeitgeber erforderlich, der mit dem Antragsteller den Prozess durchführt; die einmal erhaltene Greencard ist aber nicht von einer Mindestbeschäftigungsdauer o.ä. abhängig.

Beratung und Begleitung Ihres EB-3 Greencard-Antrags

Sie möchten in den USA leben und arbeiten und wünschen sich eine qualifizierte Beratung bei der Wahl der passenden Visumskategorie sowie bei der Begleitung Ihres Visumsantragsprozesses durch einen erfahrenen Anwalt? Gern sind wir Ihnen behilflich! Sie erreichen uns telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26), per E-Mail (info@visum-usa.com) oder der nutzen Sie gern auch unser Online-Terminbuchungssystem.

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