Das K-1-Verlobtenvisum (engl. fiancé visa bzw. fiancée visa)

Das K-1-Verlobtenvisum (engl. fiancé visa bzw. fiancée visa)

06.05.2014

Im heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen kurz das sog. Verlobtenvisum (K-1-Visum oder fiancé bzw. fiancée visa) vorstellen. Bei diesem handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum, das aber letztlich auf eine Greencard abzielt.

Wenn ein Ausländer (oder eine Ausländerin) in den USA einen US-Staatsbürger (oder eine US-Staatsbürgerin) heiraten möchte, um dann auch dort zu leben, so kann er (oder sie) weder direkt eine Greencard beantragen noch mit einem Touristenvisum einreisen, um dann nach der Hochzeit einen Change of Status zu beantragen. Im ersten Falle wäre die zwingende Voraussetzung der Verwandtschaft noch nicht erfüllt, im letzteren Falle hätte der Antragsteller offensichtlich schon bei Antragstellung für das Touristenvisum Einwanderungsabsichten, was zu einer Ablehnung des Antrags führen würde.

Diesem Dilemma versucht das K-1-Verlobtenvisum Abhilfe zu schaffen.

Die Beantragung gestaltet sich grob wie folgt:

Petition

Der US-Staatsbürger stellt eine Petition bei der USCIS (Formular I-129F, zusammen mit weiteren Unterlagen). Dabei sollte u. a. nachgewiesen werden können, dass das Paar sich innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung getroffen hat (z. B. mit Photographien, Flugtickets, Hotelbuchungen, Eintrittskarten o. ä.).

Zu beachten ist, dass beim K-1-Visum nicht nur Vorstrafen des Antragstellers, sondern auch solche des US-Bürgers zum Problem werden können. Hat sich der US-Staatsbürger eines Gewaltdelikts schuldig gemacht, sind entsprechende Police and Court Records einzureichen.

Es liegt im Ermessen der USCIS, ob sie anhand der Unterlagen entscheidet oder ob sie den US-Bürger zu einem Interview einlädt, zu dem dann alle Unterlagen im Original vorgelegt werden sollten und in dem der Beamte sich persönlich davon überzeugen möchte, dass es sich bei der geplanten Heirat nicht um eine Scheinehe handelt, die nur dazu dient, dem Ausländer eine US-Greencard zu besorgen.

Wenn die USCIS die Petition billigt, weist sie das National Visa Center an, dem ausländischen Verlobten ein Antragspaket mit diversen Formularen und Instruktionen zu schicken.

Visum

Den zweiten Schritt hat (formal) der Visumsantragsteller zu erledigen. Es ist nun an ihm, Formulare und Nachweise beim zuständigen US-Konsulat einzureichen. Im Interview-Termin sind u. a. die Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung bei speziell hierfür autorisierten Ärzten und ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.

Der Antrag sollte innerhalb von vier Monaten nach Approval der Petition durch die USCIS erfolgen. Allerdings kann der für die Visumserteilung zuständige Konsulatsbeamte die Gültigkeit der Petition beliebig oft um weitere vier Monate verlängern. Spätestens beim zweiten Verlängerungsantrag werden ihm dann aber wohl Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Heiratsabsichten kommen, mit entsprechenden Folgen für den Verlängerungsantrag.

Wird das Visum erteilt, hat der Antragsteller sechs Monate Zeit, um in die USA zu reisen. Einmal dort angekommen, sollte die Heirat innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Danach kann dann die eigentliche Greencard (über ein sog. Adjustment of Status) beantragt werden.

Erfolgt die Heirat nicht innerhalb der Frist von neunzig Tagen, befindet sich der Ausländer ohne Aufenthaltstitel (without any legal status) in den USA. Es besteht dann die Möglichkeit, dass ein Abschiebeverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Erfolgt die geplante Heirat vor der Abschiebung, kann der Greencardantrag grundsätzlich weiterverfolgt werden, allerdings müssen zusätzliche Formulare ausgefüllt und weitere Gebühren gezahlt werden. Es steht sodann im Ermessen der USCIS, ob sie in einem solchen Falle ein Adjustment of Status gewährt oder wegen Fristversäumnis ablehnt.

Greencard

Ein Ausländer, der zwar schon verheiratet ist und deshalb sogleich eine Greencard beantragen kann und kein K-1-Verlobtenvisum benötigt, dessen Hochzeit aber noch keine zwei Jahre zurück liegt, erhält nur eine auf zwei Jahre befristete Greencard. Genauso ist es bei jemandem, der die Greencard im Zusammenhang mit einem Verlobtenvisum beantragt. Die Greencard wird zunächst nur für zwei Jahre gültig sein, d. h. der Ausländer wird nur einen Conditional Permanent Residence Status erhalten. 90 Tage vor dem zweiten Hochzeitstag kann dann das sog. Removal of Condition beantragt werden.

Arbeitserlaubnis

Sogleich nach der Einreise kann der Ausländer eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese wird allerdings nur für maximal drei Monate gültig sein (entsprechend der Gültigkeit des K-1-Verlobtenvisums) und da die Bearbeitungszeit der USCIS mehrere Monate betragen kann, ist es unwahrscheinlich, dass sie wirklich von Nutzen sein würde.

Sinnvoller ist es, sobald als möglich zu heiraten und zusammen mit dem Adjustment of Status einen solchen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis zu stellen. Deren Gültigkeit wird dann nämlich ca. ein Jahr betragen.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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