Visa für die USA | US-Visum für Unternehmer und Investoren

USA-Visum und Greencard für Unternehmer

Sie sind Unternehmer und möchten geschäftlich in den USA tätig werden oder sogar ein Unternehmen in den USA gründen und auswandern? Auf dieser Seite stellen wir die hierfür in Frage kommenden Visumsarten vor.

Geschäftsvisum für die USA

Sofern Sie keiner bezahlten oder unbezahlten Arbeit in den USA nachgehen möchten, genügt ein B-1 Visum (Geschäftsvisum).

Mit einem Geschäftsvisum können Sie beispielsweise Investitionen tätigen, Geschäftspartner treffen, Vorträge halten sowie an wissenschaftlichen oder geschäftlichen Tagungen und Konferenzen teilnehmen. Es eignet sich außerdem für Reisen in die USA im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen ebenso wie für die Durchführung unabhängiger Forschung. Ein B-1 Visum erlaubt unter Umständen aber auch Tätigkeiten wie die Installation und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen, die von einem Unternehmen außerhalb der USA erworben wurden, sowie die Schulung von US-Arbeitnehmern zur Durchführung solcher Tätigkeiten.

Was Sie allerdings auf keinen Fall dürfen: für ein US-Unternehmen arbeiten! Dies ist unabhängig davon, ob Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden oder nicht. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. 

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Handelsvisum für die USA

Für Unternehmer, die schon seit einiger Zeit intensive Handelsbeziehungen mit den USA unterhalten, eröffnet das E-1 Visum (Handelsvisum) viele Möglichkeiten. E-1 Visa sind im Unterschied zu den meisten anderen Visumsarten unbegrenzt verlängerbar. Ein E-1 Visum wird nur Selbstständigen oder Mitarbeitern von US-Unternehmen ausgestellt, die mehrheitlich zwischen dem Vertragsland (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) und den USA Handel betreiben, und zwar in einem gewissen bzw. beträchtlichen Umfang („substantial“).

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Investorenvisum für die USA

  • E-2 Investorenvisum

Für Unternehmer, die beabsichtigen, in den USA in ein bestehendes Unternehmen zu investieren, ein solches zu kaufen oder ein neues Unternehmen zu gründen, um selbst dort zu arbeiten oder Mitarbeiter in die USA zu entsenden, wird häufig das E-2 Visum (Investorenvisum) die richtige Wahl sein. Je nach Konstellation sind allerdings unterschiedliche Punkte zu beachten.

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  • EB-5 Investorenvisum

Das EB-5 Visum ist die ideale Option für Personen, die über ein passives Investment in ein sogenanntes Regional Center in den Besitz einer US-Greencard gelangen möchten. Die Anzahl der EB-5 Einwanderungsvisa ist limitiert.

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IEPP als Alternative zum E-2 Visum

Auch das International Entrepreneur Parole Program (IEPP) bietet Unternehmern die Option, für begrenzte Zeit in den USA unternehmerisch tätig zu werden. Unternehmer sollten allerdings wissen, dass die Voraussetzungen beim IEPP komplexer und auch das Antragsverfahren umfangreicher als beim E-2 Visum sind. Nur wenn ein E-2 Visum nicht in Betracht kommt, empfehlen wir das IEPP als Alternative.

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Firmengründung in den USA – Full-Service-Kanzlei berät zum US-Markteintritt

Neben der Beratung in US-Visumsangelegenheiten begleiten unsere Anwälte/US-Anwälte auch den Markteintritt Ihres Unternehmens in die USA. Wir unterstützen Sie bei der  

  • Wahl der passenden Unternehmensform (LLC, Corporation, Partnership)
  • Wahl des US-Bundesstaates für die Firmengründung
  • Gründung und Anmeldung auf Bundesebene, Bundesstaats- und Lokalebene
  • Steuerberatung (Wegzugbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen/DBA-USA)
  • Nationalen und internationalen Vertragsgestaltung
  • US-Patent- und Markenregistrierung
  • Complianceberatung bezüglich Rechtsvorschriften der US-Regierungsbehörden

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Zweigstelle, Büro oder Tochterunternehmen in den USA

Unternehmer, die auf dem US-Markt Fuß fassen wollen und daher in den USA eine Zweigstelle, ein neues Büro oder ein Tochterunternehmen ihres deutschen Unternehmens aufbauen möchten oder Mitarbeiter in ein bereits bestehendes, konzernangehöriges Unternehmen entsenden möchten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein L-1 Visum qualifizieren.

Ein L-1 Visum kommt insbesondere auch dann in Frage, wenn der Weg in die USA über ein E-Visum versperrt ist, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.

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Visum durch besondere Fähigkeiten des Antragstellers

Für Vertreter der Wirtschaft, die weder von einem Unternehmen, das in den USA investiert hat, entsandt werden, noch in den USA investieren oder dort eine Zweigstelle/Tochterunternehmung eröffnen möchten, besteht die Möglichkeit, mit einem O-1 Visum bei einem US-Unternehmen zu arbeiten, wenn sie außergewöhnliche Fähigkeiten auf ihrem Gebiet nachweisen können.

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Unsere US-Visumsberatung für Unternehmer

Die Entscheidung, mit welchem Visum sich Ihr Vorhaben optimal realisieren lässt, ist nicht immer einfach zu treffen und bedarf einer näheren Befassung mit Ihren konkreten unternehmerischen Zielen. Wir helfen   Ihnen bei der Auswahl der richtigen Visumskategorie und bringen für Sie alles Nötige auf den Weg, damit Sie schon bald Ihr USA-Visum in den Händen halten.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@visum-usa.com), telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26), oder nutzen Sie gern auch unser Online-Terminbuchungssystem

Wenn Sie übrigens schon jetzt wissen, dass ein E-2 Visum, ein L-1 Visum oder ein B-1 Visum die richtige Visumskategorie für Sie ist und Sie daher eine Erstberatung nicht benötigen, können Sie uns auch direkt mit der Beantragung Ihres Visums zum fairen Pauschalpreis beauftragen!

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Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.


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