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EB-2 Visum für die USA

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EB-2 Visum

Greencard für Personen mit besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten

Ein EB-2 Visum ist ein US-Einwanderungsvisum. Mit ihm kann eine US-Greencard beantragt werden. Das EB-2 Visum gibt es in zwei Unterkategorien:

Die erste Kategorie beinhaltet Personen, die einen Beruf ausüben, der üblicherweise einen Master, alternativ einen Bachelor zuzüglich fünf Jahre Berufserfahrung, voraussetzt.

Die zweite Kategorie umfasst Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich über außergewöhnliche Fähigkeiten („exceptional ability“) auf den Gebieten der Wissenschaft, Wirtschaft oder der Künste verfügen. Im Gegensatz zum EB-1A Visum kommt ein EB-2 Visum für Arbeitnehmer aus dem Bereich Erziehung und mit gewissen Ausnahmen aus dem Bereich Sport nicht in Betracht.

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Wie auch andere arbeitsbasierte Einwanderungsvisa, ist das EB-2 Visum kontingentiert. Das Kontingent ist allerdings selten ausgeschöpft, sodass es kaum zu Wartezeiten kommt, falls doch, sind diese für ein EB-2 Visum meist relativ kurz, z.B. ein Jahr.

Möchten Künstler, Wissenschaftler, Wirtschaftsexperten o.ä. nur für begrenzte Zeit in den USA leben und arbeiten, empfiehlt sich die Beantragung eines O-Visums, da eine Greencard steuerliche Folgen mit sich bringt, die bedacht werden sollten.

Welche Voraussetzungen gelten für ein EB-2 Visum?

  • Der Antragsteller muss für die erste Unterkategorie einen Abschluss vorweisen können, der höherwertiger ist als ein US-Bachelor, also z.B. einen Masterabschluss. Das EB-2 Visum kommt aber auch in Betracht, wenn er über einen US-Bachelor (oder gleichwertigen ausländischen Abschluss) und fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt. Ein fehlender Bachelorabschluss kann allerdings nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden.
  • Bei der zweiten Unterkategorie ist es erforderlich, dass der Antragsteller nachweist, dass er über besondere Fähigkeiten in seinem Bereich verfügt, d.h. Fähigkeiten, die signifikant über dem Durchschnitt der in seinem Berufsfeld Tätigen liegen. Für Arbeitnehmer aus den Bereichen Erziehung und – abgesehen von gewissen Ausnahmen – Sport kommt diese Unterkategorie nicht in Betracht. Sie müssten ein EB-1A Visum beantragen.
  • Die Beantragung eines EB-2 Visums wird nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn der US-Arbeitgeber zeigen kann, dass er keinen bevorrechtigten Arbeitnehmer (US-Staatsbürger, Person mit Legal-Permanent-Resident-Status) für die Stelle, die er mit dem Antragsteller besetzen möchte, finden konnte.
  • Der US-Arbeitgeber muss dem Antragsteller mindestens 100 Prozent des Lohns zahlen, der im lokalen Umfeld des Arbeitsplatzes für eine vergleichbare Position üblicherweise gezahlt wird. Um diesen „üblichen Lohn“ festzustellen, muss der US-Arbeitgeber bei der lokalen US-Arbeitsagentur eine sog. Prevailing-Wage-Anfrage stellen.

Geringere Voraussetzungen mit National Interest Waiver

Grundsätzlich ist für das EB-2 Visum Voraussetzung, dass der Antragsteller ein Arbeitsplatzangebot nachweisen kann und der US-Arbeitgeber zeigen kann, dass er keine bevorrechtigten Arbeitnehmer finden konnte. Von diesen beiden Voraussetzungen gibt es allerdings eine Ausnahme:

Wenn gezeigt werden kann, dass es im nationalen Interesse liegt, dass der Antragsteller in die USA kommt, kann von den zuvor genannten Voraussetzungen abgesehen werden und ein National Interest Waiver beantragt werden. An das Vorliegen der Voraussetzungen werden allerdings hohe Anforderungen gestellt, insbesondere ist „national“ wörtlich zu nehmen: Es genügt nicht zu zeigen, dass die Wirtschaft, das Bildungssystem oder Ähnliches lokal vom Antragsteller profitieren werden. Die Tätigkeit in den USA muss sich tatsächlich national auswirken. Auch ein bloßer „Fachkräftemangel“ führt noch nicht dazu, dass entsprechende Berufsträger allein deshalb einen National Interest Waiver beantragen könnten.

An die Voraussetzungen für ein National Interest Waver werden hohe Anforderungen gestellt.

Video: Alle Infos zum EB-2 Visum für die USA

EB-2 Visum für die USA beantragen

Ein EB-2 Visum kann beantragt werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt werden. Allerdings empfiehlt es sich, vor der Antragstellung rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere ist die Gleichwertigkeit eines evtl. ausländischen Abschlusses mit einem US-Bachelor bzw. US-Master zu prüfen. Eine solche Gleichwertigkeitsprüfung bieten etliche US-Organisationen an.

Die Beantragung einer EB-2 Greencard erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Stellenausschreibung durch den US-Arbeitgeber

Vor der Einreichung der Petition sind folgende Schritte seitens des US-Arbeitgebers durchzuführen:

  • Der US-Arbeitgeber stellt eine sog. Prevailing-Wage-Anfrage bei der zuständigen Arbeitsagentur.
  • Der US-Arbeitgeber schreibt die Stelle aus, und zwar grundsätzlich in zwei Zeitungen wie auch bei der lokalen US-Arbeitsagentur. Dabei sind gewisse Fristen und formale Anforderungen zu beachten. Insbesondere unterscheidet sich der Prozess auch, je nachdem welche Unterkategorie des EB-2 Visums in Betracht kommt. Melden sich Bewerber für die ausgeschriebene Stelle, muss der US-Arbeitgeber Bewerbungsgespräche durchführen und ggf. zeigen können, weshalb die Bewerber nicht geeignet waren.
  • Konnte die Stelle nicht besetzt werden, schließt sich meist die sog. Labor Certification Application an, die der US-Arbeitgeber beim U.S. Department of Labor einreicht.

Schritt 2: Einreichen der Petition durch den US-Arbeitgeber

Der US-Arbeitgeber reicht die I-140-Petition bei der US-Einwanderungsbehörde ein. Auch hier sind Fristen zu beachten, die sich aus der Genehmigung der Labor Certification Application ergeben.

Schritt 3: Beantragung der US-Greencard durch den Arbeitnehmer

Wird die Petition genehmigt, darf der Arbeitnehmer eine US-Greencard beantragen. Hierfür gibt es zwei Optionen:

  • Ist der Arbeitnehmer bereits legal in den USA, kann er vor Ort eine Statusanpassung beantragen (Adjustment of Status), um seinen Status als „Nichteinwanderer“ in den eines „Einwanderers“ zu ändern.
  • Ist eine Statusanpassung nicht möglich oder nicht gewollt, wird bei einem US-Konsulat außerhalb der USA ein Einwanderungsvisum beantragt (Antragsgebühr: 345 USD, Stand August 2022). Nach Zahlung einer sog. Immigrant Fee von 220 USD (Stand August 2022) und fristgerechter Einreise mit dem Einwanderungsvisum in die USA, wird dem Antragsteller die Greencard automatisch per Post an eine im Visumverfahren anzugebende US-Adresse gesandt.
Absolventenkappe und Schriftrolle auf einem Tisch

EB-2 Visum und Familienangehörige

Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren eines EB-2-Antragstellers können eine Greencard erhalten.

Arbeitsplatzverlust und EB-2 Greencard

Anders als bei Nichteinwanderungsvisa hängt die Gültigkeit der Greencard nicht von der Beschäftigung ab. Ist eine Person beispielsweise mit einem L-Visum in den USA beschäftigt und kündigt oder wird gekündigt, so muss sie grundsätzlich die USA verlassen. Anders bei einer Greencard: Hier ist für die Beantragung einer arbeitsplatzbasierten Greencard zwar ein Arbeitgeber erforderlich, der mit dem Antragsteller den Prozess durchführt; die einmal erhaltene Greencard ist aber nicht von einer Mindestbeschäftigungsdauer o.ä. abhängig.

Die Gültigkeit der Greencard hängt nicht von der Beschäftigung ab.

Häufige Ablehnungsgründe eines EB-2-Antrags

Bei EB-2-Anträgen stoßen viele Antragsteller auf wiederkehrende Ablehnungsgründe. Besonders häufig entstehen Probleme, wenn die Unterlagen nicht exakt auf die Anforderungen der US-Einwanderungsbehörde abgestimmt sind. Typische Stolpersteine sind unter anderem:

  • fehlender oder unzureichender Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses
  • eine Tätigkeitsbeschreibung, die objektiv keinen höherwertigen akademischen Grad erfordert
  • ein schwach belegter Nachweis „besonderer Fähigkeiten“ im Rahmen der Exceptional-Ability-Unterkategorie
  • Widersprüche zwischen Lebenslauf, Empfehlungsschreiben und eingereichten Formularen

Eine sorgfältige Vorbereitung und konsistente Dokumentation sind daher entscheidend, um unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Was kostet ein EB-2 Visum?

Bei einem EB-2-Verfahren fallen in der Regel verschiedene US-Regierungsgebühren an, die sich je nach Verfahrensweg und Aktualisierungen der Behörden ändern können. Typischerweise entstehen zunächst keine direkten Antragsgebühren für die PERM/Labor Certification, jedoch Rekrutierungskosten für den Arbeitgeber. Anschließend kommen insbesondere folgende Gebühren in Betracht:

  • I-140 Antragsgebühr (715 USD)
  • USCIS Asylum Program Fee (300 USD)
  • optionales Premium Processing (2.805 USD)
  • Statusanpassung per I-485 (1.140 USD zuzüglich 85 USD für Biometrics)
  • alternativ die konsularische Einwanderungsvisumgebühr (345 USD)
  • nach Visumerteilung die USCIS Immigrant Fee in Höhe (220 USD)

Unsere Beratung zur Beantragung einer EB-2 Greencard

Sie haben Fragen zum EB-2 Visum oder anderen US-Einwanderungsvisa? Unsere erfahrenen US-Visumsexperten beraten Sie gerne zu allen Themen rund um das US-Einwanderungsrecht und können Sie auch bei einem anschließenden Antrag umfassend unterstützen. Melden Sie sich gerne bei uns!

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Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

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Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum EB-2 Visum

Brauche ich immer einen US-Arbeitgeber für EB-2?

In der Standardvariante ja, da ein US-Arbeitgeber als Sponsor und eine PERM/Labor Certification erforderlich sind. Beim EB-2 National Interest Waiver (NIW) kann dagegen auf Arbeitgeber und PERM verzichtet werden.

Kann ich beim EB-2 selbst eine Petition einreichen?

Ja, aber nur im Rahmen des EB-2 National Interest Waiver. In der klassischen EB-2-Variante muss der US-Arbeitgeber die Petition stellen.

Ist ein Masterabschluss zwingend erforderlich?

Ein Masterabschluss ist nicht zwingend erforderlich. In vielen Fällen kann auch ein Bachelorabschluss plus fünf Jahre einschlägige, progressive Berufserfahrung ausreichen.

Darf mein Ehepartner in den USA arbeiten?

Ja, Ehepartner können in der Regel mit einem abgeleiteten Status eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) beantragen und damit in den USA arbeiten.

Wie unterscheidet sich EB-2 von EB-1?

Das EB-1-Visum stellt meist höhere Anforderungen an Qualifikation und Nachweise, bietet dafür aber häufig schnellere Verfahren. EB-2 (mit oder ohne NIW) ist eine wichtige Alternative, wenn die strengen Voraussetzungen des EB-1 nicht erfüllt werden.