USA Visum für religiöse Berufe
Mit einem R Visum können Angehörige von Religionsgemeinschaften in die USA einreisen, um temporär für die Religionsgemeinschaft oder ihr angegliederte Gemeinschaften zu arbeiten. In besonderen Ausnahmefällen kann auch ein B-1-Visum genügen.
Anforderungen an die religiöse Glaubensgemeinschaft
Die Religionsgemeinschaft muss als „bona fide“, d.h. nicht profitorientierte religiöse Organisation in den USA sowohl anerkannt als auch steuerbefreit sein oder die Voraussetzungen für einen Steuerbefreiungsstatus erfüllen. Das Konsulat kann außerdem Nachweise darüber verlangen, dass die Gemeinschaft, für die der Antragsteller arbeiten wird, auch die Mittel hat, den Antragsteller angemessen zu entlohnen.
Welche Anforderungen gelten für den Antragsteller?
Der Antragsteller muss der religiösen Glaubensgemeinschaft, für die er in die USA kommen soll, in der Regel seit mindestens zwei Jahren angehören.
Der Antragsteller muss außerdem entweder
- ein Geistlicher sein, der autorisiert ist, religiöse Zeremonien durchzuführen – Laienprediger beispielsweise qualifizieren sich nicht für ein R Visum –,
- eine Tätigkeit ausüben, die mindestens einen einem „Bachelor“ gleichkommenden Abschluss erfordert,
- innerhalb der Religionsgemeinschaft eine Funktion ausüben, der traditionellerweise religiöse Bedeutung – Katechet, Kantor, Mitarbeiter konfessioneller Krankenhäuser – zukommt oder
- einer geistlichen Berufung folgen, die es beispielsweise erforderlich macht, die ewigen Gelübde abzulegen. Besondere Anforderungen an die Tätigkeit, die in den USA ausgeübt werden soll, werden dann nicht gestellt.
Wie erfolgt die Beantragung eines R Visums?
Die Erlangung eines R-Visums erfolgt in zwei Schritten. Zunächst muss bei der USCIS, der US-Einwanderungsbehörde, eine sog. I-129-Petition seitens des potentiellen US-Arbeitgebers eingereicht werden. Wird diese Petition gebilligt, kann im zweiten Schritt das eigentliche Visum bei einem US-Konsulat beantragt werden. Im Rahmen der Petition sind sowohl Angaben zum Arbeitgeber („Petitioner“) als auch zum Visumsantragsteller („Beneficiary“) zu machen und entsprechend durch Unterlagen nachzuweisen.
Was gilt für die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitung der Petition kann mehrere Monate dauern. Durch Zahlung einer sog. „Premium Processing Fee“ i.H.v. derzeit 2.500 USD (Stand Dezember 2022) kann der Vorgang der Prüfung der Petition auf 15 Tage verkürzt werden. Weil sich die USCIS aber nach 15 Tagen meist mit einer sog. „Request for Evidence“ zurückmeldet, dauert die Bearbeitung faktisch dann doch insgesamt eher vier bis sechs Wochen. „Premium Processing“ kommt beim R-Visum allerdings nur dann in Betracht, wenn beim US-Arbeitgeber vorher schon einmal eine „on-site inspection“ durchgeführt worden ist.
Für das Visum selbst benötigt man lediglich einen Termin im US-Konsulat. Man muss keine zu prüfenden Unterlagen vorab per Post einsenden, sondern lediglich ein Visumsantragsformular DS-160 (rein elektronisch) ausfüllen, die Visumsgebühr zahlen und einen Termin vereinbaren. Wann die nächsten Termine frei sind, hängt von der Arbeitsbelastung der Konsulate ab. Vor der Coronapandemie betrugen die Wartezeiten für einen Termin in der Regel wenige Tage bis ein, zwei Wochen. Derzeit sollte man wieder mit Wartezeiten von mehreren Wochen rechnen.
Derzeit sollte man wieder mit Wartezeiten von mehreren Wochen rechnen.
Wie lange ist das R Visum gültig?
Mit einem R-Visum darf man maximal fünf Jahre in den USA bleiben, danach muss man die USA für mindestens ein Jahr verlassen bzw. ein volles Jahr außerhalb verbringen, bevor man erneut ein R-Visum beantragen kann. Für Pendler oder Personen, die sich für sechs Monate oder weniger pro Jahr in den USA mit R-Status aufhalten, gelten andere Bestimmungen.
Unsere Beratung zum R Visum für die USA
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