
K-3 Visum – USA Visum für verheiratete Partner

Das K-3 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum. Früher konnten ausländische Ehepartner damit schneller in die USA gelangen, als wenn sie zeitgleich bzw. nur ein Einwanderungsvisum beantragten. Neben der I-130-Petition (für das IR-1 bzw. CR-1 Einwanderungsvisum) konnte der US-Ehepartner dann auch eine I-129F-Petition einreichen, wie sie für Verlobte erforderlich ist (K-1 Visum). Je nachdem, über welche Petition früher entschieden wurde, konnte dann im zweiten Schritt ein IR-1 bzw. CR-1 Visum oder eben ein K-3 Visum beantragt werden.
Ein K-3-Visum ist in der Regel 24 Monate gültig und für mehrere Ein- und Ausreisen geeignet.
Adjustment of Status bei K-3 Visum erforderlich
Während bei einem Einwanderungsvisum der dritte Schritt entfällt, muss nach Einreise mit dem K-3 Visum noch ein sog. Adjustment of Status durchgeführt, d.h. die eigentliche Greencard beantragt werden.
Wichtig ist auch: Wurde die Ehe außerhalb der USA geschlossen, kann das K-3-Visum grundsätzlich nur in dem Land beantragt werden, in dem die Hochzeit stattfand. Hat ein Paar also während des Urlaubs in Australien geheiratet, müsste das K-3-Visum in Australien beantragt und der erforderliche Interviewtermin ebenfalls dort wahrgenommen werden.
Beantragung IR-1 / CR-1 Visum empfohlen
Inzwischen unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten von K-3 und IR-1 bzw. CR-1 nicht mehr wesentlich, so dass grundsätzlich zu empfehlen ist, lediglich ein IR-1 bzw. CR-1 Visum zu beantragen und kein K-3 Visum. Die US-Einwanderungsbehörde weist selbst auf ihrer Webseite darauf hin (Stand 24.01.2022):
„However, because USCIS now takes less time to adjudicate the Form I-130, the current need for K-3 and K-4 visas is rare.“
Dürfen Ehepartner mit einem K-3 Visum in den USA arbeiten?
Grundsätzlich sind Inhaber eines K-3-Visums zur Arbeit berechtigt, sollten aber zum Nachweis eine Arbeitserlaubnis, d.h. ein „employment authorization document“ („EAD“) beantragen (Formular I-765).
Was gilt für Kinder von K-3-Visumantragstellern?
Kinder des ausländischen Ehepartners können ein K-4-Visum beantragen, soweit sie unverheiratet und unter 21 Jahre alt sind.
Unsere Experten für US-Visumsrecht beraten zum K-3 Visum
Wenn wir Ihnen bei der Beantragung des K-3 Visums oder der Greencard weiterhelfen können, melden Sie sich bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch. Wenn gewünscht, übernehmen wir im Anschluss die Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens für Sie.
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