
K-3 Visum – USA Visum für verheiratete Partner

Das K-3 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum. Früher konnten ausländische Ehepartner damit schneller in die USA gelangen, als wenn sie zeitgleich bzw. nur ein Einwanderungsvisum beantragten. Neben der I-130-Petition (für das IR-1 bzw. CR-1 Einwanderungsvisum) konnte der US-Ehepartner dann auch eine I-129F-Petition einreichen, wie sie für Verlobte erforderlich ist (K-1 Visum). Je nachdem, über welche Petition früher entschieden wurde, konnte dann im zweiten Schritt ein IR-1 bzw. CR-1 Visum oder eben ein K-3 Visum beantragt werden.
Ein K-3-Visum ist in der Regel 24 Monate gültig und für mehrere Ein- und Ausreisen geeignet.
Adjustment of Status bei K-3 Visum erforderlich
Während bei einem Einwanderungsvisum der dritte Schritt entfällt, muss nach Einreise mit dem K-3 Visum noch ein sog. Adjustment of Status durchgeführt, d.h. die eigentliche Greencard beantragt werden.
Wichtig ist auch: Wurde die Ehe außerhalb der USA geschlossen, kann das K-3-Visum grundsätzlich nur in dem Land beantragt werden, in dem die Hochzeit stattfand. Hat ein Paar also während des Urlaubs in Australien geheiratet, müsste das K-3-Visum in Australien beantragt und der erforderliche Interviewtermin ebenfalls dort wahrgenommen werden.
Beantragung IR-1 / CR-1 Visum empfohlen
Inzwischen unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten von K-3 und IR-1 bzw. CR-1 nicht mehr wesentlich, so dass grundsätzlich zu empfehlen ist, lediglich ein IR-1 bzw. CR-1 Visum zu beantragen und kein K-3 Visum. Die US-Einwanderungsbehörde weist selbst auf ihrer Webseite darauf hin (Stand 24.01.2022):
„However, because USCIS now takes less time to adjudicate the Form I-130, the current need for K-3 and K-4 visas is rare.“
Dürfen Ehepartner mit einem K-3 Visum in den USA arbeiten?
Grundsätzlich sind Inhaber eines K-3-Visums zur Arbeit berechtigt, sollten aber zum Nachweis eine Arbeitserlaubnis, d.h. ein „employment authorization document“ („EAD“) beantragen (Formular I-765).
Was gilt für Kinder von K-3-Visumantragstellern?
Kinder des ausländischen Ehepartners können ein K-4-Visum beantragen, soweit sie unverheiratet und unter 21 Jahre alt sind.
Unsere Experten für US-Visumsrecht beraten zum K-3 Visum
Wenn wir Ihnen bei der Beantragung des K-3 Visums oder der Greencard weiterhelfen können, melden Sie sich bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder auch telefonisch (069 76 75 77 80). Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch. Wenn gewünscht, übernehmen wir im Anschluss die Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens für Sie.
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