Der von Ex-Präsident Trump erlassene Vergabestopp für US-Nichteinwanderungsvisa wurde nicht verlängert. Allerdings erfolgt die Vergabe der meisten US-Visa nur in Verbindung mit einer National Interest Exception (NIE).
Das US-Konsulat Frankfurt weist darauf hin, dass eine NIE nur noch erteilt werden könne, wenn die Reise notwendig für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur sei.
Es können wieder Einwanderungsvisa und arbeitsplatzbasierte Greencards beantragt werden. Für einige Nichteinwanderungsvisa bestehen weiterhin Einschränkungen.
Reisende aus dem Schengenraum müssen bei Antritt der Reise einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug zurückliegen.
Bei familienbasierten US-Greencards müssen „Petitioners“ für ihre ausländischen Familienangehörigen finanziell bürgen. In der Regel wird verlangt, dass ein sog. I-864-Formular (Affidavit of Support) zusammen mit den Steuerunterlagen vorgelegt wird.
US-Konsulatsbeamte müssen Visumsantragsteller nur noch für eine Ausnahmegenehmigung an die US-Behörde empfehlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der Antragsprozess für ein US-Einwanderungsvisum bzw. eine US-Greencard umfasst neben dem Einreichen der Petition und der Beantragung des US-Visums auch eine ärztliche Untersuchung (Medical Examination).