Das Exchange Visitor Visa bzw. J-1-Visum

Das Exchange Visitor Visa bzw. J-1-Visum

01.11.2013

Die auf unserer Website näher dargestellten Visaarten (E-, L-, O- und H-1B) sind nicht die einzigen Visa, welche es ermöglichen, legal in den USA zu arbeiten. Auch das J-Visum (Exchange Visitor Visa) berechtigt seinen Inhaber zu Tätigkeiten, welche „Arbeit“ darstellen, für die aber oftmals eines der vorgenannten Visa nicht in Betracht kommt.

Wir bearbeiten keine J-Visa. Das liegt darin begründet, dass, wer ein J-Visum beantragen möchte, zunächst einen sog. „Sponsor“ benötigt. Als Sponsoren können aber nur von der US-Regierung zugelassene Organisationen auftreten – z. B. US-Behörden oder internationale Organisationen, bei denen die USA Mitglied sind –, die in gewisser Weise Verantwortung für den US-Aufenthalt des Visumsinhabers übernehmen und diesen mitgestalten. Sponsoren sind z. B. verantwortlich für die Auswahl der Gastfamilie (Au-Pair, Studenten/Schüler) oder für die Ausarbeitung und Überwachung des Trainingsplanes DS-7002 (Trainee).

Der Sponsor prüft auch, ob der Reisewillige die Voraussetzungen für das J-Visum bzw. eine seiner 15 Unterkategorien erfüllt und gibt dann meist auch Unterstützung im Zusammenhang mit dem Visumsverfahren. Qualifiziert man sich für das J-1-Visum, füllt der Sponsor das Formular DS-2019 aus, welches der Visumsantragsteller dem Konsulatsbeamten bei seinem Interview-Termin vorlegen muss.

Für ein J-Visum können sich z. B. Personen qualifizieren, die als Au-Pair in den USA tätig werden möchten und zwischen 18 und 26 Jahre alt sind oder die als Lehrer an einer Primary School oder Secondary School in den USA für maximal drei Jahre unterrichten möchten und mindestens drei Jahre einschlägiger, außerhalb der USA gemachter Berufserfahrung aufweisen können. Aber auch für Forschungsaufenthalte von bis zu fünf Jahren kommt das J-Visum in Betracht.

Ferner ermöglicht es auch die Mitarbeit in einem Wirtschaftsunternehmen, um „American techniques, methodologies, and expertise“ kennenzulernen. Für die Unterkategorie „Intern“ qualifiziert sich, wer im Rahmen seiner (Hochschul-) Ausbildung oder nicht länger als ein Jahr nach deren Abschluss ein Praktikum in den USA absolvieren möchte; die Unterkategorie „Trainee“ hat eine bereits abgeschlossene (Hochschul-)Ausbildung und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bzw. Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren zur Voraussetzung.

Das J-Visum kann im Einzelfall also eine Alternative zum E-, L-, O- oder H-1B darstellen, wenn deren Voraussetzungen (z. B. leitende Position bei E- oder L-Visum) nicht erfüllt werden können oder das Jahreskontingent (z. B. beim H-1B-Visum) ausgeschöpft ist bzw. Aufwand und Kosten, um diese Visa zu erhalten, zu hoch erscheinen.

Das U.S. Department of State unterhält eine Website zum J-Visum, welche weitere Informationen zu den verschiedenen Unterkategorien bereithält und mögliche Sponsoren benennt (http://j1visa.state.gov/). Ein für den deutschsprachigen Raum interessanter Sponsor für Aufenthalte im Rahmen der Unterkategorien Trainee und Intern ist z. B. die German American Chamber of Commerce California. Auf ihrer Website (http://www.j1-visum.de/) hält sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, den Kosten und Verfahrensablauf insgesamt vor.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (069 76 75 77 80).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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