Wasserfall der Niagarafälle

USA-Visum für Sportler, Künstler und Entertainer

  • das passende Visum finden
  • für DE/AT/CH und weltweit
  • Beratung vom US-Anwalt

Beratung zu US-Visa

Im kulturellen Bereich tätige Personen können auf eine Vielzahl unterschiedlicher Visa zurückgreifen, um einen längeren Aufenthalt in den USA zu verwirklichen.

Kari Foss-Persson
U.S. Attorney at Law (MN, USA)

Spezialistin für US-Einwanderungsrecht
10+ Jahre Erfahrung


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Außergewöhnliche Fähigkeiten

Ein O-Visum ist gedacht für Personen, die außergewöhnliche Fähigkeiten haben und dies auch beispielsweise durch international renommierte Preise nachweisen können.

Teamplayer

Das P-Visum hingegen nimmt Bezug nicht auf die Fähigkeit des Einzelnen, sondern auf die einer Mannschaft bzw. eines Teams. Kann also eine Mannschaft als solche internationales Renommee nachweisen, ist ein P-Visum in Betracht zu ziehen. Während es für Leistungssportler eines Teams möglich ist, auch alleine in die USA zu reisen, um beispielsweise an einem Wettbewerb teilzunehmen, besteht diese Möglichkeit für Unterhaltungskünstler nicht; sie können mit einem P-Visum lediglich als Gruppe in die USA reisen.

belebter Times Square in New York

B-Visa für verschiedene Zwecke

Das B-1 Visum eignet sich für einen längeren Aufenthalt in den USA vor allem dann, wenn ein Sportler oder eine Mannschaft an einem Wettbewerb teilnehmen, für das ihnen ein Preisgeld winkt. Es eignet sich ebenfalls für Standphotographen, soweit sie nicht aus einer US-Quelle bezahlt werden und für Musiker, die lediglich zu Aufnahmezwecken in die USA reisen, vorausgesetzt, die Aufnahme wird lediglich außerhalb der USA verbreitet und eine öffentliche Aufführung ist mit dem Aufenthalt nicht verbunden.

Investorenvisum

Für Kunsthandwerker, welche sich für längere Zeit in den USA niederlassen wollen, besteht die Möglichkeit ein E-2 Visum (Investorenvisum) zu beantragen, wenn sie eine gewisse Summe in den Aufbau eines Betriebes investieren können und die Tätigkeit einen nicht lediglich geringfügigen Umsatz erwarten lässt. Gegebenenfalls ist auch ein L-1 Visum in Betracht zu ziehen.

Wir helfen Ihnen gerne bei Beantragung des Visums

Wenn wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Visums weiterhelfen sollen, melden Sie sich bitte bei uns – über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung (persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz) wird dann die passende Visumskategorie mit Ihnen besprochen. Im Anschluss erläutern unsere Experten Ihnen die notwendigen nächsten Schritte auf dem Weg zum USA-Visum. Auf Wunsch begleiten wir Sie anschließend durch das gesamte Antragsverfahren. Wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie übrigens schon jetzt wissen, dass ein E-2 Visum, ein L-1 Visum oder ein B-1 Visum die richtige Visumskategorie für Sie ist und Sie daher eine Erstberatung nicht benötigen, können Sie uns auch sogleich mit der Beantragung Ihres Visums zum fairen Pauschalpreis beauftragen!

Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

Ihre Ansprechpartnerin

Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun

Spezialisiert auf US-Visa für Unternehmer und Fachkräfte – persönlich begleitet, rechtssicher abgewickelt

Unsere Beratung

  • Beratung zu US-Visum durch zugelassene US-Anwälte
  • Begleitung Ihres Antragsprozesses - weltweit
  • Entsendung von Arbeitnehmern in die USA
  • Spezialisierung auf Unternehmer, Investoren und Fachkräfte

Ihre Ergebnisse

  • Klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr US-Visum
  • Effiziente Bearbeitung Ihres Visa-Anliegens
  • Zügige Klärung Ihrer individuellen Situation
  • Klarheit im Steuer-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht

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  • Persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz
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