Der Begriff der Kunst ist äußerst dehnbar. Demzufolge gibt es auch entsprechend viele Visumsarten für Unterhaltungskünstler, Artisten, Musiker, Schauspieler etc., die in den USA auftreten möchten.
Im folgenden Überblick stellen wir Ihnen die Visa O, P und B genauer vor.
Kari Foss-Persson
U.S. Attorney at Law (MN, USA)
Spezialistin für US-Einwanderungsrecht
10+ Jahre Erfahrung
O-Visum für Künstler mit außerordentlichen Fähigkeiten
Das O-1A Visum eignet sich für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung/Erziehung, Wirtschaft oder Sport. Alle Antragsteller sind verpflichtet, ihre außergewöhnlichen Leistungen nachzuweisen, und müssen zeigen, dass sie national oder international einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben.
Das O-1B Visum ist das Visum, welches Schauspieler beantragen müssen, um z. B. in den USA an einer Filmproduktion mitzuwirken.
Für den Zweck der Erlangung eines US-Visums umfasst der Begriff „Künstler“ letztlich Personen, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind. Dazu gehören auch die schönen, kulinarischen und darstellenden Künste. Somit sind also u.a. auch Kunstmaler und Bildhauer mit eingeschlossen.
Personen, auf die der Künstler oder das Ensemble für die Aufführung angewiesen ist, wie z. B.
- Regisseure,
- Bühnenbildner,
- Kostümbildner,
- Choreographen,
- Backgroundsänger,
- Coaches,
- Fotografen,
- Visagisten,
- Dompteure etc.,
können ein O-2 Visum beantragen. Sie müssen nicht über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen; allerdings muss gezeigt werden, dass der O-1 Antragsteller sie für seine Darbietung unbedingt benötigt und ihre Tätigkeit nicht einfach durch kurzzeitig engagierte US-Amerikaner übernommen werden kann.
Außerordentliche Fähigkeiten eines Künstlers werden nur dann von der US-Einwanderungsbehörde anerkannt, wenn der Antragsteller zahlreiche Nachweise seines Erfolgs erbringen kann. Alle Antragsteller sollten sich durch Titel, Urkunden, Preisgelder usw. klar von der Konkurrenz abheben. Dabei zählen nationale wie internationale Auszeichnungen gleichermaßen.
Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung eines O-Visums an Künstler ist die Zusicherung, dass der Antragsteller sich nur temporär in den USA aufhalten und nur Aktivitäten in seinem entsprechenden Fachgebiet ausführen wird.
Antragsteller müssen zusichern, dass sie sich nur temporär in den USA aufhalten und nur Aktivitäten in ihrem Fachgebiet ausführen.
P-Visum für weltbekannte Künstler
Während sich die Unterkategorie P-1A an bekannte und erfolgreiche Sportler richtet, eignen sich die Unterkategorien P-1B, P-2 und P-3 für international renommierte Künstler oder Ensembles, inklusive Unterhaltungskünstler (Entertainer).
Das P-1B Visum kann für die Mitglieder eines Ensembles, z.B. eines Orchesters, beantragt werden. Das Ensemble muss nachhaltig international bekannt sein, und mindestens 75 % der Mitglieder müssen seit mindestens einem Jahr in der Zusammensetzung, die in den USA auftreten soll, mitspielen.
Das P-2 Visum kommt für Künstler (einzeln oder als Ensemble) in Betracht, die im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms in den USA auftreten möchten.
Das P-3 Visum wiederum eignet sich für Künstler, die an einer kulturell einzigartigen oder ethnisch-traditionellen Darstellung bzw. Aufführung teilnehmen möchten.
Ähnlich wie beim O-Visum müssen Antragsteller ihre Kompetenzen nachweisen. Dies kann in Form von Unterlagen wie Zeitungsartikeln, fachlichen Beurteilungen oder Auszeichnungen erfolgen. Auch in diesem Fall darf das begleitende Personal die entsprechenden Visa beantragen.
Antragsteller müssen ihre Kompetenzen nachweisen.
Als Künstler mit dem Touristenvisum in die USA einreisen?
Neben den beschriebenen P- und O-Visa, können einige Antragsteller auch ein B-1/B-2-Touristenvisum beantragen, sofern sie die anderen Kriterien dafür erfüllen. Gerne beraten Sie unsere Experten für US-Visumsrecht zu allen Voraussetzungen.
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