Kein H-2B-Visum für deutsche Staatsbürger

Kein H-2B-Visum für deutsche Staatsbürger

21.01.2014

Ab dem 1. April 2014 können neue Anträge für H-1B- und H-2B-Visa für das Fiscal Year 2015 eingereicht werden.

Am 17. Januar 2014 wurden im Federal Register (http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/FR-2014-01-17/pdf/2014-00331.pdf) die Namen der Staaten veröffentlicht, deren Staatsangehörige am H-2B-Visa-Programm teilnehmen. Neu aufgenommen wurden u. a. Österreich und Italien. Deutschland ist, wie schon im letzten Jahr, nicht dabei. Deutsche können also ein H-2B-Visum nur beantragen, wenn ihre Tätigkeit in den USA im nationalen Interesse liegt.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

E-2 Visum: Neue Anforderungen des Konsulats in Frankfurt an den Visumsantrag

Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt.


Unbefristete Greencard mit CR-1 Visum: Zeitpunkt der Einreise entscheidend

Es kann sinnvoll sein, bei Erhalt eines CR-1 Visums mit der Einreise in die USA noch etwas zu warten, um gleich die unbefristete Greencard zu bekommen.


Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.