Kein H-2B-Visum für deutsche Staatsbürger

21.01.2014

Ab dem 1. April 2014 können neue Anträge für H-1B- und H-2B-Visa für das Fiscal Year 2015 eingereicht werden.

Am 17. Januar 2014 wurden im Federal Register (http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/FR-2014-01-17/pdf/2014-00331.pdf) die Namen der Staaten veröffentlicht, deren Staatsangehörige am H-2B-Visa-Programm teilnehmen. Neu aufgenommen wurden u. a. Österreich und Italien. Deutschland ist, wie schon im letzten Jahr, nicht dabei. Deutsche können also ein H-2B-Visum nur beantragen, wenn ihre Tätigkeit in den USA im nationalen Interesse liegt.

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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