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US-Visumskategorien

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Visum für die USA

Liste der wichtigsten US-Nichteinwanderungsvisa

Das US-amerikanische Recht kennt eine große Anzahl von unterschiedlichen Aufenthaltsberechtigungen bzw. Visumskategorien, die alle unterschiedliche Voraussetzungen haben.

Dabei wird nicht nur zwischen dem Grund für die Einreise und dem Aufenthalt unterschieden (Einwanderungsvisa vs. Nichteinwanderungsvisa), sondern es spielt auch die Nationalität des Einreisenden eine Rolle. So gibt es beispielsweise spezielle Visa für Staatsangehörige von Chile, Singapur, von Mexiko oder Kanada.

Im folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über eine Vielzahl an Nichteinwanderungsvisa geben. Für Personen mit der Absicht dauerhaft in den USA zu leben, haben wir hier eine Übersicht der relevanten Greencards.

Kari Foss-Persson
U.S. Attorney at Law (MN, USA)

Spezialistin für US-Einwanderungsrecht
10+ Jahre Erfahrung


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Es gibt Visa für Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss und Visa für solche ohne besondere Ausbildung, Visa für Unternehmensgründer und Arbeitnehmer, die Führungspositionen in Unternehmen bekleiden sollen, hinter denen mehrheitlich ausländische Anteilseigner stehen. Es gibt Visa für international renommierte Künstler oder Sportler und besondere Visa für ganze Teams von Sportlern oder Unterhaltungskünstlern.

Bei Visa zu Ausbildungszwecken wird wiederum unterschieden zwischen solchen, die für die Absolvierung eines vollständigen, akademisch ausgerichteten Ausbildungsprogramms an einer anerkannten Bildungseinrichtung gedacht sind und Visa, mit denen man eher berufsbezogene Programme und Kurse belegen kann.

Skyline von Manhattan

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Arten von US-Visa vor:

Dies sind bei Weitem nicht alle Arten von US-Visa. Für bestimmte Konstellationen bieten die US-Behörden noch weitere Visumkategorien an. Einige davon werden in unserem Blog besprochen.

Alle Visakategorien im Überblick

Nachfolgend haben wir überblicksweise die unterschiedlichen Visumskategorien für Reisen in die USA zusammengefasst. Für jede Visumskategorie muss eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt werden. Nicht immer ist die augenscheinlich passendste Visakategorie auch die im Einzelfall wirklich Richtige. Unzählige Sonderregelungen der US-Behörden erschweren oft die Auswahl des richtigen USA-Visums.

US-Visumskategorien

A-Visa

für Diplomaten bzw. Angehörige ausländischer Regierungen

B-Visa

für Besucher (Touristen, Geschäftsreisende)

C-Visa

für Transitreisende (Mitglieder der Besatzung eines Schiffes oder Flugzeuges, Reisende zum UN-Hauptquartier in New York)

D-Visa

für Mitglieder der Besatzung eines Schiffes oder Flugzeuges

E-Visa

für Investoren oder Mitarbeiter eines US-Unternehmens, welches mehrheitlich Angehörigen eines Staates gehört, mit denen die USA ein entsprechendes Handelsabkommen abgeschlossen haben, und in welches diese investiert haben oder dessen internationaler Handel vorwiegend zwischen jenem Staat und den USA stattfindet

F-Visa

für Schüler und Studenten (Universitäten, Konservatorien, High School) oder Teilnehmer an Sprachkursen

G-Visa

für Mitglieder einer ausländischen Regierung, die ihrerseits Mitglied einer internationalen Organisation ist (z. B. UN)

H-Visa

für Arbeitnehmer, die zeitweise in einem US-Unternehmen mitarbeiten möchten

I-Visa

für Journalisten und Medienvertreter

J-Visa

für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Schüler, Studenten, Au-pairs, Trainees etc.)

K-Visa 

für Personen, die mit einem US-Amerikaner bzw. einer US-Amerikanerin verlobt oder verheiratet sind

L-Visa

für Mitarbeiter, die innerhalb eines internationalen Konzerns vom Ausland in die USA entsandt werden

M-Visa

für Auszubildende/Studenten an nichtakademischen Ausbildungsstätten (Berufsausbildung)

N-Visa

für Eltern und Kinder bestimmter Greencard-Inhaber

O-Visa

für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (Sportler, Künstler, Wissenschaftler, Unternehmer o. ä.)

P-Visa

für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, die gemeinsam auftreten (Orchestermitglieder, Zirkusartisten, Sportler)

Q-Visa

für Teilnehmer an kulturellen Austauschprogrammen

R-Visa

für Angehörige einer anerkannten Religionsgemeinschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft

S-Visa

für Personen, die über bestimmte Kenntnisse zu kriminellen Organisationen oder Unternehmen verfügen (Zeugen)

T-Visa

für Opfer von Menschenhandel

U-Visa

für Personen, die in den USA Opfer physischer oder psychischen Missbrauchs geworden sind

V-Visa

für Ehegatten und Kinder von Greencard-Inhabern

Unsere US-Visa-Beratung

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines US-Visums? Gerne diskutieren wir mit Ihnen im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs Ihr Vorhaben und klären, ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Visakategorie erfüllen oder welche sonstigen Alternativen in Ihrem konkreten Fall bestehen. Melden Sie sich bitte jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer US- Experten vereinbaren möchten. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gern! Melden Sie sich jederzeit bei uns.

Um einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unseren Experten zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Portrait von Anwältin Kari Foss-Persson

Ihre Ansprechpartnerin

Kari Foss-Persson

U.S. Attorney at Law (MN, USA) spezialisiert auf US-Visumsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung im US-Einwanderungsrecht. Kari begleitet Privatpersonen und Unternehmen persönlich durch den gesamten Visumsprozess - auf Deutsch und Englisch.

  • Zugelassene US-Anwältin
    Minnesota Bar, USA
  • Zweisprachig
    Deutsch & Englisch
  • 10+ Jahre
    US-Einwanderungsrecht

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Das richtige Visum ist zwar Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Start in den USA. Daneben sind aber meist zahlreiche weitere rechtliche und steuerliche Fragen zu klären, bevor der Markteintritt in die USA in Angriff genommen werden kann.

Für Unternehmen stehen beispielsweise häufig arbeitsrechtliche Fragen (z.B. zur Arbeitnehmerentsendung), gesellschaftsrechtliche Fragen (Welche US-Rechtsform ist geeignet?) und steuerrechtliche Gestaltungen an. Unsere spezialisierten Anwälte und Steuerberater helfen Ihnen gerne dabei, Ihr gesamtes USA-Projekt von Anfang an rechtssicher und steuerlich optimiert zu planen und umzusetzen.
 

US-Beratung von WINHELLER

Hochhäuser von unten nach oben fotografiert

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