US-Visumskategorien
Liste der wichtigsten US-Nichteinwanderungsvisa
Das US-amerikanische Recht kennt eine große Anzahl von unterschiedlichen Aufenthaltsberechtigungen bzw. Visumskategorien, die alle unterschiedliche Voraussetzungen haben. Dabei wird nicht nur zwischen dem Grund für die Einreise und dem Aufenthalt unterschieden (Einwanderungsvisa vs. Nichteinwanderungsvisa), sondern es spielt auch die Nationalität des Einreisenden eine Rolle. So gibt es beispielsweise spezielle Visa für Staatsangehörige von Chile, Singapur, von Mexiko oder Kanada.
Im folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über eine Vielzahl an Nichteinwanderungsvisa geben. Für Personen mit der Absicht dauerhaft in den USA zu leben, haben wir hier eine Übersicht der relevanten Greencards.
Es gibt Visa für Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss und Visa für solche ohne besondere Ausbildung, Visa für Unternehmensgründer und Arbeitnehmer, die Führungspositionen in Unternehmen bekleiden sollen, hinter denen mehrheitlich ausländische Anteilseigner stehen. Es gibt Visa für international renommierte Künstler oder Sportler und besondere Visa für ganze Teams von Sportlern oder Unterhaltungskünstlern. Bei Visa zu Ausbildungszwecken wird wiederum unterschieden zwischen solchen, die für die Absolvierung eines vollständigen, akademisch ausgerichteten Ausbildungsprogramms an einer anerkannten Bildungseinrichtung gedacht sind und Visa, mit denen man eher berufsbezogene Programme und Kurse belegen kann.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Arten von US-Visa vor:
- B-1 Visum (Geschäftsvisum)
- E-1 Visum (Handelsvisum)
- E-2 Visum (Investorenvisum)
- H-1B Visum (Arbeitsvisum)
- H-2B Visum (Arbeitnehmervisum)
- I-Visum (Pressevisum)
- J-Visum (Praktikantenvisum, Au-Pair-Visum)
- K-1 Visum (Verlobtenvisum)
- K-3 Visum (US-Visum für verheiratete Partner)
- L-1 Visum (Arbeitsvisum für internationale Konzerne)
- O-Visum (Visum für Wissenschaftler, Experten)
- P-Visum (Visum für Sportler, Künstler, Entertainer)
- R-Visum (Visum für religiöse Berufe)
Dies sind bei Weitem nicht alle Arten von US-Visa. Für bestimmte Konstellationen bieten die US-Behörden noch weitere Visumkategorien an. Einige davon werden in unserem Blog besprochen.
Alle Visakategorien im Überblick
Nachfolgend haben wir überblicksweise die unterschiedlichen Visumskategorien für Reisen in die USA zusammengefasst. Für jede Visumskategorie muss eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt werden. Nicht immer ist die augenscheinlich passendste Visakategorie auch die im Einzelfall wirklich Richtige. Unzählige Sonderregelungen der US-Behörden erschweren oft die Auswahl des richtigen USA-Visums.
A-Visa | für Diplomaten bzw. Angehörige ausländischer Regierungen |
B-Visa | für Besucher (Touristen, Geschäftsreisende) |
C-Visa | für Transitreisende (Mitglieder der Besatzung eines Schiffes oder Flugzeuges, Reisende zum UN-Hauptquartier in New York) |
D-Visa | für Mitglieder der Besatzung eines Schiffes oder Flugzeuges |
E-Visa | für Investoren oder Mitarbeiter eines US-Unternehmens, welches mehrheitlich Angehörigen eines Staates gehört, mit denen die USA ein entsprechendes Handelsabkommen abgeschlossen haben, und in welches diese investiert haben oder dessen internationaler Handel vorwiegend zwischen jenem Staat und den USA stattfindet |
F-Visa | für Schüler und Studenten (Universitäten, Konservatorien, High School) oder Teilnehmer an Sprachkursen |
G-Visa | für Mitglieder einer ausländischen Regierung, die ihrerseits Mitglied einer internationalen Organisation ist (z. B. UN) |
H-Visa | für Arbeitnehmer, die zeitweise in einem US-Unternehmen mitarbeiten möchten |
I-Visa | für Journalisten und Medienvertreter |
J-Visa | für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Schüler, Studenten, Au-pairs, Trainees etc.) |
K-Visa | für Personen, die mit einem US-Amerikaner bzw. einer US-Amerikanerin verlobt oder verheiratet sind |
L-Visa | für Mitarbeiter, die innerhalb eines internationalen Konzerns vom Ausland in die USA entsandt werden |
M-Visa | für Auszubildende/Studenten an nichtakademischen Ausbildungsstätten (Berufsausbildung) |
N-Visa | für Eltern und Kinder bestimmter Greencard-Inhaber |
O-Visa | für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (Sportler, Künstler, Wissenschaftler, Unternehmer o. ä.) |
P-Visa | für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, die gemeinsam auftreten (Orchestermitglieder, Zirkusartisten, Sportler) |
Q-Visa | für Teilnehmer an kulturellen Austauschprogrammen |
R-Visa | für Angehörige einer anerkannten Religionsgemeinschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft |
S-Visa | für Personen, die über bestimmte Kenntnisse zu kriminellen Organisationen oder Unternehmen verfügen (Zeugen) |
T-Visa | für Opfer von Menschenhandel |
U-Visa | für Personen, die in den USA Opfer physischer oder psychischen Missbrauchs geworden sind |
V-Visa | für Ehegatten und Kinder von Greencard-Inhabern |
Unsere US-Visa-Beratung
Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines US-Visums? Gerne diskutieren wir mit Ihnen im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs Ihr Vorhaben und klären, ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Visakategorie erfüllen oder welche sonstigen Alternativen in Ihrem konkreten Fall bestehen. Melden Sie sich bitte jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer US-Experten vereinbaren möchten.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Schwab. Melden Sie sich jederzeit bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Experten vereinbaren möchten, entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).
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