Adjustment of Status

Adjustment of Status

05.03.2014

Zum Erhalt einer Greencard gibt es grundsätzlich zwei Verfahren. Entweder man reist über ein Einwanderungsvisum ein, erhält vom US-Grenzbeamten den Status eines Legal Permanent Resident, inklusive einer befristeten Arbeitserlaubnis, oder man hält sich (vorzugsweise legal) schon in den USA auf (z. B. mit einem Studentenvisum o. ä.) und beantragt ein sog. Adjustment of Status. Die erste Variante kommt z. B. in Betracht, wenn man mit einem US-amerikanischen Staatsbürger verheiratet ist, dieser bei der USCIS eine Petition für eine Greencard zugunsten seines Ehegatten einreicht und sein Ehegatte anschließend das Einwanderungsvisum beim US-Konsulat beantragt.

Der klassische Fall, in dem ein Adjustment of Status in Betracht kommt, ist das Verlobtenvisum. Bei der Einreise erfüllt man die Voraussetzungen für eine Greencard noch nicht – weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht. Man reist technisch gesehen mit einem Nichteinwanderungsvisum ein und schafft die Voraussetzung für eine Greencard erst in den USA – vorliegend nämlich durch die Ehe mit einem US-Amerikaner. In diesem Fall wird man dann nicht darauf verwiesen, auszureisen und nach Bewilligung eines Einwanderungsvisums wieder einzureisen; es ist einem die Möglichkeit eröffnet, seinen Status in den USA von dem eines Nichteinwanderers zu dem eines Legal Permanent Resident zu ändern, eben durch ein sog. Adjustment of Status. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich auch, wenn man sich z. B. mit einem H-1- oder einem O-1- oder einem L-1-Visum in den USA aufhält und der Arbeitgeber eine Greencard-Petition eingereicht hat, die gebilligt worden ist. (Bei diesen Visa ist es ja – anders als z. B. bei B-oder F-Visa – grundsätzlich unschädlich, wenn man gleichzeitig einen Antrag für ein Greencard stellt; sie erlauben einen sog. Dual Intent, d. h. Einwanderungsabsichten zu haben, obwohl man mit einem Nichteinwanderungsvisum einreist.

Was allerdings nicht heißt, dass ein Adjustment of Status nicht auch bei Einreise mit einem Visum dieser oder einer anderen Kategorie möglich ist – wenn man dem Sachbearbeiter bei der USCIS glaubhaft machen kann, dass man nicht schon bei Einreise mit dem Nichteinwanderungsvisum die Absicht hatte, eine Greencard zu beantragen.) Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen ein solches Adjustment of Status nicht erlaubt ist. Eine Auflistung dieser Ausnahmen findet sich in INA 245(c) bzw. 8 U.S.C. 1255: Crewmitgliedern ist ein Adjustment of Status ebenso wenig erlaubt wie Personen, welche ohne Erlaubnis in den USA gearbeitet haben oder ohne Visum (nämlich über das Visa Waiver Program, d. h. ESTA) eingereist sind. Eine Rückausnahme für die letzten beiden Fallgruppen (d. h. nicht bei den Crewmitgliedern) gibt es wieder, wenn es sich bei der Person, welche das Adjustment of Status beantragt, um einen Immediate Relative handelt (Vater, Mutter, Ehegatte oder Kind eines US-Amerikaners).

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Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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