Visum für die USA | Beratung von Unternehmen | Referenzen

Referenzen

Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug unserer ca. 550 Unternehmensmandanten, die wir in Bezug auf Fragen zum US-Recht und US-Visumsrecht beraten dürfen:

  • Alfred Raith GmbH, Hockenheim
  • BARTEC Top Holding GmbH, Bad Mergentheim
  • BB Composites Inc., Salt Lake City, USA
  • Conwood Music, Encinitas, USA
  • Data Display GmbH, Germering
  • Eurofins Agroscience Service, Niefern-Öschelbronn
  • Fischer USA Stainless Steel Tubing Inc., Hillsboro, USA
  • Fortec Marietta LLC, Marietta, USA
  • Funkturm Verlag GmbH, Berlin
  • Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel
  • Golden Alligator GmbH, Berlin & Los Angeles, USA
  • InnoLas Systems GmbH, Krailling
  • Janus TV GmbH, Ismaning
  • Keen Enterprises LLC, Cascade, Wisconsin, USA
  • L&S Lighting Corp., Greensboro, USA
  • Network Movie Film- und Fernsehproduktion GmbH & Co. KG, Hamburg
  • Ripke GmbH & Co. KG, Hamburg
  • Sario Marketing GmbH, Mainz
  • Spidercam GmbH, Feistritz im Rosental
  • Textbroker International, LLC, Las Vegas, USA
  • ULT AG, Löbau
  • viZaar industrial imaging AG, Albstadt
  • Wanzl Metallwarenfabrik GmbH, Leipheim

Weil wir als Rechtsanwaltskanzlei der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, dürfen wir übrigens nur Mandanten aufführen, die ihrer Nennung ausdrücklich zustimmen. Auf die Nennung von Privatmandanten haben wir außerdem bewusst verzichtet.

 

So bewerten uns unsere Mandanten

Ihr USA-Engagement in guten Händen

Sie möchten von uns in rechtlichen oder steuerlichen Fragen zum US-Visumsrecht bzw. zum Einstieg in den US-Markt beraten werden? Melden Sie sich bitte – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). Unsere Mitarbeiter vereinbaren gerne einen Termin mit einem unserer Anwälte für ein Beratungsgespräch (telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich) für Sie, in dem wir über Ihr Vorhaben sprechen und es in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht planen.

Gerne können Sie auch bequem online einen für Sie passenden Termin per Telefon oder Videokonferenz buchen:

Blogbeiträge zum Thema:

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Im Fall Adeyemi stellt sich die Frage, ob unerlaubter Waffenbesitz als ein moralisch verwerfliches Vergehen gilt und ihm die Einreise in die USA dadurch verweigert werden könnte.


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Ab dem 02.09.2025 müssen viele Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum persönlich zu einem Interview bei der US-Botschaft oder dem Konsulat erscheinen.