Das H-2B Visum ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die für einen begrenzten Zeitraum in einem US-Unternehmen mitarbeiten möchten. Das Visum ist kontingentiert, d. h. pro Steuerjahr kann nur eine begrenzte Anzahl, nämlich 66.000, solcher Visa vergeben werden. Im Unterschied zum H-1B Visum muss der Antragsteller für ein H-2B Visum keine abstrakten Qualifikationen nachweisen, insbesondere keinen Universitätsabschluss.
In den letzten Jahren hat das U.S. Department of Homeland Security darüber hinaus regelmäßig zusätzliche „supplemental visas“ freigegeben, um kurzfristige Arbeitskräftelücken zu schließen. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden z.B. fast 65.000 zusätzliche H-2B-Visa bereitgestellt.
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Wer kann ein H‑2B-Visum beantragen?
Seit dem 17. Januar 2025 ist die H‑2B-Visumkategorie nicht mehr grundsätzlich auf Staatsangehörige bestimmter, jährlich vom U.S. Department of Homeland Security benannter Staaten beschränkt. USCIS prüft bei einer H‑2B-Petition nicht mehr, ob die begünstigte Person die Staatsangehörigkeit eines zuvor als „eligible country“ eingestuften Landes besitzt. Damit können grundsätzlich auch deutsche Staatsangehörige – ebenso wie Staatsangehörige anderer Staaten – für ein H‑2B-Visum in Betracht kommen.
Entscheidend sind vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen des H‑2B-Programms: Der US-Arbeitgeber muss einen vorübergehenden Bedarf an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitskräften nachweisen, das erforderliche arbeitsrechtliche Verfahren durchlaufen und eine Petition bei USCIS einreichen. Außerdem müssen die jeweiligen Voraussetzungen für die Visumerteilung und Einreise erfüllt sein; diese werden im Einzelfall durch die zuständigen US-Behörden geprüft.
Für einzelne zusätzliche H‑2B-Kontingente können weiterhin besondere Regelungen gelten, etwa eine Beschränkung auf zurückkehrende Arbeitnehmer oder eine Reservierung für Staatsangehörige bestimmter Länder. Solche Sonderregelungen betreffen jedoch nur das jeweilige Zusatzkontingent und stellen keine allgemeine Beschränkung der H‑2B-Visumkategorie auf bestimmte Staatsangehörigkeiten dar.
Qualifikationen des Antragstellers - kein Hochschulabschluss notwendig
Im Unterschied zum H-1B Visum muss der Antragsteller für ein H-2B Visum keine abstrakten Qualifikationen nachweisen, insbesondere keinen Universitätsabschluss.
Setzt allerdings der betreffende Arbeitsplatz den Besitz gewisser Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, muss der Antragsteller diese selbstverständlich vorweisen können.
Wird das H-2B Visum für die Erbringung von Hilfsarbeitertätigkeiten vergeben, entfällt der Nachweis speziellen Hintergrundwissens.
Welche Anforderungen werden an den Arbeitsplatz gestellt?
Der Arbeitsplatz, den der Antragsteller besetzen soll, darf nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Tätigkeit projektbezogen ist oder der Arbeitsplatz nur während einer bestimmten Jahreszeit benötigt wird.
Auch zur Abfederung urlaubsbedingter Belastungsspitzen, etwa im Tourismusbereich, kann ein vorübergehender Bedarf bestehen. Gleiches gilt für einen regelmäßig wiederkehrenden Personalbedarf, der jedoch nicht so dauerhaft ist, dass er die unbefristete Beschäftigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen würde.
Was gilt für den US-Arbeitgeber?
Bevor ein Visum beim US-Konsulat beantragt werden kann, muss der Arbeitgeber eine Petition bei der Einwanderungsbehörde einreichen und vorher beim U.S. Department of Labor die Erteilung einer sog. Temporary Labor Certification beantragen. Er kann dies frühestens 120 Tage vor dem Termin, zu dem der Antragsteller seine Tätigkeit im Betrieb aufnehmen soll, tun.
Im Rahmen des Antrages muss der Arbeitgeber die vom Ausländer zu besetzende Stelle in den USA ausschreiben und Bewerber, die dem Stellenprofil abstrakt genügen, zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
Nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass sich kein geeigneter US-Arbeitnehmer gefunden hat, wird ihm das U.S. Department of Labor die erforderliche Bescheinigung ausstellen.
Es liegt nahe, die Stellenbeschreibung mit einem Erfordernis für Fremdsprachenkenntnisse auszustatten, um die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein geeigneter US-Arbeitnehmer für die Stelle findet, zu verringern. Das U.S. Department of Labor kennt diese Strategie. Deshalb sollten Fremdsprachenkenntnisse nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn im Einzelnen nachgewiesen werden kann, dass und wie sie für die zu besetzende Stelle unabdingbar sind.
Der H-2B-Prozess gilt mittlerweile als „moving target“: Kontingente, Rückkehrer-Regeln und Verfahrensdetails ändern sich fast jährlich, und 2025 wurden beispielsweise strengere Dokumentations- und Compliance-Pflichten für Arbeitgeber eingeführt. Arbeitgeber sollten daher vor jeder Saison den aktuellen Stand der H-2B-Regelungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Gültigkeit und Verlängerung des H-2B Visums
Das H-2B Visum wird anfänglich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgestellt und kann danach bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von insgesamt drei Jahren verlängert werden.
Parallel dazu kann der Gesetzgeber bzw. die Verwaltung – wie in den letzten Jahren geschehen – zusätzliche Visa-Kontingente für ein bestimmtes Haushaltsjahr freigeben, was jedoch nichts an der individuellen Maximalaufenthaltsdauer von drei Jahren pro Person ändert.
Maximaldauer von 3 Jahren
Familienangehörige und H2-B Visum
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ein H-4 Visum beantragen, um den Antragsteller zu begleiten. Sie dürfen dann allerdings nicht in den USA arbeiten.
Kann ich mit einem H-2B Visum einen Greencard-Antrag stellen?
Anders als das H-1B-Visum ist das H-2B-Visum kein „dual-intent“-Visum. Man darf also keine Einwanderungsabsichten haben und muss seinen Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten.
In der Praxis bedeutet das: Wer bereits zu Beginn oder während des H-2B-Aufenthalts klar erkennbar auf einen dauerhaften Verbleib in den USA hinarbeitet, riskiert Probleme bei der Visumsverlängerung, bei späteren H-2B-Anträgen oder auch bei der Einreise. Zwar kann ein H-2B-Inhaber später grundsätzlich auf eine andere, einwanderungsfreundlichere Kategorie (z.B. eine arbeitsplatz- oder familienbasierte Greencard) umsteigen, während der Laufzeit des H-2B-Visums muss aber stets glaubhaft bleiben, dass der aktuelle Aufenthalt tatsächlich nur vorübergehend ist.
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