H-2B Visum – Befristet in den USA arbeiten
Das H-2B Visum ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die für einen begrenzten Zeitraum in einem US-Unternehmen mitarbeiten möchten. Das Visum ist kontingentiert, d. h. pro Steuerjahr kann nur eine begrenzte Anzahl, nämlich 66.000, solcher Visa vergeben werden. Im Unterschied zum H-1B Visum muss der Antragsteller für ein H-2B Visum keine abstrakten Qualifikationen nachweisen, insbesondere keinen Universitätsabschluss.
In den letzten Jahren hat das U.S. Department of Homeland Security darüber hinaus regelmäßig zusätzliche „supplemental visas“ freigegeben, um kurzfristige Arbeitskräftelücken zu schließen. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden z.B. fast 65.000 zusätzliche H-2B-Visa bereitgestellt.
H-2B Visum nur für Angehörige bestimmter Staaten
Seit dem Jahr 2012 werden H-2B Visa nur noch an Angehörige bestimmter Staaten vergeben. Deutschen stand diese Kategorie lange Zeit nicht zur Verfügung – im Unterschied zu Staatsangehörigen etlicher anderer EU-Staaten, wie z. B. der Schweiz, Österreich, den Niederlanden oder Spanien. Seit einigen Jahren können nun auch Deutsche ein H-2B Visum beantragen.
H-2B Visa werden aktuell an Angehörige folgender Länder vergeben:
Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montenegro, Mosambik, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Republik Zypern, Rumänien, Saint Lucia, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Solomon-Inseln, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Tuvalu, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich, Zypern (Stand 12/2025)
Die Liste der zugelassenen Staaten wird vom U.S. Department of Homeland Security in der Regel jährlich im Federal Register aktualisiert. Maßgeblich sind daher immer die jeweils aktuellen Vorgaben der US-Behörden und nicht das hier genannte Beispieldatum.
Qualifikationen des Antragstellers - kein Hochschulabschluss notwendig
Im Unterschied zum H-1B Visum muss der Antragsteller für ein H-2B Visum keine abstrakten Qualifikationen nachweisen, insbesondere keinen Universitätsabschluss. Setzt allerdings der betreffende Arbeitsplatz den Besitz gewisser Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, muss der Antragsteller diese selbstverständlich vorweisen können.
Wird das H-2B Visum für die Erbringung von Hilfsarbeitertätigkeiten vergeben, entfällt der Nachweis speziellen Hintergrundwissens.
Welche Anforderungen werden an den Arbeitsplatz gestellt?
Der Arbeitsplatz, den der Antragsteller ausfüllen soll, darf nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen, beispielsweise weil die zu verrichtende Tätigkeit projektbezogen ist oder weil der Arbeitsplatz nur in einer bestimmten Jahreszeit zur Verfügung steht oder um urlaubsbedingte Belastungsspitzen im Tourismusbereich auszugleichen oder um einen in regelmäßigen Abständen auftretenden Bedarf zu befriedigen, der es jedoch nicht rechtfertigt, einen Arbeitnehmer dauerhaft zu beschäftigen.
Was gilt für den US-Arbeitgeber?
Bevor ein Visum beim US-Konsulat beantragt werden kann, muss der Arbeitgeber eine Petition bei der Einwanderungsbehörde einreichen und vorher beim U.S. Department of Labor die Erteilung einer sog. Temporary Labor Certification beantragen. Er kann dies frühestens 120 Tage vor dem Termin, zu dem der Antragsteller seine Tätigkeit im Betrieb aufnehmen soll, tun.
Im Rahmen des Antrages muss der Arbeitgeber die vom Ausländer zu besetzende Stelle in den USA ausschreiben und Bewerber, die dem Stellenprofil abstrakt genügen, zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
Nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass sich kein geeigneter US-Arbeitnehmer gefunden hat, wird ihm das U.S. Department of Labor die erforderliche Bescheinigung ausstellen.
Es liegt nahe, die Stellenbeschreibung mit einem Erfordernis für Fremdsprachenkenntnisse auszustatten, um die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein geeigneter US-Arbeitnehmer für die Stelle findet, zu verringern. Das U.S. Department of Labor kennt diese Strategie. Deshalb sollten Fremdsprachenkenntnisse nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn im Einzelnen nachgewiesen werden kann, dass und wie sie für die zu besetzende Stelle unabdingbar sind.
Der H-2B-Prozess gilt mittlerweile als „moving target“: Kontingente, Rückkehrer-Regeln und Verfahrensdetails ändern sich fast jährlich, und 2025 wurden beispielsweise strengere Dokumentations- und Compliance-Pflichten für Arbeitgeber eingeführt. Arbeitgeber sollten daher vor jeder Saison den aktuellen Stand der H-2B-Regelungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
Gültigkeit und Verlängerung des H-2B Visums
Das H-2B Visum wird anfänglich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgestellt und kann danach bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von insgesamt drei Jahren verlängert werden.
Parallel dazu kann der Gesetzgeber bzw. die Verwaltung – wie in den letzten Jahren geschehen – zusätzliche Visa-Kontingente für ein bestimmtes Haushaltsjahr freigeben, was jedoch nichts an der individuellen Maximalaufenthaltsdauer von drei Jahren pro Person ändert.
Familienangehörige und H2-B Visum
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ein H-4 Visum beantragen, um den Antragsteller zu begleiten. Sie dürfen dann allerdings nicht in den USA arbeiten.
Kann ich mit einem H-2B Visum einen Greencard-Antrag stellen?
Anders als das H-1B-Visum ist das H-2B-Visum kein „dual-intent“-Visum. Man darf also keine Einwanderungsabsichten haben und muss seinen Wohnsitz außerhalb der USA beibehalten.
In der Praxis bedeutet das: Wer bereits zu Beginn oder während des H-2B-Aufenthalts klar erkennbar auf einen dauerhaften Verbleib in den USA hinarbeitet, riskiert Probleme bei der Visumsverlängerung, bei späteren H-2B-Anträgen oder auch bei der Einreise. Zwar kann ein H-2B-Inhaber später grundsätzlich auf eine andere, einwanderungsfreundlichere Kategorie (z.B. eine arbeitsplatz- oder familienbasierte Greencard) umsteigen, während der Laufzeit des H-2B-Visums muss aber stets glaubhaft bleiben, dass der aktuelle Aufenthalt tatsächlich nur vorübergehend ist.
Unsere Beratung zum H-2B Visum für die USA
Gerne klären wir mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für ein H-2B Visum erfüllen oder welche sonstigen Visa-Alternativen in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten vereinbaren möchten – entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).