Greencard für die USA | IR-1/CR-1 Visum | Verheiratete Partner

IR-1/CR-1 Visum USA - Greencard für verheiratete Partner

Wer mit einem US-Amerikaner oder einer US-Amerikanerin verheiratet ist, kann eine Greencard (eine Daueraufenthaltserlaubnis) beantragen. Auch der Ehepartner eines Greencardinhabers kann eine solche beantragen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, soweit sie eine Verbindung eingegangen sind, die einer Ehe gleichgestellt ist.

Begrenzte Anzahl an Greencards

Während für Ehepartner eines US-Staatsbürgers eine unbegrenzte Anzahl von Greencards zur Verfügung steht, sind die Greencards für Ehepartner eines Greencardinhabers limitiert, d.h. es wird pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl vergeben. Weil gewöhnlich mehr Anträge gestellt bzw. Petitionen eingereicht werden, als Greencards zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Antragsteller auf eine Warteliste gesetzt. Die Wartezeit betrug z.B. im Mai 2019 ca. zweiundzwanzig Monate. Im Mai 2019 konnten also Visa bearbeitet werden, bei denen die Petitionen vor Juli 2017 gestellt worden waren. Derzeit (Februar 2022) gibt es keine Wartezeiten. Es ist aber durchaus möglich, dass eine Petition zu einem Zeitpunkt eingereicht wird, in dem es keine Wartezeiten gab, es im Laufe der Bearbeitung dann jedoch zu solchen kommt. Für manche Antragssteller (z.B. chinesische Staatsangehörige) gelten andere, oftmals noch längere Wartezeiten. Diese Wartezeiten werden im sog. Visa Bulletin jeden Monat aktualisiert und können dort eingesehen werden.

In drei Schritten zur IR-1/CR-1 Greencard

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen, allgemeinen Überblick über das mehrstufige Verfahren zur Erlangung einer solchen Greencard (United States Permanent Resident Card, I-551) geben.

Schritt 1: I-130-Petition

Im ersten Schritt muss der Ehegatte in den USA (US-Staatsbürger oder Greencard-Inhaber) bei der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS eine sog. Petition einreichen. Diese besteht u.a. aus diversen Formularen (z.B. I-130, I-130A), Nachweisen zur US-Staatsbürgerschaft (bzw. des Status eines Lawful Permanent Resident) des Ehegatten und der Heiratsurkunde.

Die Option, die Petition dann, wenn der US-amerikanische Ehegatte in Deutschland lebt, bei der USCIS in Frankfurt einreichen zu können, wurde abgeschafft, die USCIS-Zweigstellte geschlossen. Es bleibt aber die Möglichkeit, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen die Petition beim US-Konsulat in Frankfurt einzureichen (direct consular filing) und damit die USCIS in den USA mit ihren in der Regel langen Bearbeitungszeiten zu umgehen. Inhaber einer Greencard können diese Option allerdings nicht nutzen, sie müssen die Petition für ihren Ehepartner in jedem Fall bei der USCIS einreichen.

Schritt 2: Beantragung IR-1 bzw. CR-1 Einwanderungsvisum

Wenn die USCIS (oder das US-Konsulat in Frankfurt) die Petition billigt, werden der US-Staatsbürger (durch die USCIS) und sein ausländischer Ehepartner (durch das National Visa Center) benachrichtigt. Es folgt dann im zweiten Schritt die Beantragung eines US-Einwanderungsvisums beim US-Konsulat in Frankfurt. Auch hier besteht der Antrag aus diversen Formularen (z.B. Onlineformular DS-260), Nachweisen zur Vermögenssituation des US-Ehegatten und ggf. des Antragstellers (u.a. Formular I-864), einem aktuellen Führungszeugnis und weiteren Begleitdokumenten. Der Antragsteller muss persönlich beim Konsulat vorsprechen und sich vorher einer medizinischen Untersuchung (Medical Examination) durch einen Vertragsarzt des Konsulats bzw. des U.S. Department of State unterziehen, deren Ergebnis (Medical Report) vom Arzt direkt ans Konsulat weitergeleitet wird.

Schritt 3: Einreise in die USA

Wird das USA-Visum erteilt, erhält der Antragsteller sein Einwanderungsvisum (Visa Foil) in den Reisepass. Einen geschlossenen Umschlag mit den Untersuchungsergebnissen, den er dem US-Grenzbeamten bei der Einreise ungeöffnet vorlegen muss, erhält er in Frankfurt in der Regel nicht mehr. Das Verfahren ist vollständig elektronisch.

Das US-Visum ist sechs Monate gültig. Der Antragsteller sollte innerhalb dieses Zeitraums in die USA reisen. Zu beachten ist aber: Das Führungszeugnis darf bei Einreise nicht älter als ein Jahr, der Medical Report nicht älter als sechs Monate sein. Vor der Einreise muss der künftige Greencard-Inhaber allerdings noch eine weitere Gebühr zahlen: die USCIS Immigrant Fee. Diese Gebühr ist für die eigentliche Herstellung der Greencard gedacht, die nach der Einreise automatisch an die in den Formularen angegebene US-Adresse gesendet wird, was allerdings mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Bei der Einreise sollte der US-Grenzbeamte in den Reisepass einen Stempel (den I-551-Stamp) für Lawful Permanent Resident stempeln. Innerhalb einer gewissen Frist (generell für ein Jahr nach Erhalt) berechtigt dieser Stempel dann zum dauerhaften Aufenthalt in den USA, gilt als Arbeitserlaubnis, berechtigt zum Erhalt einer Social Security Number und ermöglicht die Ein- und Ausreise, auch wenn Sie noch keine physische Greencard in Händen halten.

Behördliche Gebühren für die IR-1/CR-1 Greencard

  • Gebühr für die I-130-Petition: 535 USD
  • Gebühr für das Einwanderungsvisum: 325 USD
  • Gebühr für die Greencard (USCIS Immigrant Fee): 220 USD

Die Zahlungsmodalitäten sollten immer vorab anhand des Einzelfalls geprüft werden, da in manchen Fällen persönliche Schecks akzeptiert werden, in anderen wiederum Bankschecks werden verlangt. Die USCIS Immigrant Fee kann derzeit nur online bezahlt werden.

(Stand August 2022)

Tipps zur IR-1/CR-1 Greencard

  • USCIS über Adressänderungen informieren 

    Ziehen Sie nach der Einreise und vor Erhalt der Greencard um, müssen Sie die Adressänderung der USCIS mitteilen (Formular AR-11), damit Ihre Greencard nicht an die falsche Adresse gesendet wird. Als Ausländer sind Sie aber auch nach Erhalt der Greencard verpflichtet, die USCIS über jeden Wohnsitzwechsel zu informieren. Auch der US-Staatsbürger sollte der USCIS während des laufenden Verfahrens eine evtl. Adressänderung bekanntgeben.

  • Gültigkeit der physischen Greencard

    Wie beispielsweise ein Reisepass verfügt auch die Greencard über ein Gültigkeitsdatum, das sich in der Regel auf ca. zehn Jahre beläuft. Eine abgelaufene Greencard führt allerdings in der Regel nicht automatisch dazu, dass Sie nicht mehr in die USA eingelassen werden, wenn Sie im Übrigen Ihren Lebensmittelpunkt in den USA haben, d.h. alleine durch Ablauf der Greencard verlieren Sie nicht Ihren Status als Lawful Permanent Resident.

  • Removal of Conditions

    Besteht die Ehe zum Zeitpunkt der Ausstellung der Greencard (nicht zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition oder des Visumsantrags) seit weniger als zwei Jahren, wird die Greencard zeitlich auf zwei Jahre befristet. Der Greencard-Inhaber ist dann ein sog. Conditional Permanent Resident (und hat vorab ein sog. CR-1-Einwanderungsvisum beantragt). 90 Tage vor Ablauf der Befristung ist dann ein erneuter Antrag zu stellen, um die Befristung aufzuheben (Removal of Conditions, Formular I-751).

  • Längere Aufenthalte außerhalb der USA

    Ein Lawful Permanent Resident ist verpflichtet, seinen Lebensmittelpunkt in den USA zu haben. Je mehr Zeit er außerhalb der USA verbringt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, bei der Einreise Probleme zu bekommen. So können Auslandsaufenthalte von sechs Monaten oder mehr – sei es am Stück, sei es insgesamt im Jahr – bei der Wiedereinreise zu einer näheren Befragung durch den Grenzbeamten führen. Es hängt dann von den Gesamtumständen – wo arbeiten Sie, wo lebt die Familie etc.? – ab, ob der Grenzbeamte davon ausgeht, Sie hätten Ihren Status als Lawful Permanent Resident aufgegeben. Je nach Lage des Einzelfalls ist es sogar möglich, dass Ihnen Ihr Status als Lawful Permanent Resident aberkannt wird

    Dauerte Ihr Auslandsaufenthalt ein Jahr oder länger, benötigen Sie für die Wiedereinreise generell ein Returning Resident Visa (SB-1-Visum), falls Sie nicht vor Verlassen der USA eine sog. Reentry Permit beantragt haben. Längere Aufenthalte außerhalb der USA erschweren auch die Beantragung der US-Staatsbürgerschaft, weil man ggf. nicht die für die Einbürgerung erforderliche dauerhafte Ansässigkeit (continuous residence) nachweisen kann.

    Um ein Returning Resident Visa zu erhalten, müssen Sie dem Konsulat u.a. zeigen, dass Sie nie die Absicht hatten, Ihren Hauptwohnsitz in den USA aufzugeben und dem ein Jahr oder länger dauernden Auslandsaufenthalt höhere Gewalt zugrunde lag, wie z. B. ein längerer Krankenhausaufenthalt u.ä. Planen Sie einen längeren, mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, empfiehlt es sich immer, vor der Ausreise eine Reentry Permit (Formular I-131) zu beantragen. Dann können Sie sich bis zu zwei Jahre im Ausland aufhalten, ohne dass es bei der Rückkehr deshalb zu Problemen kommen sollte.

  • Beantragung der US-Staatbürgerschaft

    Nach drei Jahren in den USA und Erfüllung anderer Voraussetzungen (u.a. good moral character und mindestens 18 Monate physische Anwesenheit) können Greencard-Inhaber, die mit einem US-Staatsbürger verheiratet sind, die US-Staatsbürgerschaft beantragen. Auch hier können längere Auslandsaufenthalte zu Problemen bzw. zu verstärkten Nachweispflichten seitens des Antragstellers führen, insbesondere bei Auslandsaufenthalten zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass deutsche Staatsbürger vor Einbürgerung in die USA eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung erhalten müssen, um ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren. Ob Sie die US-Staatsbürgerschaft beantragen oder einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen – wir können Sie auch hier umfassend durch unsere in Deutschland und den USA zugelassenen Anwälte beraten und unterstützen.

Unsere Experten für US-Visumsrecht beraten zum IR-1-/CR-1 Visum

Wenn wir Ihnen bei der Beantragung des IR-1- bzw. CR-1-Visums weiterhelfen können, melden Sie sich bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26). Gerne vereinbaren wir einen telefonischen oder persönlichen Termin – auf Wunsch gerne auch per Videokonferenz –, für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch mit unseren Anwälten. Im Anschluss übernehmen wir für Sie auch die Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens.

Nutzen Sie auch unsere Onlinereservierung für Ihren Wunschtermin!

 

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