EB-1A Visum USA - Greencard für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
Das EB-1A Visum ist die ideale Option für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten der Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Technologie, Bildung, des Sports o.ä. Obwohl die Anzahl wie bei anderen arbeitsbasierten Einwanderungsvisa limitiert ist, gibt es selten Wartezeiten, d.h. das Kontingent ist selten übererfüllt; wenn es doch zu Wartezeiten kommt, sind diese für ein EB-1A Visum meist relativ kurz, z.B. ein Jahr. Zudem sind weder eine Arbeitsmarktprüfung noch ein US-Arbeitgeber erforderlich.
Möchten Künstler, Entertainer, Schauspieler, Sportler, Wissenschaftler, Wirtschaftsexperten o.ä. nur für begrenzte Zeit in den USA leben und arbeiten, empfiehlt sich die Beantragung eines O-Visums, da eine Greencard steuerliche Folgen mit sich bringt, die bedacht werden sollten.
Welche Voraussetzungen gelten für ein EB-1A Visum?
1. Außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport
Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er zu dem kleinen Kreis von Personen gehört, die in ihrem BerufsgebietSpitzenleistungen erbringen. Als ausreichender Nachweis über Spitzenleistungen gilt entweder:
- die einmalige Verleihung einer bedeutenden international anerkannten Auszeichnung (z.B. Nobelpreis, Pulitzer-Preis, Academy Award oder eine olympische Goldmedaille) oder
- die Erfüllung von mindestens drei der folgenden zehn Kriterien (oder die Erfüllung von drei inhaltlich vergleichbaren Kriterien):
- Erlangung einer national oder international anerkannten Auszeichnung wegen Spitzenleistungen;
- Mitgliedschaft in Vereinigungen, deren Zulassung eine Anerkennung von Spitzenleistungen durch national oder international anerkannte Experten erfordert;
- Veröffentlichung der Leistungen des Antragstellers in professionellen oder bekannten Fachzeitschriften oder in größeren Medienkanälen;
- Teilnahme als Preisrichter bei der Beurteilung der Leistungen Anderer im gleichen oder verwandten Berufsgebiet;
- Lieferung besonders bedeutender Beiträge zum Berufsgebiet;
- Verfassung wissenschaftlicher Artikel in professionellen oder bekannten Fachzeitschriften oder in größeren Medienkanälen;
- Präsentation der Arbeit des Antragstellers bei Kunstausstellungen oder Aufführungen;
- Übernahme einer führenden oder entscheidenden Rolle in Organisationen, die einen ausgezeichneten Ruf genießen;
- hohe Vergütung im Vergleich zu den Gehältern Anderer im gleichen Berufsgebiet;
- kommerzielle Erfolge in den darstellenden Künsten anhand von Ticketverkäufen oder Verkäufen von Aufnahmen.
2. Vorhaben, auch in den USA im gleichen Berufsfeld weiterzuarbeiten
Ein Jobangebot eines US-Arbeitgebers ist zur Erlangung einer EB-1A Greencard nicht notwendig. Der Antragsteller muss lediglich nachweisen, dass er in den USA im gleichen Berufsgebiet arbeiten wird. Als Nachweis gelten u.a. ein Schreiben eines potenziellen Arbeitgebers, unverbindliche Schreiben von potenziellen Kunden oder ein Schreiben des Antragsstellers mit Informationen darüber, wie er in den USA seine bisherige Arbeit fortsetzen möchte.
EB-1A Visum für die USA beantragen
Ein EB-1A Visum kann beantragt werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings empfiehlt es sich, vor der Antragstellung rechtlichen Rat einzuholen. Je nach Bekanntheitsgrad, Werdegang oder Berufsfeld gibt es unterschiedliche strategische Überlegungen sowie Faktoren (z.B. welche der zehn Kriterien man am ehesten erfüllen kann), die genau geprüft werden sollten.
Die Beantragung einer EB-1A Greencard erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt 1: Einreichen der Petition
Die Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten reicht eine Petition ein (Formular I-140) und tritt dabei als sein eigener Sponsor auf. Die Petition besteht aus Formularen und Unterlagen, die die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen nachweisen.
- Schritt 2: US-Greencard beantragen
Wird die Petition genehmigt, darf die Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten eine Greencard beantragen. Für deren Beantragung gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt (u.a. legale Einreise sowie legaler Aufenthalt), darf man in den USA ggf. eine Statusanpassung beantragen („Adjustment of Status“), um seinen Status als Nichteinwanderer in den eines Einwanderers zu ändern.
- Ist eine Statusanpassung nicht möglich oder nicht gewollt, wird bei einem US-Konsulat außerhalb der USA zunächst ein Einwanderungsvisum beantragt. Die EB-1A Greencard wird nach Zahlung einer sog. Immigration Fee in Höhe von 220 USD (Stand August 2022) und nach Einreise in die USA automatisch an eine im Visumverfahren anzugebende US-Adresse versandt.
Welche Vorteile bietet das EB-1A Visum?
Der größte Vorteil eines EB-1A Visums ist, dass weder ein US-Arbeitgeber vorhanden sein muss noch eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist. Das bedeutet, dass nicht geprüft werden muss, ob auf dem US-Arbeitsmarkt ein US-Staatsangehöriger oder ein Greencard-Inhaber die vorgesehene Arbeit leisten könnte. Außerdem braucht der Antragsteller keinen Arbeitgeber, der die für den Greencard-Antrag notwendige I-140-Petition für ihn einreicht. Stattdessen agiert der Antragsteller als sogenannter self-petitioner und braucht somit keinen Sponsor.
EB-1A Visum und Familienangehörige
Auch unverheiratete Kinder unter 21 Jahren und Ehepartner eines EB-1A Antragstellers können eine Greencard erhalten.
Unsere Beratung zur EB-1A Greencard
Sie möchten in den USA leben und arbeiten und wünschen sich eine qualifizierte Beratung bei der Wahl der passenden Visakategorie sowie bei der Begleitung Ihres Visumsantragsprozess durch einen erfahrenen Anwalt? Gern sind wir Ihnen behilflich! Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com), telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26) oder nutzen Sie gern auch unser Online-Terminbuchungssystem.
Ein Erstberatungsgespräch mit unseren US-Visumsexperten bieten wir ab 500 Euro zzgl. USt an.
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