B-1 Visum | Business Visa für die USA beantragen | Beratung vom Anwalt

B-1 Visum – Business Visum für die USA

Geschäftsreisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder denen in der Vergangenheit bereits ein Visum oder die Einreise in die USA verweigert wurde, benötigen ein B-1 Visum. 

Für kürzere geschäftliche Aufenthalte reicht die Teilnahme am Visa Waiver Program, sofern sich der Antragsteller dafür qualifiziert.

Unbedingt beachtet werden muss, dass Geschäftsreisende mit einem B-1 Visum nur begrenzt geschäftlich tätig werden dürfen. Auf keinen Fall dürfen sie für ein US-Unternehmen arbeiten – unabhängig davon, ob die Arbeit vergütet wird oder nicht!

Welche Voraussetzungen gelten für ein B-1 Visum?

1. Vorübergehender Aufenthalt in den USA

Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Aufenthalt in den USA zeitlich begrenzt ist und er diesen konkret und nachvollziehbar geplant hat. Rückkehrabsichten werden am besten durch den Nachweis einer festen Anstellung, bedeutsamer Geschäftsbeziehungen, eines festen Wohnsitzes, den er auch beibehalten möchte, aber auch durch soziale Bindungen, wie beispielsweise an Familie oder Vereine, belegt. Er muss außerdem nachweisen, dass er finanziell in der Lage ist, die gesamten Reisekosten zu tragen.

2. Geschäftliche Gründe

Die geschäftlichen Tätigkeiten, zu denen ein B-1 Visum berechtigt, umfassen grundsätzlich jedwede Tätigkeit, mit Ausnahme von Fach- oder Hilfsarbeiten. Keinesfalls jedoch darf der Antragsteller für seine Tätigkeit in den USA von einem US-Unternehmen entlohnt werden; allenfalls die Gewährung von Taschengeld oder einer geringen Entschädigung ist in eng umgrenzten Fällen gestattet.

Die Abgrenzung zwischen noch erlaubter und nicht mehr erlaubter Tätigkeit ist im Einzelfall schwierig. So sind Vorführungen und von Amateuren durchgeführte Veranstaltungen erlaubt, solange hierfür keine Gegenleistung erbracht wird. Die Vorstellung eines professionellen Entertainers beispielsweise wäre unter einem B-1 Visum jedoch auch dann illegal, wenn sie gratis erfolgte.

Das B-1 Visum erlaubt insbesondere Aktivitäten wie 

  • die Teilnahme an wissenschaftlichen oder geschäftlichen Tagungen und Konferenzen 
  • das Treffen von Geschäftspartnern
  • Reisen im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen 
  • die Durchführung unabhängiger Forschung 
  • unter Umständen auch Tätigkeiten wie die Installation und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen, die von einem Unternehmen außerhalb der USA erworben wurden, sowie die Schulung von US-Arbeitnehmern zur Durchführung solcher Tätigkeiten.

Ein B-1 Visum muss von jedem Reisenden individuell beantragt werden, die entsprechenden Voraussetzungen sind für jeden Reisenden gesondert nachzuweisen.
 

Wie erfolgt die Beantragung eines B-1 Visums?

Um ein B-1 Visum zu beantragen, ist lediglich ein elektronisches Visumsantragsformular (DS-160) auszufüllen und die Visumsgebühr zu zahlen. Dann kann ein Termin beim US-Konsulat in Berlin, Frankfurt oder München vereinbart werden. In aller Regel ist ein persönlicher Interviewtermin zu absolvieren. Unter bestimmten, sich ändernden Bedingungen, kann das Konsulat von einem persönlichen Termin absehen, und das Visum kann dann postalisch beantragt werden.

Zum Termin selbst sollten dann neben einigen Standardunterlagen auch Unterlagen vorgelegt werden, die den Aufenthaltszweck bestätigen, z.B. Schreiben des deutschen Arbeitgebers und eines US-Geschäftspartners, Nachweise zur Teilnahme an einer Messe etc.

Was gilt für die Bearbeitungsdauer?

Für ein B-1 Visum müssen Antragsteller keine Unterlagen vorab an das US-Konsulat zur Prüfung senden, wie dies z.B. beim Erstantrag für ein E-2 Visum der Fall sein kann. Es sind lediglich die oben genannten Unterlagen im Termin selbst vorzulegen, bei dem dann auch meist unmittelbar entschieden wird, ob das Visum erteilt wird oder nicht. 

Wird der B1-Visumsantrag bewilligt, behält das US-Konsulat den Reisepass des Antragstellers ein und sendet ihn mit Visum innerhalb von ein bis zwei Wochen zurück. Die Bearbeitungszeit für ein B1-Visum ist also relativ kurz. Die spannendere Frage ist allerdings, wann ein Interviewtermin bei einem US-Konsulat verfügbar ist. Das kann innerhalb weniger Tage sein, es kann aber auch Wochen, im Einzelfall sogar Monate dauern.

Familienangehörige und B-1 Visum für die USA

Auch Familienangehörige können Geschäftsreisende in die USA begleiten. Sie beantragen ein B-2 Visum, falls eine Reise über das Visa Waiver Program für sie nicht in Betracht kommt.

Welche Gültigkeitsdauer hat das B-1 Visum?

Das B-1 Visum hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und berechtigt zu Aufenthalten von maximal einem Jahr. Die Aufenthaltsdauer bestimmt der US-Grenzbeamte bei der Einreise anhand der geplanten Aktivitäten des Reisenden. Ein geschäftlicher Aufenthalt von einem Jahr müsste natürlich sorgfältig begründet werden und stellt eher die Ausnahme dar. 

Bei einem B-2 Touristenvisum beträgt die Mindestaufenthaltsdauer, die der Grenzbeamte gewährt, grundsätzlich sechs Monate, auch wenn der Reisende angibt, nur zwei Wochen Urlaub machen zu wollen.

Genauso wie beim Visa Waiver Program gibt es auch bei Reisen mit einem B-Visum keine gesetzlichen Vorgaben, wie viel Zeit zwischen den einzelnen US-Reisen liegen sollte. Der US-Grenzbeamte entscheidet nach seinem freien Ermessen, ob er den Reisenden einlässt.

Unsere Beratung zum B-1 Visum

Gern beraten wir Sie bei der Wahl des für Ihren individuellen Fall passenden Visums und übernehmen im Anschluss die Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten vereinbaren möchten – entweder über unser Online-Terminbuchungssystem, per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Wenn Sie bereits wissen, dass ein B-1 Visum das richtige Visum für Sie ist und Sie eine (kostenpflichtige) Erstberatung daher nicht benötigen, können Sie uns auch direkt mit der Beantragung eines B-1 Visums beauftragen!

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