US-Anwälte
in den USA zugelassene Anwälte
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Erfolgsquote und keine versteckten Kosten
2.000+
Mandanten erfolgreich begleitet
15+
Jahre Erfahrung
Ihr USA-Vorhaben - unser Fachgebiet
Ob Einzelperson, Unternehmen oder Investoren - wir
finden die rechtssichere Lösung für Ihr US-Projekt.
Was wir für Sie tun
Spezialisiert auf US-Visa für Unternehmer und Fachkräfte – persönlich begleitet, rechtssicher abgewickelt
Unsere Beratung
- Beratung zu US-Visum durch zugelassene US-Anwälte
- Begleitung Ihres Antragsprozesses - weltweit
- Entsendung von Arbeitnehmern in die USA
- Spezialisierung auf Unternehmer, Investoren und Fachkräfte
Ihre Ergebnisse
- Klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr US-Visum
- Effiziente Bearbeitung Ihres Visa-Anliegens
- Zügige Klärung Ihrer individuellen Situation
- Klarheit im Steuer-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht
So arbeiten wir
- Persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz
- Antwort innerhalb 1 Werktag auf Ihre Anfrage
- Termin mit US-Anwalt meist innerhalb von 48 Stunden
- Unverbindlich - keine versteckten Kosten
Mehr als nur Visumsrecht:
Komplettberatung für Ihr US-Engagement
Das richtige Visum ist zwar Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Start in den USA. Daneben sind aber meist zahlreiche weitere rechtliche und steuerliche Fragen zu klären, bevor der Markteintritt in die USA in Angriff genommen werden kann.
Für Unternehmen stehen beispielsweise häufig arbeitsrechtliche Fragen (z.B. zur Arbeitnehmerentsendung), gesellschaftsrechtliche Fragen (Welche US-Rechtsform ist geeignet?) und steuerrechtliche Gestaltungen an. Unsere spezialisierten Anwälte und Steuerberater helfen Ihnen gerne dabei, Ihr gesamtes USA-Projekt von Anfang an rechtssicher und steuerlich optimiert zu planen und umzusetzen.
In 5 Schritten zu Ihrem US-Visum
Die USA stellt hohe Anforderungen, wenn Sie in den USA leben und arbeiten möchten. Ablehnungen von nicht sorgfältig vorbereiteten Visumsanträgen sind an der Tagesordnung. Vor allem Unternehmen können sich derlei Verzögerungen ihres US-Engagements aber nicht erlauben.
Wir beraten Sie gerne im Hinblick darauf, welches Visum sich für Ihre Zwecke am besten eignet, nennen Ihnen die Voraussetzungen, die erfüllt, die Dokumente, die beim US-Konsulat eingereicht und Formulare, die ausgefüllt werden müssen – und übernehmen für Sie gerne das komplette Antragsverfahren.
Sämtliche Visumsantragsverfahren bearbeiten wir in unseren bewährten 5 Schritten. Die überwältigende Mehrzahl unserer Mandanten hält bereits nach dem ersten Antrag das gewünschte Visum in den Händen.
1
Mandatierung
Kontaktieren Sie uns
2
Ersteinschätzung
Schnelle Einschätzung - ohne lange Wartezeit
3
Dokumente
Vorbereitung Ihrer Unterlagen
4
Antragstellung
Antragstellung durch US-Anwältin
5
Visum
Vorbereitung auf Konsulatstermin
Kontakt
Aktuelle News rund ums US-Visum
Was unsere Mandanten am häufigsten fragen
Benötige ich überhaupt ein USA-Visum?
Nicht jeder benötigt ein Visum, um in die USA zu reisen. Staatsangehörige etlicher Nationen, darunter die Mehrzahl der Mitglieder der Europäischen Union, können über das sog. Visa Waiver Program in die USA einreisen, sofern sie weitere Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise nicht arbeiten möchten, sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten und ein Rück- oder Weiterreiseticket haben. Das Ticket darf jedoch nicht in Kanada, Mexiko oder in der Karibik enden.
Vor Antritt der Reise muss lediglich eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) beantragt werden. Einen Link zum entsprechenden Antragsformular der U.S. Customs and Border Protection finden sie hier.
In allen anderen Fällen gilt: Sie benötigen zwingend ein Visum! Ohne das passende Visum ist Ihnen der Aufenthalt in den USA nicht gestattet.
Ist ein Interviewtermin beim Konsulat erforderlich?
Zwingender Bestandteil eines jeden Visumsverfahrens ist der Interviewtermin beim zuständigen Konsulat. Diesen Termin muss der Antragsteller persönlich absolvieren. Eine Begleitung durch Dritte (Übersetzer) ist in aller Regel nur möglich, wenn der Antragsteller weder die englische noch die deutsche Sprache beherrscht. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt ist ebenfalls nicht gestattet.
Bei Kindern unter 14 Jahren oder bei Antragstellern ab einem Alter von 80 Jahren kann der Konsulatsbeamte von einem Interviewtermin absehen. Seit einiger Zeit gibt es weitere Ausnahmen. Hierfür muss der Antragsteller allerdings eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
- Er ist Deutscher oder hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
- Er befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland.
- Er beantragt jetzt ein Visum der Kategorie B, C, D, F, H, I, J, L, M, O, P, Q oder R.
- Er hatte bereits ein Visum derselben Kategorie und dieses Visum wurde nach dem 31.12.2007 in Berlin, Frankfurt oder München ausgestellt und er war zu diesem Zeitpunkt älter als 14 Jahre.
- Das Visum ist noch gültig oder vor nicht mehr als 48 Monaten abgelaufen.
- Er hat den Reisepass mit dem alten Visum noch.
- Das Visum enthält nicht die Anmerkung „Waiver“, „Clearance“ oder „Blanket“.
- Er hat dieselbe Staatsangehörigkeit wie bei Beantragung des alten Visums.
- Ihm wurde in der Vergangenheit weder ESTA noch ein Visum verweigert.
Wie ein Interviewtermin im US-Konsulat abläuft und welche Fragen gestellt werden, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Wie lange ist mein Visum für die USA gültig?
Das US-Visum ist ein Einreisedokument, muss bei der Einreise – grundsätzlich jedoch nicht für die gesamte Dauer des geplanten US-Aufenthalts – gültig sein und enthält deshalb ein Gültigkeitsdatum, das je nach Visumskategorie und Sachverhalt unterschiedlich sein kann.
B-Visa haben in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren. Werden sie wegen einer Vorstrafe zusammen mit einer Ausnahmegenehmigung erteilt, sind sie maximal fünf Jahre gültig.
E-Visa haben eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Im Rahmen von Neugründungen werden sie, insbesondere für den Investor selbst, oft für zunächst nur zwei Jahre erteilt.
L- und O-Visa sind meist auch fünf Jahre gültig. Allerdings berechtigten sie nur zusammen mit einer gültigen Petition zur Einreise. Die Gültigkeit der Petition hängt vom Sachverhalt ab, beträgt aber in der Regel nicht mehr als drei Jahre.
Einwanderungsvisa, die zur Erteilung einer Greencard führen, sind in der Regel für maximal sechs Monate gültig. Aber auch hier hängt die faktische Gültigkeit von weiteren Faktoren ab, wie z.B. der Gültigkeit des medizinischen Untersuchungsberichts („medical examination“)`.
US-Greencards weisen im Unterschied zu den obigen Visa kein Gültigkeitsdatum auf. Lediglich die Karte als solche sollte alle zehn Jahre erneuert werden. Die Einreise mit einer abgelaufenen US-Greencard ist also zwar nicht unmöglich, aber dennoch nicht ganz einfach.
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe bei US-Visa?
Wegen (vermeintlicher) Einwanderungsabsichten werden die meisten Visaanträge, insbesondere für B-Visa, abgelehnt. An zweiter Stelle stehen (vorläufige) Ablehnungen aufgrund unzulänglicher Dokumentation. An dritter Stelle sind Ablehnungen wegen Falschangaben im Visumsantrag zu finden.
Insgesamt sollten Anträge für US-Visa sorgfältig vorbereitet werden. Eine Garantie für die Erteilung kann zwar niemand geben, die Risiken einer Ablehnung lassen sich aber durch sorgfältige Vorbereitung minimieren. Ausführliche Informationen zu den Ablehnungsgründen für US-Visa finden Sie in diesem Blogbeitrag.