Über uns

VISUM-USA: eine Dienstleistung von WINHELLER

Spezialisierte Beratung

Unser US-Desk: Spezialisierte Beratung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr

Die Kanzlei WINHELLER ist auf die rechtliche und steuerliche Beratung von Private Clients und Nonprofit-Organisationen spezialisiert. Wir sind bundesweit insbesondere an den Standorten Frankfurt am Main, Aalen, Berlin, Düsseldorf und Hamburg tätig. Zu unseren Mandanten zählen vermögende Privatpersonen ebenso wie große mittelständische Unternehmen, Konzerne und gemeinnützige Einrichtungen aus dem In- und Ausland sowie die öffentliche Hand.

Wir sind stark im internationalen Wirtschaftsrecht und bieten Ihnen internationale Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau, vor allem im grenzüberschreitenden Kontext Deutschland - USA.

Unser US-Desk hält die Kommunikationswege kurz: Das Team besteht aus international ausgebildeten Beratern (US-Anwälte, deutsche Anwälte und Steuerberater), die Sie routiniert zum Thema Markteintritt in den USA und US-Visumsrecht beraten. Unser Hauptsitz in Frankfurt am Main liegt in der Nähe des weltweit größten US-Konsulats.

Kari Foss-Persson
U.S. Attorney at Law (MN, USA)

Spezialistin für US-Einwanderungsrecht
10+ Jahre Erfahrung


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Beratung im US-Visumsrecht

Das US-Visumsrecht ist eine komplexe Spezialmaterie, die bei nahezu jeder Investition europäischer Mandanten in den USA mit zu berücksichtigen ist. Über die vorliegende Website www.visum-usa.com stellen wir daher ausführliche Informationen zum Thema US-Visa bereit. Gerne unterstützen wir Sie tatkräftig bei den entsprechenden Visa-Antragsverfahren. Auch die für den Markteintritt in den USA benötigte gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Expertise bieten wir Ihnen aus einer Hand.

Ihre Ansprechpartner im US-Visumsrecht/US-Recht

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (Minnesota) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER mit über zehn Jahren Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie berät Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Medien, Verlagswesen und Einzelhandel sowie vermögende Privatpersonen bei US-Visa-Angelegenheiten und Markteintritten. 

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen US-Gesellschaftsgründungen, Visastrategien, E-2/E-1-Konsularregistrierungen und L-1-Anträge. Sie ist als Anwältin in den USA (Minnesota Bar Association, Supreme Court of Minnesota) und Deutschland (Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main) zugelassen.

Sabine Bischoff bringt als erfahrene Visa-Referentin über 20 Jahre Praxiserfahrung aus dem US-Konsulat Frankfurt mit und spezialisiert sich auf E-1/E-2-Konsularregistrierungen, L-1-Anträge, Business Visa und US-Einwanderungsvisa für Unternehmen und Privatpersonen. Mit ihrem tiefen Insiderwissen der behördlichen Anforderungen entwickelt sie für jeden Mandanten maßgeschneiderte Lösungen und übernimmt sowohl die strukturierte Zusammenstellung der Antragsunterlagen als auch die Kommunikation mit den US-Behörden.

Thomas Weintritt ist Rechtsfachwirt und seit über zehn Jahren im US-Visumsrecht tätig. Als Leiter des Mandantenonboardings begleitet er Unternehmen, Investoren und Privatpersonen von der ersten Anfrage an und kennt die typischen Fragen und Anforderungen von US-Visumverfahren aus langjähriger Praxis. Er unterstützt bei der Einordnung des Anliegens, der Vorbereitung der nächsten Schritte und der Koordination mit unserem US-Desk.

Verena Krick ist Rechtsfachwirtin und verfügt über umfassende Erfahrung in der organisatorischen und praktischen Begleitung von US-Visumverfahren. Sie unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der strukturierten Vorbereitung ihrer Visa-Anliegen, behält die erforderlichen Unterlagen und Abläufe im Blick und sorgt für eine verlässliche Koordination im gesamten Verfahren.

Ihr Ansprechpartner im (internationalen) Steuerrecht:

Rechtsanwalt Stefan Winheller berät Unternehmer zu den steuerlichen Auswirkungen eines Wegzugs in die USA, insbesondere bei bestehenden Unternehmensbeteiligungen in Deutschland (Stichwort: Wegzugsbesteuerung). Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die steuerliche Beratung bei der Gründung einer US-Gesellschaft und damit verbunden die Wahl der US-Gesellschaftsform unter steuerlichen Aspekten. Darüber hinaus übernimmt er die Prüfung und Optimierung bestehender US-Gesellschaftsverträge im Hinblick auf das deutsche Steuerrecht.

Harald Wissler ist Senior Tax Consultant im internationalen Steuerrecht und berät Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen zu steuerlichen Fragen mit USA-Bezug. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf den steuerlichen Folgen von Wegzügen in die USA und Zuzügen nach Deutschland sowie auf der Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte und Vermögensstrukturen. Darüber hinaus unterstützt er bei steuerlichen Fragen rund um US-Gesellschaften, insbesondere US-LLCs, und bei der Anwendung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens.

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