USA-Visum | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Auf der Website zur Bezahlung von US-Visumsgebühren gibt es seit Oktober technische Probleme. Wir zeigen ein paar Maßnahmen, die Ihnen helfen können.


Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass die Bestimmungen zum Einwanderungsrecht grundlegend umgestaltet werden oder es besondere Verschärfungen geben wird.


Lange Zeit betrug die Bearbeitungszeit von solchen E-2-Erstanträgen vier bis fünf Monate. Seit Ende des letzten Jahres hat sie sich auf zwei bis drei Monate reduziert.


Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt.


Es kann sinnvoll sein, bei Erhalt eines CR-1 Visums mit der Einreise in die USA noch etwas zu warten, um gleich die unbefristete Greencard zu bekommen.


Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.


Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.


Im Internet liest man häufig, dass die Investitionssumme für ein E-2 Visum bei 200.000 USD oder mehr läge. Das können wir aus der Praxis so nicht bestätigen.