Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

17.04.2024

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.

Visumsgebühren der US-Konsulate

Folgende Visumsgebühren wurden erhöht:

  • Für das E-Visum beträgt die Visumsgebühr nun 315 US-Dollar.
  • Für (u.a.) L-, O-, P- und R-Visa beträgt die Visumsgebühr 205 US-Dollar.
  • Für (u.a.) Touristen- und Geschäftsvisa (Besuchervisum, B-1-Visum, B-2-Visum, B-1/2-Visum), für Studenten- (F-1-Visum) und Journalistenvisa (I-Visum) beträgt die Visumsgebühr nun 185 US-Dollar.

Filing fee für Petitionen

Auch die filing fee für Petitionen (einzureichen bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS) hat sich zum Teil drastisch erhöht.

Hier finden Sie eine Auswahl der in unserer Praxis am häufigsten vorkommenden Petitionen. Gelegentlich wird nach der Größe des Arbeitgebers entschieden, die Gebühren für small employers sind dann in der Regel geringer. Als small gilt ein US-Arbeitgeber mit 25 oder weniger Vollzeitmitarbeitern.

  • Petition zum Erhalt einer Greencard über US-Ehegatten (CR- oder IR-1-Greencard, Ehegattengreencard) oder andere US-Verwandte: Die filing fee für die I-130-Petition erhöht sich von 535 auf 675 US-Dollar (paper filing) bzw. 625 US-Dollar (online filing).
  • Die Gebühr für die I-129F-Petition für das Verlobtenvisum (K-1-Visum) erhöht sich ebenfalls von 535 auf 675 US-Dollar.
  • Arbeitsplatzbasierte Petitionen: Die Gebühr für eine I-140-Petition zum Erhalt einer Greencard über einen Arbeitgeber oder über sich selbst (self-petition, Greencard für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten) beträgt künftig 715 US-Dollar, statt wie bisher 700.
  • Die Gebühr für die I-129-Petition zur Erlangung eines O-Visums (Nichteinwanderungsvisum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten) erhöht sich von 460 auf 1.055 US-Dollar (530 US-Dollar für small employers).
  • Die Gebühr für die I-129-Petition zur Erlangung eines L-Visums erhöht sich von 460 auf 1.385 US-Dollar (695 US-Dollar für small employers).

Premium Processing

Auch die Gebühren für das premium processing (Formular I-907), d.h. die optionalen Beschleunigungsgebühren zur rascheren Bearbeitung einer Petition durch die USCIS, wurden inflationsbedingt angepasst. Auch diese Gebühren unterscheiden seit einiger Zeit nach zugrunde liegender Petition:

  • Petition zum Erhalt eines L-Visums: 2.805 US-Dollar
  • Petition zum Erhalt eines O-Visums: 2.805 US-Dollar
  • Petition zum Erhalt eines R-Visums: 1.685 US-Dollar
  • Petition zum Erhalt einer arbeitsplatzbasierten Greencard (Kategorien EB-1, EB-2, EB-3): 2.805 US-Dollar

Wir beraten zu Visum und Greencard

Sie interessieren sich für ein Visum oder eine Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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