Visumsantrag E-2 Visum: FFM-Konsulat mit Neuerungen

Visumsantrag E-2 Visum: Neue Anforderungen des Konsulats in Frankfurt a.M.

11.09.2024

Mit dem E-2 Visum können Unternehmer in den USA leben und dort ein eigenes Unternehmen gründen. Für den Visumsantrag müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. muss ein Businessplan erstellt werden. Darüber hinaus hat jedes US-Konsulat eigene Vorgaben für E-2-Anträge. Das Konsulat in Bern hat beispielsweise andere Vorgaben als das Konsulat in Frankfurt.

Konsulat Frankfurt verkürzt E-2-Antrag

Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt: Abzüglich einiger besonderer Seiten, wie

  • DS-160-Bestätigungsseite
  • DS-156E-Formular
  • G-28I-Vollmacht
  • Company oder Cover Letter und
  • Unterlagen zum Antragsteller (Lebenslauf, Schreiben über evtl. Spezialkenntnisse, etc.)

darf der Antrag nunmehr nicht mehr als 30 Seiten umfassen.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der bei einer Erstbeantragung bzw. Erstregistrierung erforderliche Businessplan, inklusive einer Seite Gewinn- und Verlustrechnungsvorausschau, fünf Seiten nicht übersteigen darf.

Schon vor dieser Neuerung wiesen wir immer darauf hin, dass Businesspläne auf keinen Fall länger als 10 bis 15 Seiten sein sollten.

Antrag auf das Wesentliche beschränken

Über die Hintergründe der Neuerung kann man natürlich nur spekulieren. Es sieht allerdings danach aus, dass Antragsteller sich auf das Wesentliche beschränken und keine ausufernden Businesspläne mit Graphiken, Tabellen, Quittungen zum Kauf von Kleinwaren als Investitionsnachweise u.ä. einreichen sollen.

Trotzdem wird es Fälle geben, in denen es schwierig wird, eine entsprechende Auswahl zu treffen. Es bleibt abzuwarten, wie das Konsulat in Frankfurt künftig mit Fällen mit vielen kleineren Investitionen umgeht, ob also eine Auflistung und einige wenige Rechnungen und Kontoauszüge genügen oder ob in solchen Fällen Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Wir beraten zum E-2 Visum

Sie interessieren sich für ein E-2 Visum? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Zurück zur Blog-Übersicht

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

E-2 Visum: Neue Anforderungen des Konsulats in Frankfurt an den Visumsantrag

Nachdem vor einigen Jahren für Frankfurt der Umfang eines E-2-Antrags auf insgesamt 90 Seiten begrenzt worden ist, wurde nun der Umfang erneut verkürzt.


Unbefristete Greencard mit CR-1 Visum: Zeitpunkt der Einreise entscheidend

Es kann sinnvoll sein, bei Erhalt eines CR-1 Visums mit der Einreise in die USA noch etwas zu warten, um gleich die unbefristete Greencard zu bekommen.


Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.