Greencard für die USA | EB-2 NIW Visum | Nationales Interesse

EB-2 NIW Visum USA – Greencard im Nationalen Interesse

Das EB-2 NIW Visum (National Interest Waiver) eröffnet hochqualifizierten Fachkräften, Forschern, Unternehmern und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Kunst einen besonderen Weg zur US-Greencard. Es richtet sich an Menschen, deren berufliche Tätigkeit im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegt und die ihre Expertise in den USA einbringen möchten.
 

Kein Arbeitgeber für EB-2 NIW erforderlich

Anders als beim regulären EB-2 Visum ist beim EB-2 NIW kein Jobangebot und kein US-Arbeitgeber erforderlich. Auch die sonst obligatorische Arbeitsmarktprüfung (PERM) entfällt vollständig.

Gerade für Menschen, die im Bereich Wissenschaft arbeiten, Projekte leiten, Innovationen fördern oder unternehmerisch tätig sind, bietet das NIW besondere Freiheiten: Sie können die Petition selbst einreichen, unabhängig von einem konkreten Arbeitgeber, und sich dabei flexibel in der US-Arbeitswelt bewegen.

Voraussetzungen für die EB-2 NIW Greencard

Um für ein EB-2 NIW in Betracht zu kommen, müssen zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für ein EB-2 Visum erfüllt sein. Das ist der Fall, wenn entweder ein höherwertiger Abschluss wie ein Master vorliegt oder ein Bachelorabschluss mit mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Alternativ kann die Qualifikation auch über außergewöhnliche Fähigkeiten („exceptional ability“) nachgewiesen werden – also über ein fachliches Niveau, das deutlich über dem Standard der jeweiligen Branche liegt.

Sobald diese EB-2-Grundvoraussetzungen erfüllt sind, rückt die zentrale Frage in den Mittelpunkt: Warum wäre es für die USA vorteilhaft, auf die üblichen strengen Anforderungen (Jobangebot und PERM) zu verzichten?

Hier beginnt der eigentliche Kern des NIW. Die US-Behörden prüfen, ob die geplante Tätigkeit des Antragstellers in den USA einen erheblichen Nutzen hat, der über rein lokale Effekte hinausgeht. „National“ wird dabei im wahrsten Sinne verstanden: Es reicht nicht aus, dass eine Region, ein einzelnes Unternehmen oder eine Kommune profitiert – die Tätigkeit sollte landesweite Bedeutung oder zumindest landesweite Relevanz haben. Das kann z.B. Bereiche wie öffentliche Gesundheit, Umwelt und Klima, Bildungspolitik, technologische Innovation, Cybersicherheit, Infrastruktur, künstliche Intelligenz oder wirtschaftliche Entwicklung umfassen.

Referenzen für das EB-2 NIW Visum nötig

Gleichzeitig muss überzeugend dargestellt werden, dass der Antragsteller besonders gut geeignet ist, diese Tätigkeit in den USA voranzubringen. Vergangene Leistungen, wie z.B.

  • Forschungsergebnisse,
  • Publikationen
  • Patente
  • Produkte
  • Projekte
  • Auszeichnungen
  • oder auch eine nachweisbare Branchenwirkung

zeigen, dass der Beitrag nicht nur geplant, sondern realistisch und fachlich fundiert ist. Empfehlungs- und Expertenbriefe unabhängiger Fachleute spielen hier eine große Rolle, da sie die Bedeutung der Arbeit und die besondere Kompetenz des Antragstellers bestätigen.

Abschließend wird geprüft, ob es im Gesamtinteresse der USA liegt, auf das normale EB-2-Verfahren zu verzichten. Genau hier entfaltet das NIW seine Stärke: Wenn der Nutzen für die USA hoch genug ist, muss der Antragsteller weder ein Jobangebot noch eine Arbeitsmarktprüfung vorlegen. Das Verfahren wird dadurch wesentlich flexibler, schneller und unbürokratischer als ein traditioneller EB-2 Antrag.

Beantragung des EB-2 NIW Visums

Der Antragsprozess selbst verläuft in zwei Schritten. Zunächst wird die I-140-Petition eingereicht, in der alle rechtlichen Argumente und Beweise für den NIW sorgfältig dargestellt werden. Dies ist der zentrale Teil des Verfahrens und erfordert eine strategisch präzise Aufbereitung der beruflichen Qualifikationen und der nationalen Bedeutung der Tätigkeit. Nach der Genehmigung der Petition folgt der eigentliche Greencard-Antrag, entweder durch eine Statusanpassung innerhalb der USA oder im Konsularverfahren im Ausland.

Da das EB-2 NIW nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist, genießen Antragsteller in den USA eine außergewöhnliche Freiheit. Sie können zwischen verschiedenen Arbeitgebern wechseln, Projekte verfolgen, ein eigenes Unternehmen gründen oder in wissenschaftlichen Kooperationen arbeiten – solange ihre Tätigkeit im Kern zu dem passt, was im NIW-Antrag beschrieben wurde. Diese Flexibilität ist einer der größten Vorteile des NIW gegenüber nahezu allen anderen arbeitsbasierten Greencards.

Auch Familien profitieren: Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können im Rahmen des EB-2 NIW ebenfalls eine Greencard erhalten. Ehepartner können in der Regel eine Arbeitserlaubnis beantragen und in den USA beruflich tätig werden.

Ohne überzeugende Argumentation kein Visum

Der Erfolg eines EB-2 NIW Antrags hängt maßgeblich von einer überzeugenden Argumentation und einer konsistenten Beweisführung ab. Da viele Fälle an unscharf formulierten Zukunftsplänen, unklarer nationaler Relevanz oder schwachen Empfehlungsschreiben scheitern, ist eine professionelle Strukturierung des Antrags entscheidend. Wichtig ist, dass der Antrag ein schlüssiges Gesamtbild vermittelt: Wer der Antragsteller ist, welche bedeutenden Leistungen bereits erbracht wurden, welche konkreten Ziele in den USA verfolgt werden und warum genau diese Tätigkeit einen nationalen Nutzen stiftet.

Unsere Beratung zum EB-2 NIW Visum

Wir unterstützen Antragsteller bei jedem Schritt, von der detaillierten Prüfung der Erfolgsaussichten über die Entwicklung einer passenden Fallstrategie bis hin zur Ausarbeitung starker Begründungen, Empfehlungsschreiben und der vollständigen juristischen Ausarbeitung der NIW-Petition. Unser Ziel ist es, überzeugend zu belegen, warum Ihre Einwanderung nicht nur möglich, sondern für die Vereinigten Staaten von klarer Bedeutung ist. Am besten erreichen Sie uns per E-Mail (info@visum-usa.com) oder telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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