E-2 Visum für Investoren: Wie hoch muss die Investitionssumme sein?

E-2 Visum für Investoren: Wie hoch muss die Investitionssumme sein?

03.11.2023

Das E-2 Investorenvisum ist geeignet für Unternehmer, die in den USA investieren möchten. Die Höhe der Investition ist dabei wichtig für die Entscheidung des US-Konsulats, ob ein Visum erteilt werden soll oder nicht. Im Internet liest man häufig, dass die Investitionssumme für ein E-2 Visum bei 200.000 USD oder mehr läge. Das können wir aus der Praxis so nicht bestätigen.

Bisher keine klaren Bestimmungen

Die Visumsbestimmungen selbst nennen keine Mindesthöhe. Es heißt dort nur, dass die Investitionssumme, die bei Antragstellung nachgewiesen werden muss, umso höher sein muss, je kleiner die benötigte Summe insgesamt ist.

Möchten Sie also einen Betrieb eröffnen, der keine hohen Investitionen erfordert, z.B. im Beratungsbereich, so müssen Sie alles, was erforderlich ist, schon investiert – und das heißt ausgegeben – haben, wenn Sie den Visumsantrags stellen. Ist das erforderliche Investitionsvolumen sehr hoch, genügt es, wenn Sie nachweisen, dass Sie schon einen Teil investiert haben. Die Zahlen, welche in den Bestimmungen beispielhaft für eine kleine bzw. große Investition genannt werden, sind 100.000 USD und 10 Mio. USD.

In der Praxis bedeutet das, dass bei kleineren Investitionen das US-Unternehmen soweit aufgebaut sein muss, dass Sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen können, wenn Ihnen das E-2-Visum erteilt wurde.

Neben Investitionssumme sind weitere Umstände entscheidend

Das US-Konsulat macht sich ein Gesamtbild vom E-2-Antrag und dem Antragsteller. So können Anträge mit hohen Investitionen abgelehnt werden, während solche, in denen nur geringe Beträge investiert worden sind, genehmigt werden. Das Konsulat möchte in der Regel sehen,

  • dass der Antragsteller es mit seinem US-Projekt ernst meint,
  • die Sache realistisch angeht,
  • der Erfolg des US-Projekts überwiegend wahrscheinlich ist und
  • die US-Wirtschaft und/oder der US-Arbeitsmarkt davon profitieren.

Entsprechend wurden in unserer Praxis auch schon E-2-Anträge gebilligt, bei denen die Investitionssummen 70.000 USD oder sogar nur 42.000 USD betrugen.

Wir beraten zum E-2 Visum

Sie interessieren sich für ein E-2 Visum? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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