Nachweis über Herkunft der Investitionsmittel | US-Visa

Nachweis über die Herkunft der Investitionsmittel für US-Visa

Finanzberichte und Herkunftsnachweise für US-Investorenvisa

Bei der Beantragung von US-Investorenvisa – wie dem EB-5 bzw. dem dem E-2 Investorenvisum – ist der Nachweis der legalen Herkunft von Investitionsgeldern entscheidend für den Erfolg des Antrags. 

Die US-Einwanderungsbehörden verlangen klare Nachweise, dass das eingebrachte Kapital aus legalen, nachvollziehbaren Quellen stammt und sämtliche Vorgaben der Programme erfüllt werden.

Bereits kleinste Unklarheiten oder Lücken bei der Dokumentation der Mittelherkunft können den gesamten Visumantrag gefährden und zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Warum sind Finanzberichte und Herkunftsnachweise bei Investorenvisa notwendig?

Ein Finanzbericht bzw. ein Herkunftsnachweis dient dazu, offiziell zu belegen, dass:

  • die finanziellen Mittel rechtmäßig erworben wurden (z.B. nicht aus Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder anderen illegalen Quellen stammen)
  • der Transfer der Gelder über nachvollziehbare und überprüfbare Wege erfolgt ist
  • das Kapital tatsächlich verfügbar ist und für Investitionen genutzt werden kann

Fehlen diese Nachweise oder weisen sie Lücken auf, kann ein Visumsantrag verzögert oder sogar abgelehnt werden.

Für welche Visa ist der Herkunftsnachweis Pflicht?

EB-5 Immigrant Investor Visa: Hier ist eine Mindestinvestition zwischen 800.000 und 1.050.000 US-Dollar Voraussetzung. Jeder Dollar muss hinsichtlich seiner Herkunft lückenlos nachgewiesen werden – egal ob er aus Gehältern, Immobilienverkäufen, Erbschaften oder Kryptowährungen stammt. Ein ausführlicher Finanzbericht erklärt die Mittelherkunft der geplanten US-Investition.

E-2 Treaty Investor Visa: Auch beim E-2-Visum sind detaillierte Nachweise über Herkunft und Übertragung der Mittel Pflicht – unabhängig von der Höhe der Investition. Kritisch sind dabei internationale Überweisungen oder wenn Geschäftskonten und komplexe Unternehmensstrukturen involviert sind.

Herkunftsnachweis für Gold Card, Platinum Card und Trump Card

US-Programme für wohlhabende Ausländer, wie z.B. Gold oder Platinum Card, verlangen ebenfalls Nachweise über die Herkunft der Mittel und deren Nachvollziehbarkeit. Die Dokumentation gibt Banken und Behörden Sicherheit, dass die Gelder sauber, steuerlich deklariert und verfügbar sind.

Auch in anderen Kontexten – z.B. bei Family Office-Lösungen oder Investments mit Kryptowährungen – ist ein transparenter, professionell aufbereiteter Herkunftsnachweis erforderlich.

Was beinhaltet ein Herkunftsnachweis für US-Visa?

Ein professioneller Finanzbericht geht weit über einen einfachen Bankauszug hinaus und enthält in der Regel:

  • eine persönliche Vermögensübersicht (Aufstellung von Vermögen, Verbindlichkeiten und Nettowert)
  • Belege wie Kontoauszüge, Steuerbescheide, Gehaltsnachweise, Unternehmensbeteiligungen, Kaufverträge oder Erbschaftsdokumente
  • eine nachvollziehbare Analyse, wie die Gelder von ihrer Quelle bis zur US-Investition gelangt sind
  • die Zertifizierung und Unterschrift durch Rechtsanwälte oder Steuerberater, um die Glaubwürdigkeit zu sichern

Bei in Kryptowährung gehaltenem Vermögen sind zusätzlich Blockchain-Transaktionsnachweise, Börsenbestätigungen und Nachweise über den rechtmäßigen Erwerb unerlässlich.

Wer erstellt den Herkunftsnachweis?

Das WINHELLER-Team aus Anwälten und Steuerberatern stellt Ihre Finanzdokumentation individuell zusammen – abgestimmt auf die Anforderungen der US-Behörden. Wir arbeiten außerdem mit erfahrenen Finanzdienstleistern zusammen, die internationale Mittelherkunft offiziell zertifizieren können.

Unser Prozess:

  • Erstprüfung Ihrer Unterlagen
  • Analyse und lückenlose Dokumentation der Mittelherkunft
  • Erstellung eines strukturierten, detaillierten Berichts durch unser Steuer- und Rechtsteam
  • Integration des Berichts in Ihren kompletten Visumsantrag

Transparenz als Schlüssel zum Visumserfolg

Nur wer die Herkunft seiner Gelder lückenlos offenlegt, kann Verzögerungen und Ablehnungen vermeiden. Professionelle Vorbereitung stellt sicher, dass:

  • sämtliche Geldquellen klar erklärt und dokumentiert sind
  • keine Lücken oder verdächtigen Transfers auftauchen
  • auch komplexe Transaktionen wie Firmenverkäufe, Kryptoassets oder internationale Überweisungen eindeutig nachvollziehbar werden

Wie WINHELLER Sie unterstützt

Mit unserer kombinierten Expertise im US-Einwanderungsrecht und internationalen Steuerfragen sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag mit überzeugenden Nachweisen eingereicht wird. Egal ob EB-5, E-2 oder andere Investorenprogramme: Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess.

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Finanzen optimal strukturieren und dokumentieren – ein professioneller Herkunftsnachweis macht oft den Unterschied zwischen Annahme und Ablehnung des US-Investorenvisums.

Kontaktieren Sie uns jetzt: Per E-Mail (info@visum-usa.com) oder telefonisch unter +49 69 76 75 77 85 26.

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.