Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

04.06.2024

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Das betrifft sowohl Einwanderungs- als auch Nichteinwanderungsvisa, so z.B. L-Visa, O-Visa und P-Visa, CR- und IR-1-Visa. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.

Wie werden die USCIS-Gebühren gezahlt?

Die USCIS-Gebühren können in der Regel nur per Scheck oder mittels eines speziellen Kreditkartenformulars (G-1450) bezahlt werden. Eine Überweisung oder gar Barzahlung sind nicht möglich. Die Kreditkarte oder der Scheck müssen darüber hinaus von einer US-Bank ausgegeben worden sein.

Bank sollte vorab informiert werden

Wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Bank davon, dass das U.S. Department of Homeland Security (ggf. mehrere) Gebühren einziehen wird. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Banken den Einzug als verdächtig oder das U.S. Department of Homeland Security offenbar als nicht vertrauenswürdig einstufen. Der Einzug wird dann nicht gestattet oder die Gelder zurückgebucht. Die USCIS sendet die Unterlagen dann postwendend zurück, ohne vorher Kontakt mit dem Petitioner aufzunehmen, um die Sache zu klären. Dadurch kann es bei der Beantragung von Visa zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Wir beraten zu Visum und Greencard

Sie interessieren sich für ein Visum oder eine Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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