Ärztliche Untersuchung (Medical Exam) und USA Visum – Das sollten Sie wissen

Ärztliche Untersuchung (Medical Exam) und USA-Visum – Das sollten Sie wissen

23.10.2020

Der Antragsprozess für ein US-Einwanderungsvisum bzw. eine US-Greencard umfasst neben dem Einreichen der Petition und der Beantragung des US-Visums auch eine ärztliche Untersuchung ("medical examination"). Die Hierfür muss der Visumsantragsteller eine anerkannte Vertragsarztpraxis der US-Botschaft ("panel physician") aufsuchen. Was Antragsteller dort erwartet und wie sie sich bestmöglich auf die ärztliche Untersuchung vorbereiten können, lesen Sie in diesem Blogbeitrag!  

Welche Daten benötige ich zur Terminvereinbarung beim Vertragsarzt der US-Botschaft?

Nachdem die Antragstellung erfolgte und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller vom National Visa Center (NVC) einen Brief, in dem ihm das Datum des Greencard-Interviewtermins mitgeteilt wird. Darin ist regelmäßig auch eine sog. Case Number enthalten, die dem Vertragsarzt bei Terminvereinbarung mitgeteilt werden sollte. Deshalb sollte die medizinische Untersuchung auch immer erst nach Erhalt des Briefs mit dem Greencard-Interviewtermin geplant werden. 

Sollte dem Antragsteller bis zum Tag der ärztlichen Untersuchung noch keine Case Number zugewiesen worden sein, sollte diese umgehend nachgereicht werden, da ohne die Case Number ein Versand der Unterlagen an das US-Konsulat in Frankfurt nicht erfolgen kann. 

Kann ich die Vertragsarztpraxis für die ärztliche Untersuchung frei wählen?

Die Vertragsarztpraxis wird nicht zugewiesen, d.h. der Antragsteller muss selbst einen Termin bei einem zugelassenen Amtsarzt vereinbaren. Eine Liste der zugelassenen Ärzte finden Sie hier. Bitte erkundigen Sie sich beim Amtsarzt Ihrer Wahl nach den aktuellen Anforderungen. 

Was kostet die ärztliche Untersuchung für US-Einwanderungsvisa?

Die Preise für die Untersuchung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei die Kosten für die Laboruntersuchungen von dem jeweiligen Labor selbst in Rechnung gestellt werden. Je nach Lebensalter und Umfang der Untersuchung können Zusatzkosten anfallen. Dabei sollten direkt bei Terminvereinbarung die Gebühren bzw. Kosten, die für die Untersuchung anfallen, erfragt werden. 

Werden meine Untersuchungsergebnisse direkt an das US-Konsulat weitergeleitet?

Die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung werden nach Erhalt der Labor- und Röntgenuntersuchungen und nach ggfs. noch Vervollständigung ausstehender Impfungen innerhalb von ca. sechs Arbeitstagen zusammengestellt und direkt an das US-Konsulat in Frankfurt geschickt. 

Die Untersuchungsergebnisse sind in der Regel sechs Monate lang gültig. Eine Ausnahme und somit eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer auf drei Monate kann dann bestehen, wenn der Antragsteller an einer bestimmten Krankheit leidet. 

Dabei ist zu beachten, dass die medizinische Untersuchung noch bei Einreise in die USA gültig sein muss, die vorgenannten sechs Monate also z.B. nicht bedeuten, dass lediglich das Visum innerhalb von sechs Monaten nach der Untersuchung erteilt werden müsste.

Welche Dokumente benötige ich für die ärztliche Untersuchung?

Auch bei der medizinischen Untersuchung gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Denn wer im Vorfeld schon die nötigen Dokumente zusammenträgt und sich gut vorbereitet, kann unnötigen Stress am Tag der Untersuchung vermeiden.

Reisepass und Fotos

Neben dem Reisepass (oder einer von der Botschaft zertifizierten Kopie des Reisedokuments), sollte am Tag der Untersuchung auch die Case Number (falls vorhanden) vorliegen und die Visumskategorie mitgeteilt werden. Zudem sollten vier Fotos zu dem Termin mitgebracht werden.

Brief mit der Einladung zum Greencard-Interviewtermin

In jedem Fall ist der Brief mit der Einladung zum Greencard-Interviewtermin zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen, da der Vertragsarzt die Untersuchung ansonsten nicht vornehmen wird. 

Impfausweis und Röntgenpass

Außerdem muss zu dem Termin auch der Impfpass oder bei dessen Verlust ein Impftiter-Test sowie der Röntgenpass (falls vorhanden) vorgelegt werden. Es ist daher empfehlenswert im Vorfeld die für die entsprechende Altersgruppe notwendigen Impfungen bei der Botschaft oder dem Vertragsarzt in Erfahrung zu bringen. Der Hausarzt kann dann noch nicht vorhandene Impfungen vornehmen oder bereits abgelaufene auffrischen. Sollte der Impfpass abhandengekommen sein, kann der Hausarzt anhand einer Blutuntersuchung im Vorfeld die Impftiter bestimmen. Bei Kindern unter 10 Jahren ist außerdem das U-Vorsorgeheft zur Untersuchung mitzubringen und bei Schwangeren ist der Mutterpass vorzulegen.

Weitere Unterlagen bei Erkrankungen

Falls beim Antragsteller eine chronische oder bedeutende Erkrankung vorliegt, so müssen zum Termin der ärztlichen Untersuchung alle relevanten Unterlagen hierzu mitgebracht werden. Dabei handelt es ich um Facharztberichte, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne. Je nach Bedeutsamkeit der Erkrankung müssen diese Dokumente später auch noch einmal von einem zertifizierten Übersetzungsbüro ins Englische übersetzt werden.

Wie läuft die medizinische Untersuchung für das USA-Visum ab?

  1. Der Arzt wird zunächst damit beginnen, die mitgebrachten Dokumente (Impfpass, Facharztberichte, etc.) zu überprüfen und den Antragsteller zur medizinischen Vorgeschichte zu befragen. Dabei werden dem Antragsteller sowohl allgemeine als auch spezifische Fragen zum Gesundheitszustand gestellt sowie eine Grunduntersuchung vorgenommen.
     
  2. Danach wird der Arzt auf spezifische Krankheitsbilder eingehen, für die die folgenden Untersuchungen vorgeschrieben sind: ​​​

    a) Übertragbare ansteckende Krankheiten (Tuberkulose, Syphilis, Lepra und Gonorrhoe): 

    In Deutschland wird der Tuberkulosetest bei allen Antragstellern, die 15 Jahre oder älter sind, anhand einer Röntgenaufnahme der Lunge vorgenommen, um eine eventuell bestehende Tuberkuloseerkrankung nachweisen bzw. ausschließen zu können. Die Röntgenuntersuchung erfolgt bei einem mit der Vertragsarztpraxis zusammenarbeitenden Radiologen. Die CD mit den Röntgenaufnahmen wird dem Antragsteller ausgehändigt. Die CD muss dann beim Greencard-Interviewtermin dem US-Konsulat vorgelegt werden und sollte auch bei der Einreise in die USA mitgeführt werden.

    Dieses Vorgehen kann insbesondere für Frauen während einer bestehenden Schwangerschaft eine Herausforderung darstellen. Hier bestehen zwei Möglichkeiten: Da die Schwangere die Röntgenuntersuchung in jedem Fall vornehmen muss, muss sie dem Arzt zuvor die Zustimmung zur Untersuchung erteilen. Der Arzt wiederum muss alle Schutzvorkehrungen treffen, um das ungeborene Kind zu schützen. Zum anderen ist es möglich, den Termin zur Röntgenaufnahme bis nach der Entbindung aufzuschieben. In jedem Fall muss die Röntgenaufnahme aber vor der Einreise in die USA vorliegen.

    Hinweis: Wenn der Antrag innerhalb der USA gestellt wird (Formular I-485 bzw. Formular I-693), dann ist nach den dortigen Vorgaben des Center for Disease Control and Prevention (CDC) keine Röntgenaufnahme vorgeschrieben. In diesem Fall wird ein Bluttest namens „interferon gamma release assay“ (IGRA) bei allen Antragstellern, die zwei Jahre oder älter sind, durchgeführt. Nur wenn dieser Test Auffälligkeiten zeigt, muss eine Röntgenaufnahme vorgenommen werden.

    Neben dem Tuberkulosetest wird der Antragsteller zusätzlich in einem Bluttest auf Syphilis und Gonorrhoe getestet. Außerdem erfolgt eine Untersuchung des Urins auf Zucker, Blut und Eiweiß. Diese Untersuchung ist zwingend bei dem Vertragsarzt vorzunehmen. Im Vorfeld beim Hausarzt oder Gynäkologen durchgeführte Tests können nicht berücksichtigt werden.

    b) Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit sowie körperliche und geistige Störungen: 

    Daneben werden dem Antragsteller Fragen zum Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente gestellt.

    Darüber hinaus werden auch physische oder psychische Störungen in Verbindung mit gesundheitsschädlichem Verhalten sowie Gesundheitszustände, die es dem Antragsteller unmöglich machen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, untersucht bzw. ausgeschlossen. Weiterführende Information finden Sie hier.

Fazit

Die medizinische Untersuchung erscheint zwar im ersten Moment sehr umfangreich, jedoch stellt sie in der Regel kein Problem dar, wenn zuvor alle benötigten Daten eingeholt und zu dem Untersuchungstag mitgebracht werden. Auch hier gilt es, Ruhe zu bewahren und stets alle Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Dann klappt es auch mit einer positiven medizinischen Untersuchung. Selbst wenn ein Krankheitsbild vorliegen sollte, das zu einem Nichtbestehen der medizinischen Untersuchung und damit zur Ablehnung des Visumsantrages führt, besteht immer noch die Möglichkeit – wie auch bei bestehenden Vorstrafen – eine Ausnahmegenehmigung durch den Attorney General zu erhalten.  

Wir beraten zum US-Visum

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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