Als Nanny in die USA - mit dem richtigen Visum

Als Nanny in die USA - mit dem richtigen Visum

10.06.2016

Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich des richtigen Arbeitsvisums, wenn man zeitweise als Nanny bei einer Familie in den USA tätig werden möchte. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die rechtlichen Möglichkeiten hierzu leider begrenzt sind.

US-Visum für Nanny und Co.

In Frage kommen nur ein J-1-Visum (als Au-pair) und ein H-2B-Visum. Die Erfolgsaussichten, ein H-2B-Visum zu bekommen, sind allerdings beschränkt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keinen geeigneten US-Amerikaner oder Greencardinhaber für die Stelle finden konnte, d.h. er muss die Stelle ausschreiben und ggf. Bewerbungsgespräche führen. Erst wenn sich kein geeigneter Bewerber für die Stelle findet, kann diese mit einem Ausländer besetzt werden. Des Weiteren ist der Antragsprozess recht aufwändig und teuer.

J-1-Visum für Au-pairs

Auch ein J-1-Visum als Au-pair hat besondere Voraussetzungen. Zunächst einmal wird ein sogenannter Sponsor benötigt, d.h. eine von der US-Regierung zugelassene Organisation, die eine gewisse Verantwortung für den Aufenthalt des Ausländers übernimmt. Dies ist allerdings nur eine Formalität, die keine besondere Hürde darstellt. Ferner kann das J-1-Visum als Au-pair nur von Personen zwischen 18 und 26 Jahren beantragt werden. Auch ist die Aufenthaltsdauer grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt. Darüber hinaus wird ein J-1-Visum nicht für eine Tätigkeit erteilt, die sich ausschließlich auf das Nanny sein fokussiert. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss sich auch bei einer „U.S. post-secondary institution“ (z.B. College, Universität) einschreiben und dort mindestens sechs Wochenstunden belegen.

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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