USA-Visum | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Wann eignet sich ein E-2 Investorenvisum und wann sollte man lieber ein E-1 Handelsvisum beantragen? Wir klären auf.


Präsident Trumps Dekret „Buy American and Hire American“ soll in erster Linie amerikanische Arbeitnehmer schützen – mit Folgen für die Vergabe von Visa an ausländische Arbeitskräfte!


Petitionen für das nächste H-1B-Lotterieverfahren können erst wieder ab dem 01.04.2019 für einen Arbeitsbeginn ab 01.10.2019 eingereicht werden.


Anträge für ein Nichteinwanderungsvisum werden leider immer wieder abgelehnt. Oft ist die Grundlage für die Ablehnung die Bestimmung INA 214(b).


Das Einreiseverbot vom 24.09.2017 ist nun am 26.06.2018 durch den Obersten Gerichtshof der USA bestätigt worden.


Die Trump-Regierung verschärft die Anforderungen an US-Einwanderer weiter. Diesmal betrifft es die finanziellen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes.


Erst am 17. Juli 2017 trat die „Final International Entrepreneur Rule“ in Kraft, nach der Start-up-Unternehmer unabhängig von den bestehenden Visumskategorien eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen können.


Eine neue Richtlinie der USCIS vom 15.05.2018 verdeutlicht, wie wichtig die Prüfung des Investments insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ist.


Obwohl das Konsulat den Umfang von E-2-Anträgen auf 90 Seiten beschränkt hat, konnte die Bearbeitungsdauer für die Anträge nicht wirklich verkürzt werden.


Nicht nur Künstler, Wissenschaftler oder Sportler können ein O-Visum beantragen, sondern auch Angestellte oder Gewerbetreibende, die über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen.