
Trumps Einreiseverbot durch Obersten Gerichtshof bestätigt
28.06.2018
Wie bereits berichtet, hat Präsident Trump am 24. September 2017 durch die Presidential Proclamation Nr. 9645 ein drittes Einreiseverbot verhängt. Dieses Einreiseverbot ist nun am 26. Juni 2018 durch den Obersten Gerichtshof der USA bestätigt worden.
Das dritte Einreiseverbot ist seit September 2017 durch mehrere Anordnungen geändert worden. Aktuell betrifft das Einreiseverbot sieben Länder:
- Iran: Die Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern ist ausgesetzt. Anträge auf F-Visa (Studenten), M-Visa (Berufliche Studenten) und J-Visa (Praktikanten und Trainees) werden aber noch zugelassen.
- Libyen: Die Einreise von Einwanderern sowie Geschäftsreisenden oder Touristen (B-1 Visa und B-2 Visa) ist ausgesetzt.
- Nordkorea: Die Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern ist ausgesetzt.
- Somalia: Die Einreise von Einwanderern ist ausgesetzt. Nichteinwanderer werden besonderen Sicherheitsprüfungen unterzogen.
- Syrien: Die Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern ist ausgesetzt.
- Venezuela: Die Einreise von bestimmten Regierungsvertretern und ihren Familienangehörigen als Geschäftsreisende oder Touristen (B-1 Visa und B-2 Visa) ist ausgesetzt.
- Jemen: Die Einreise von Einwanderern sowie Geschäftsreisenden oder Touristen (B-1 Visa und B-2 Visa) ist ausgesetzt.
Ausnahmeregelungen und Sondergenehmigungen
Es gelten diverse Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Staatsangehörige der genannten Länder, die mit einem gültigen Reisepass eines anderen, nicht vom Einreiseverbot betroffenen Landes reisen und die allgemeinen US-Einreisebestimmungen erfüllen (die z.B. im Besitz eines gültigen US-Visums sind).
Zudem kann eine Sondergenehmigung beantragt werden. Folgende Faktoren sind dafür maßgeblich:
- Wird die Verweigerung der Einreise zu einer ernsthaften, unzumutbaren Härte für den Reisenden führen?
- Stellt die Einreise der Person eine Gefahr für die nationale oder öffentliche Sicherheit der USA dar?
- Liegt die Einreise der Person im nationalen Interesse der USA?
Laut aktuellen Statistiken, die dem Obersten Gerichtshof vorlagen, werden solche Sondergenehmigungen aber äußerst selten erteilt.
Beratung im US-Visumsrecht
Betroffenen empfehlen wir, sich vor der Ein- bzw. Ausreise rechtlich beraten zulassen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).
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