US-Arbeitsvisum: H-1B-Lotterieverfahren für 2018–2019 abgeschlossen

US-Arbeitsvisum: H-1B-Lotterie für 2018–2019 abgeschlossen

01.08.2018

Am 30.07.2018 hat die US-Einwanderungsbehörde („USCIS“) bekannt gegeben, dass alle H-1B-Petitionen bzw. Anträge, die beim Lotterieverfahren 2018–2019 nicht ausgewählt wurden, bereits an die Antragsteller zurückgesandt worden sind. Bewerber, die ihre Petition zwischen dem 02. und 06.04.2018 bei der USCIS eingereicht haben und bis zum 13.10.2018 noch keine Rückmeldung bzgl. ihres Antrages erhalten haben, sollten sich an die USCIS wenden. 

Wie viele H-1B-Visa werden vergeben?

H-1B-Visa sind auf 65.000 Stück jährlich limitiert. Da die Nachfrage in der Regel das Angebot an H-1B-Visa übersteigt, kommt ein Lotterieverfahren bei der Visa-Vergabe zum Einsatz. Weitere 20.000 H-1B-Visa stehen für Arbeitnehmer zur Verfügung, die in den USA einen Master oder einen höheren Abschluss erworben haben.  

Was versteht man unter „cap-exempt“?

Arbeitnehmer, die bei einer Hochschule, einer verwandten, gemeinnützigen Organisation oder einem Forschungsinstitut beschäftigt werden sollen, sind grundsätzlich von der Zahlenlimitierung bzw. dem Lotterieverfahren befreit. Auch andere H-1B-Petitionen, wie z.B. Verlängerungsanträge, sind von dem Lotterieverfahren befreit und werden entsprechend als „cap-exempt“ bezeichnet. 

Wann kann ich mich für die H-1B-Lotterie 2019–2020 bewerben?

Petitionen für das nächste H-1B-Lotterieverfahren können erst wieder ab dem 01.04.2019 für einen Arbeitsbeginn ab 01.10.2019 eingereicht werden – es sei denn, die Petition ist von dem Lotterieverfahren bzw. der Zahlenlimitierung befreit, d.h. „cap-exempt“. 

Welche Alternativen gibt es zum H-1B-Visum?

Neben dem H-1B-Visum bieten sich auch noch das L-1-Visum oder E-2-Visum für eine Arbeitsaufnahme in den USA an. Im Unterschied zum H-1B-Visum müssen Antragsteller jedoch wissen, dass L-Visa und E-Visa  besondere Anforderungen an das US-Unternehmen und den Antragsteller vorsehen.

Haben Sie Fragen?

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem US-Visumsantrag? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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