
US-Einwanderung: Programm für Start-up-Unternehmer soll beendet werden
05.06.2018
Am 17. Juli 2017 trat die Regelung „Final International Entrepreneur Rule“ in Kraft, nach der Start-up-Unternehmer unabhängig von den bestehenden Visumskategorien, insbesondere dem E-2-Visum, eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen können (vgl. unsere Blogbeiträge vom 19.01.2017 hier und vom 01.09.2016 hier). Bisher konnten Unternehmer damit eine Aufenthaltsgenehmigung für 30 Monate erhalten. Eine Verlängerung um weitere 30 Monate wäre möglich, wenn der Unternehmer nachweist, dass das Start-up auch weiterhin einen Vorteil für die US-Wirtschaft darstellt.
Am 25. Mai 2018 hat nun das U.S. Department of Homeland Security angekündigt, dieses Programm beenden zu wollen.
Die „Final International Entrepreneur Rule“ basiert auf einer Art Generalklausel, die es dem U.S. Department of Homeland Security erlaubt, im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, obwohl es keine spezifische gesetzliche Grundlage, wie beispielsweise bei einem E-2-Visum, gibt. Voraussetzung für die Erteilung sind dringende humanitäre Gründe oder ein signifikantes öffentliches Interesse.
Das U.S. Department of Homeland Security ist nun zu der Überzeugung gelangt, dass die „Final Rule“ eine solch komplexe Regelung sei, wie sie eigentlich nur der Gesetzgeber schaffen dürfe. Sie stelle nicht auf den Einzelfall ab, wie es die Generalklausel verlange, sondern schaffe eine abstrakte Regelung für eine Vielzahl von Fällen.
Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich werden wir Sie auf dem Laufenden halten!
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