„Buy American and Hire American“ mit Folgen für Interviewtermin beim US-Konsulat

„Buy American and Hire American“ mit Folgen für Interviewtermin beim US-Konsulat

13.08.2018

Präsident Trumps Dekret „Buy American and Hire American“ soll nicht nur dafür sorgen, dass mehr Aufträge an amerikanische Firmen gehen und mehr US-Produkte gekauft werden, es soll in erster Linie amerikanische Arbeitnehmer schützen – mit Folgen für die Vergabe von Visa für ausländische Arbeitskräfte! 

Kann die Position mit einem US-Amerikaner besetzt werden?

Bei den meisten arbeitsplatzbasierten Greencards (Einwanderungsvisa) muss der potentielle US-Arbeitgeber nachweisen, dass er keinen geeigneten US-Amerikaner oder Greencard-Inhaber für die Stelle finden konnte. Erst dann kann der Arbeitsplatz an einen Ausländer vergeben werden, der dann ein Einwanderungsvisum bzw. eine Greencard beantragt.

Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den meisten arbeitsplatzbasierten US-Nichteinwanderungsvisa (wie z.B. E- oder L- oder H-1B-Visa) nicht.

Im April 2017 hat Präsident Donald Trump allerdings die Executive Order Nr. 13788 „Buy American and Hire American“ erlassen. In diesem Zusammenhang wurden die konsularischen Verwaltungsbestimmungen zu einzelnen Arbeitsvisa um einen Passus erweitert, in dem es – recht vage – heißt, dass Zweck der Executive Order der Schutz der Interessen des US-Arbeitsmarkts sei.

Antragsteller sollten auf kritische Fragen beim Interviewtermin vorbereitet sein

Seit einiger Zeit nun wird berichtet, dass bei Interviewterminen für Nichteinwanderungsvisa zur Arbeit in den USA die Konsulatsbeamten den Antragsteller vermehrt danach fragen, warum die geplanten Leistungen in den USA nicht auch von einem US-Amerikaner erbracht werden könnten. Es ist unklar, ob das Konsulat eine solche Frage überhaupt stellen und die Visumsvergabe von der Antwort abhängig machen darf. Es kann aber nicht schaden, sich im Vorfeld zum Interview auf diese Art der Nachfrage vorzubereiten.

Kritische Fragen auch bei Interviewterminen für L-1B-Visa

Darüber hinaus wird bei einigen Visaarten ohnehin verlangt, dass der Mitarbeiter über besondere Kenntnisse verfügt, die so auf dem US-Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, wie z.B. bei manchen E-2-Visa oder beim L-1B-Visum. Beim L-1B-Visum musste bislang grundsätzlich nur der potentielle US-Arbeitgeber diese besonderen Kenntnisse gegenüber der US-Einwanderungsbehörde nachweisen; mittlerweile sollte der Mitarbeiter und Antragsteller auch beim L-1B-Visum darauf gefasst sein, im Interviewtermin beim Konsulat hierzu befragt zu werden.

Haben Sie Fragen?

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem US-Visumsantrag? Gerne unterstützen Sie unsere Experten für US-Visumsrecht beim kompletten Antragsprozess. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen

Kontakt

Kontakt

Kontakt
captcha

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Aktuelle Blogbeiträge:

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.


O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern

Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.


Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.