Änderung bei EB-5-Greencard: Strengere Prüfung der Arbeitsplatzschaffung in den USA

Änderung bei EB-5-Greencard: Strengere Prüfung der Arbeitsplatzschaffung in den USA

28.05.2018

Es gibt zwei Wege, um durch ein Investment eine EB-5-Greencard zu erhalten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten: 

Option 1: Man investiert 1 Mio. USD in ein selbst gegründetes oder aufgekauftes US-Unternehmen, welches als „neu“ gilt, weil es z.B. nach dem 29. November 1990 gegründet wurde, und schafft oder erhält dabei zehn Vollzeitarbeitsplätze. Erfolgt die Unternehmensgründung in einer sog. Targeted Employment Area („TEA“), ist eine kleinere Investition in Höhe von 500.000 USD ausreichend. TEAs sind Regionen, die als ländlich (rural) eingestuft sind und/oder eine hohe Arbeitslosenquote von mindestens 150 % des US-Durchschnitts aufweisen.

Option 2: Man gründet bzw. kauft kein eigenes US-Unternehmen, sondern investiert stattdessen in ein Projekt eines Regional Center. Da die Projekte der Regional Centers in den oben beschriebenen TEAs gegründet werden, ist ein Investment in Höhe von 500.000 USD hierfür ausreichend. Der Investor muss das Projekt des Regional Center nicht selbst leiten, sondern tritt in Form eines passiven Investors auf. Aber auch bei dieser Variante müssen die benötigten zehn Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. 

Weil die zweite Option wesentlich einfacher und günstiger zu realisieren ist, entscheidet sich die große Mehrzahl an Investoren für die Beantragung einer EB-5-Greencard durch ein Investment in ein Regional Center. Allerdings ist es besonders wichtig, dass der Investor genau prüft, ob das Projekt des Regional Center die wesentlichen EB-5-Voraussetzungen erfüllt.

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

EB-5-Greencard vorerst auf 24 Monate befristet

Unabhängig davon, ob der Investor in ein selbst gegründetes bzw. aufgekauftes US-Unternehmen oder in ein Projekt eines Regional Center investiert, seine Greencard ist zunächst einmal auf zwei Jahre befristet. Um anschließend eine Greencard ohne Befristung zu erhalten, muss er innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf seiner befristeten Greencard das Formular I-829 einreichen. Bei der  Bearbeitung des Antrages auf Aufhebung des befristeten Greencard-Status, prüft die U.S. Citizenship and Immigration Services („USCIS“) unter anderem, ob die vorgeschriebenen zehn Vollzeitarbeitsplätze geschaffen wurden.   

Investition in Regional-Center noch bis zum 30.09.2018 möglich

Wie in unserem Blogbeitrag vom 27.03.2018 erwähnt, ist es noch bis zum 30.09.2018 möglich, in ein  Regional Center zu investieren und auf diese Weise eine Greencard zu erhalten. Allerdings muss der Investor auch bei einem Investment in ein Regional Center nachweisen können, dass das Projekt die zehn Vollzeitarbeitsplätze geschaffen hat. Sind die notwendigen Arbeitsplätze nicht geschaffen worden, kann der Investor seine Greencard verlieren.

Weil die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen notwendig sind, um die Greencard sowohl zu bekommen als auch nach den ersten zwei Jahren zu behalten, muss ein Investor das Projekt des Regional Center genau prüfen. Diese Prüfung des Projekts gleicht einer Due-Diligence-Untersuchung und wird in der Regel von einem Anwalt geleitet.

Arbeitsplatzschaffung durch Regional-Center-Projekte in den USA wird strenger geprüft

Eine neue Richtlinie der USCIS verdeutlicht, wie wichtig die Prüfung des Investments ist. Wie von der USCIS am 15.05.2018 bekannt gegeben, wird das Argument, dass Arbeitsplätze durch die Vermietung von Büroflächen oder anderen Räumlichkeiten indirekt entstanden seien, nicht mehr akzeptiert. Die neue Richtlinie gilt ab dem 15.05.2018. Allerdings sind folgende Anträge von der neuen Richtlinie ausgenommen:

  • EB-5-Anträge (genauer gesagt Forms I-526 und I-924 exemplar petitions), die die USCIS am 15.05.2018 bereits genehmigt oder noch bearbeitet hat, und
  • Anträge, die auf Projekten basieren, die bereits durch die genehmigte Form I-526 eines anderen Investors oder durch die Genehmigung eines „I-924 exemplar petition“ gebilligt worden sind.

Ob für ein bestimmtes Regional-Center-Projekt die neuen oder die alten Richtlinien gelten und ob das Projekt die sonstigen Voraussetzungen des EB-5-Programms erfüllt, ist unbedingt zu prüfen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zu den neuen Richtlinien oder zum Erhalt einer Greencard durch das EB-5-Programm, nehmen Sie gerne zu Kontakt zu uns auf – unsere Experten für US-Visumsrecht können Sie in jeder Phase der Beantragung einer EB-5-Greencard begleiten. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gerne auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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