EB-5 Greencard für Investoren unverändert bis zum 30.09.2018 verlängert

EB-5 Greencard für Investoren unverändert bis zum 30.09.2018 verlängert

27.03.2018

Gute Nachricht für alle, die über ein Investment in den USA eine Greencard bekommen möchten:

Präsident Donald Trump hat das EB-5-Programm einstweilen unverändert bis zum 30. September 2018 verlängert.

Noch Anfang März stand sowohl die Abschaffung als auch die Erhöhung der jeweiligen Investitionssummen in der Diskussion (siehe Blogbeitrag vom 09.03.2018). Dies ist nun vorerst nicht geschehen. Es ist also grundsätzlich weiterhin möglich, mit einer Investition in Höhe von 1.000.000 USD oder 500.000 USD eine Greencard zu beantragen. 

Sie haben Fragen rund um das EB-5-Programm? Unsere Visumsexperten stehen Ihnen gern beratend zur Seite. 

Auch interessant:
Voraussetzungen für ein EB-5 Visum
Greencard – Voraussetzungen, Beantragung, steuerrechtliche Folgen

Hinweis: Es kommt regelmäßig zu Anpassungen der Mindestinvestitionssummen für Regional Center durch die US-Regierung. Bitte entnehmen Sie daher die aktuellen Zahlen hier.

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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