Wird einem verheirateten Antragsteller ein E-1-, E-2- oder L-1-Visum gewährt, so erhalten Familienmitglieder (auf Antrag) üblicherweise ein abgeleitetes Visum. Bei den E-Visa trägt es dieselbe Nummer wie das des Hauptantragstellers, bei den L-Visa erhalten Familienmitglieder ein L-2-Visum. Kinder dürfen damit die Schule besuchen, dem Ehegatten erlaubt das Visum, in den USA zu arbeiten. Der Ehegatte ist dabei nicht an das Unternehmen, in dem der Hauptantragsteller mitarbeitet, gebunden, sondern kann sich grundsätzlich bei einem beliebigen US-Unternehmen um einen Arbeitsplatz bewerben.