Coronaimpfung bei Beantragung von US-Visum: Nachweis nicht mehr notwendig

11.03.2025

Während der Coronapandemie und auch einige Zeit danach mussten alle USA-Reisenden Nachweise zur Impfung gegen Corona (Covid-19) vorlegen. Seit dem 12.03.2023 ist das für Reisende mit einem US-Nichteinwanderungsvisum (oder einer elektronischen Reisegenehmigung, „ESTA“) nicht mehr der Fall. Seit dem 11.03.2025 müssen nun auch Reisende mit einem US-Einwanderungsvisum keinen Corona-Impfnachweis mehr erbringen.
 

Seit Januar 2025 keine Coronaimpfung mehr notwendig für Adjustment of Status

Mit Wirkung vom 22.01.2025 ist es für Personen, die in den USA ein Adjustment of Status beantragen – also Personen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum eingereist sind und nun in den USA eine US-Greencard beantragen – nicht mehr erforderlich nachzuweisen, dass sie gegen Corona (Covid-19) geimpft sind:

Effective Jan. 22, 2025, USCIS is waiving any and all requirements that applicants for adjustment of status to that of a lawful permanent resident present documentation […] that they received the COVID-19 vaccination. […]

(https://www.uscis.gov/newsroom/alerts/uscis-waives-covid-19-vaccination-requirement-for-adjustment-of-status-applicants)

Coronaimpfung auch bei Beantragung von US-Einwanderungsvisum nicht mehr notwendig

Auch für die Beantragung von Einwanderungsvisa wird eine Impfung gegen Corona bzw. Covid-19 nicht mehr verlangt.

Folgende Impfungen werden derzeit verlangt:

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Influenza (Grippe)
  • Influenza type b (Hib)
  • Measles (Masern)
  • Meningococcal
  • Mumps
  • Pneumococcal
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Polio
  • Rotavirus
  • Rubella (Röteln)
  • Tetanus and diphtheria toxoids
  • Varicella (Windpocken)

(vgl. https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/immigrate/vaccinations.html und https://www.cdc.gov/immigrant-refugee-health/hcp/panel-physicians/vaccination.html)

Wir beraten zu US-Visa und Greencard

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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