
Was darf ein US-Grenzbeamter bei der Einreise in die USA?
25.03.2025
Haftbedingungen und Befugnisse der US-Grenzbeamten

Das US-Gesetz gewährt den US-Grenzbeamten recht weitgehende Befugnisse und ein weites Ermessen, was die Befragung, Zurückweisung oder auch die Inhaftierung von Reisenden anbelangt. Im Immigration and Nationality Act (Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz; INA 287 bzw., 8 USC 1357) heißt es dazu wie folgt:
„Any officer or employee of the Service authorized under regulations prescribed by the Attorney General shall have power without warrant […] (1) to interrogate any alien or person believed to be an alien as to his right to be or to remain in the United States; (2) to arrest any alien who in his presence or view is entering or attempting to enter the United States in violation of any law or regulation made in pursuance of law regulating the admission, exclusion, expulsion, or removal of aliens, or to arrest any alien in the United States, if he has reason to believe that the alien so arrested is in the United States in violation of any such law or regulation and is likely to escape before a warrant can be obtained for his arrest, but the alien arrested shall be taken without unnecessary delay for examination before an officer of the Service having authority to examine aliens as to their right to enter or remain in the United States […].“ (INA 287(a) bzw. 8 USC 1357(a))
Ein US-Grenzbeamter darf demnach folgende Dinge durchführen:
- Befragung jeder Person, die für einen Ausländer gehalten wird, bezüglich ihres Rechts, sich in den USA aufzuhalten
- Festnahme ohne Haftbefehl von Ausländern, die in Anwesenheit des Beamten versuchen, illegal in die USA einzureisen
- Festnahme ohne Haftbefehl von Ausländern innerhalb der USA, wenn der Beamte begründeten Verdacht hat, dass
- die Person gegen Einwanderungsgesetze verstößt
- die Person wahrscheinlich fliehen würde, bevor ein Haftbefehl ausgestellt werden kann
Nimmt ein US-Grenzbeamter Ausländer fest, hat er jedoch die Pflicht, festgenommene Ausländer ohne unnötige Verzögerung einem zuständigen Beamten der Einwanderungsbehörde zur Prüfung ihres Aufenthaltsrechts vorzuführen.
Unter welchen Haftbedingungen dürfen Ausländer in den USA festgehalten werden?
Was die Bedingungen der Festsetzung anbelangt, sind die Rechte der Inhaftierten äußerst eingeschränkt. Alina Das, Professorin an der New York University School of Law, übertitelt ihren Artikel in der Harvard Law Review Nr. 138 (2025) mit „The Law and Lawlessness of U.S. Immigration Detention“. Darin untersucht sie die die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung zum US-Einwanderungshaftsystem, das trotz verfassungsrechtlicher, gesetzlicher und verwaltungsrechtlicher Vorgaben zum Schutz der Grundbedürfnisse inhaftierter Migranten durch gerichtliche Zurückhaltung und fehlende Durchsetzung von Haftstandards geprägt ist. Immer wieder werden daher US-Gerichte angerufen, wenn es um die Haftbedingungen geht.
Zwar erarbeitete die ICE (Immigration and Customs Enforcement) eigene Standards, was die Ausgestaltung der Haft anbelangt, die in der Praxis jedoch oft nicht eingehalten werden. Doch die Gerichte sehen in der Regel darin keine Rechte, auf die sich die Inhaftierten berufen könnten. Prof. Alina Das erläutert dazu:
„This emerging jurisprudence assumes that the sole interest of the political branches in detention is to facilitate the exclusion and deportation of immigrants, with little consideration given to how immigrants are detained. These courts view agency regulation of detention as gratuitous self-regulation, neither required by law nor enforceable, even when violations of these rules threaten the life and liberty of those detained. The result is a weakened rights framework that does little to protect the substantive rights of immigrants in detention.“
Keine einklagbaren Rechte bei Inhaftierung während der Einreise
Für inhaftierte US-Reisende bedeutet dies:
- Behördlich selbstgesetzte Haftstandards werden in der Praxis oft nicht eingehalten.
- Gerichte betrachten diese Standards nicht als einklagbare Rechte für Inhaftierte.
- Haftbedingungen wird wenig bis keine Beachtung geschenkt.
- Behördliche Regelungen werden als freiwillige Selbstregulierung angesehen. Sie sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch durchsetzbar, selbst wenn Regelverstöße Leben und Freiheit der Inhaftierten bedrohen!
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie lange jemand von ICE (Immigration and Customs Enforcement) festgehalten werden kann. Die Haftbedingungen können sehr hart sein, wie die Fälle der kürzlich inhaftierten Deutschen zeigen. In manchen Fällen wurden Inhaftierte wochenlang festgehalten, ohne den Grund zu erfahren.
Bei einer Inhaftierung empfehlen wir:
- umgehend das deutsche Konsulat oder die Botschaft kontaktieren bzw. kontaktieren lassen
- auf das Recht auf konsularischen Beistand bestehen
- keine falschen Angaben zu machen, da dies die Situation verschlimmern kann
- bei Verhören ruhig bleiben und klar kommunizieren
Vorsichtsmaßnahmen bei der US-Einreise
Aufgrund der aktuellen Verschärfung der Einreisebestimmungen sollten Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit sich gründlich vorberieten und
- mit dem richtigen Visum in die USA einreisen,
- Nachweise für die Rückreise bei sich führen,
- alle Reisedokumente korrekt und vollständig haben und
- sich bewusst sein, dass weder ESTA noch ein US-Visum die Einreise garantieren.
Wenn Ihnen die Einreise von US-Grenzschutzbeamten verweigert wird, empfehlen wir Ihnen, die Absicht der Einreise zu widerrufen (voluntary departure), wenn ihnen der Grenzbeamten diese Möglichkeit eröffnet – jedenfalls wenn Sie als Tourist einreisen. Im Regelfall wird dann die Einreisegenehmigung sofort annulliert und der Betreffende muss ausreisen.
Gern sind wir Ihnen bei der Beantragung des richtigen Visums behilflich, wenn Sie nicht zu touristischen Zwecken in die USA reisen. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!