Neues Eilverfahren und Einreisesperren für USA-Reisen

Neues Eilverfahren und Einreisesperren für USA-Reisen

10.06.2025

Die US-Regierung plant derzeit die Einführung eines Eilverfahrens für Antragsteller von Nichteinwanderungsvisa. Mit einer Art Premium-Service, der gegen eine Gebühr von 1.000 US-Dollar angeboten werden soll, haben Antragsteller die Möglichkeit, einen früheren Termin für das für das Visum erforderliche Interview zu erhalten.

Zeitersparnis durch Eilverfahren für US-Visum

Besonders für Geschäftsreisende, die kurzfristig in die USA reisen müssen, bietet das beschleunigte Verfahren eine entscheidende Zeitersparnis

Sie können 

  • ihre Visa-Angelegenheiten zügig erledigen,
  • ihre Reisepläne flexibel anpassen
  • und so wichtige Termine, Konferenzen, Meetings oder Projektfristen einhalten. 

Auch Fachkräfte, die kurzfristig US-Kollegen unterstützen müssen, an Schulungen oder Projekten teilnehmen möchten, profitieren erheblich von diesem Service. Die Möglichkeit, den Interviewtermin vorzuverlegen, reduziert Unsicherheiten und Wartezeiten erheblich, was die Planungssicherheit deutlich erhöht und wertvolle Zeit spart. Auch Studierende, Austauschschüler und Au Pairs profitieren von der Möglichkeit, ihre Termine effizienter zu planen und ihre Einreise in die USA reibungslos zu organisieren.

Beratung zum Eilverfahren

Das Pilotprojekt könnte bereits im Dezember dieses Jahres starten und bietet somit eine praktische Lösung für alle, die ihre Reise in die USA zügig vorbereiten möchten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Visumsplanung zu unterstützen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Reise in die USA!

Einreisesperre und -beschränkungen für viele Länder

Zudem gilt bereits ab 09.06.2025 eine Einreisesperre für Staatsangehörige aus folgenden zwölf Ländern: Afghanistan, Myanmar, Tschad, Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen. Außerdem gilt eine bedingte Einreisebeschränkung aus sieben weiteren Ländern: Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela. Diese Regelung betrifft sowohl Antragsteller für ein Einwanderungs- als auch Nichteinwanderungsvisum gleichermaßen. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit aus einem der aufgelisteten Länder sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie mit einem Reisepass eines Landes reisen, das hier nicht aufgeführt ist.

Gerne stehen wir Ihnen nicht nur für eine Beratung zu den Einreisesperren, sondern auch für alle Fragen rund um Visaangelegenheiten zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen! Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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