Visum für die USA | Blog | Aktuelle Infos zu Visa und Greencard

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Unser Blog hält Sie über die neuesten Entwicklungen rund um das Thema US-Visum auf dem Laufenden und berichtet über Wissenswertes und Kurioses aus der Praxis! Viel Spaß bei der Lektüre!

Präsident Donald Trump hat das EB-5-Programm einstweilen unverändert bis zum 30. September 2018 verlängert.


Der Eintrag nach dem Termin beim US-Konsulat lautet nicht selten „Administrative Processing“. In vielen Fällen bedeutet dies lediglich, dass sich das Visum in Bearbeitung befindet.


Es gibt keine gesetzliche Regelung zur maximalen US-Aufenthaltsdauer innerhalb eines Kalenderjahres, vielmehr kommt den US-Grenzbeamten hierbei eine tragende Rolle zu.


Das EB-5-Programm in seiner jetzigen Form ist bis zum 23. März 2018 verlängert worden. In der Diskussion steht sowohl die Abschaffung des Programms als auch die Erhöhung der erforderlichen Investition.


Am 14.02.2018 hat die USCIS in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie nun auch Kreditkarten zur Zahlung von diversen USCIS-Gebühren akzeptieren wird.


Ist der Antragsteller vorbestraft, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung für Einwanderungsvisa, den sog. I-601-Waiver.


Da Falschdarstellung einfacher nachzuweisen ist als Betrug, kommen in der Praxis Einreisesperren wegen Falschdarstellung häufiger vor.


Besteht ein Einreiseverbot in die USA aufgrund von Vorstrafen, kann ein Visum ohne vorher erteilte Ausnahmegenehmigung nicht ausgestellt werden.


Mit der sog. Continuing Resolution (CR) durch Präsident Trump am 23.01.2018 wurde auch das EB-5-Programm erneut verlängert.


Die CBP (U.S. Customs and Border Protection) hat den Online-Service rund um die elektronische Reisegenehmigung („ESTA“) erweitert.