US-Visumsantrag: Was verbirgt sich hinter "administrative processing"?

US-Visumsantrag: Was verbirgt sich hinter „administrative processing“?

26.03.2018

Das Antragsverfahren für ein US-Visum kann unter Umständen ein langwieriger Prozess sein. Wie viel Zeit zwischen der elektronischen Einreichung des Antragsformulars, dem Interviewtermin und einer Entscheidung der Behörde vergeht, ist unterschiedlich, und hängt u.a. vom Zeitpunkt der Antragstellung (geschäftige Sommer- oder Weihnachtszeit) und der Art des Visums ab. In unserem aktuellen Blogbeitrag möchten wir Ihnen erläutern, was sich hinter dem Begriff administrative processing verbirgt:   

Bearbeitungsstatus meines US-Visumsantrages online einsehen

Grundsätzlich muss jeder, der ein US-Visum beantragt, einen Termin bei einem US-Konsulat wahrnehmen. Im Termin bekommt der Antragsteller meist gesagt, ob das Visum erteilt wird oder nicht. Fällt die Entscheidung der Konsulatsbeamten positiv aus, sollte es nur wenige Tage dauern, bis der Antragsteller seinen Reisepass mit dem Visum per Post zurückerhält. Den Bearbeitungsstatus kann man online einsehen und zwar über diesen Link. Hierbei muss der Antragsteller angeben, ob er ein Einwanderungs- oder ein Nichteinwanderungsvisum beantragt hat. Bei einem Nichteinwanderungsvisum sind ergänzende Angaben zum Ort der Antragstellung (für Deutschland also Berlin, Frankfurt oder München) sowie die Application-ID des DS-160-Formulars notwendig. 

Administrative processing bei US-Visumsanträgen  

Der Eintrag nach dem Termin lautet nicht selten „Administrative Processing“. Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? In vielen Fällen bedeutet administrative processing lediglich, dass sich das Visum in Bearbeitung befindet, d.h. gedruckt und in den Reisepass eingeklebt wird. Das kann nach dem Termin, in dem man mitgeteilt bekommen hat, dass das Visum erteilt wird, noch einige wenige Tage dauern. Wurde das Visum nicht nur formal, sondern auch physisch erteilt, so ändert sich der Status auf „Issued“. Eine gute Nachricht!

Administrative processing kann aber auch mehr heißen, und dann kann es etwas länger dauern, bis das Visum endgültig erteilt wird. Folgende Szenarien sind z.B. denkbar: 

  • Der Konsulatsbeamte, der das Interview geführt hat, möchte noch mit seinem Vorgesetzten Rücksprache halten. 
  • Das Konsulat stellt Nachforschungen an, um die vom Antragsteller gemachten Angaben zu überprüfen, wie z.B. die Angaben zu Ausbildung, Arbeitserfahrung, Arbeitsverhältnissen, Kontaktpersonen etc. 
  • Der Konsulatsbeamte erbittet eine Security Advisory Opinion beim U.S. Department of State, d.h. die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung in den USA. Diese Überprüfung kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen und hat zum Ziel, herauszufinden, ob der Antragsteller eine Gefahr für die USA darstellt, z.B. im Zusammenhang mit Spionage, Terrorismus oder der illegalen Ausfuhr sensibler Technologie. 

Diverse Programme zur Sicherheitsüberprüfung

Es gibt mehrere Arten von Security Advisory Opinions bzw. Überprüfungsprogrammen, die Namen tragen wie Visas Horse, Visas Mantis oder Visas Viper. Von einer Visas-Mantis-Überprüfung sind z.B. insbesondere Studenten betroffen, die Zugang zu sensiblem technologischem Wissen haben oder haben könnten. Visas Viper nimmt Bezug auf (mögliche) terroristische Aktivitäten des Antragstellers, während von Visas Horse grundsätzlich nur Diplomaten betroffen sind.

US-Konsulat nicht drängen

Ist man Gegenstand eines solchen administrative processing, sollte man mindestens 60 Tage nach dem Interview bzw. der Einreichung evtl. verlangter, weiterer Unterlagen warten, bevor man sich beim Konsulat nach dem Stand der Dinge erkundigt. Wir kennen tatsächlich Fälle, in denen eine solche Überprüfung bereits seit acht Monaten andauert. Beschleunigen lässt sich eine solche Sicherheitsüberprüfung kaum. Falls der Prozess besonders lange dauert, kann man aber in regelmäßigen Abständen von ca. 30 Tagen beim Konsulat nach dem aktuellen Stand nachfragen.

Einreise in die USA trotz administrative processing möglich

Eine gute Nachricht gibt es dann aber doch: Wer visumsfrei in die USA reisen darf, kann grundsätzlich auch während eines administrative processing für geschäftliche oder touristische Zwecke in die USA reisen, also z.B. auch während der Antrag für ein Arbeitsvisum läuft. Er sollte sich jedoch auf eine intensivere Befragung beim Grenzübertritt einstellen. Es ist nicht auszuschließen, dass der US-Grenzbeamte den Reisenden verdächtigt, illegal – also z.B. vor Erteilung des beantragten Arbeitsvisums, in den USA arbeiten zu wollen, und ihn deshalb näher befragen möchte und im Zweifel auch zurückschickt. Wir kennen allerdings etliche Fälle, in denen Mitarbeiter von Unternehmen nach Beantragung eines Arbeitsvisums noch visumfrei in die USA einreisen konnten, um an dringenden Besprechungen und Meetings teilnehmen zu können.

Wer im Termin gesagt bekommt, dass eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird oder wer dies im weiteren Verlauf erfährt, der kann das Konsulat um Rücksendung des Reisepasses bitten, damit er für Reisen, sei es in die USA oder in andere Länder, genutzt werden kann. Ist die Entscheidung über den Visumsantrag gefallen, wird der Antragsteller in der Regel benachrichtigt und kann seinen Reisepass wieder einschicken.

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Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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