USA-Reisenden droht Durchsuchung elektronischer Geräte

USA-Reisenden droht Durchsuchung elektronischer Geräte

03.04.2018

Die Zahl der Durchsuchungen von elektronischen Geräten durch die US-Grenzschutzbehörde hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Unternehmer und Mitarbeiter sollten vor einer Dienstreise in die USA daher entsprechende Vorsichtsmaßnahmen veranlassen.

US-Grenzbeamte dürfen Daten kopieren

Im Rahmen der Durchsuchung von elektronischen Geräten dürfen US-Grenzbeamte z.B. Daten kopieren, wenn diese zum Zwecke der Strafverfolgung gebraucht werden. Zwar weist die US-Grenzschutzbehörde darauf hin, dass die kopierten Daten sicher aufbewahrt werden und nicht in die Hände von Dritten gelangen können. Ob dies im Einzelfall immer garantiert werden kann, ist jedoch fraglich. 

Mitteilungspflichten beachten

Sind Daten von Kunden oder Geschäftspartnern von einer Durchsuchung betroffen, können gesetzliche oder vertragliche Mitteilungspflichten entstehen. Zudem sollten die möglichen Folgen, wie Imageverluste gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie potenzieller Datenklau und Wirtschaftsspionage, Unternehmen dazu animieren, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und existierende IT-Richtlinien zu prüfen. 

Gründe für eine Durchsuchung bei der US-Einreise

Die US-Grenzschutzbehörde hat verschiedene Anlässe für das Durchsuchen von elektronischen Geräten:

  • Der Reisende hat nicht das richtige Visum (oder eine gültige Esta-Genehmigung zur visumfreien Einreise).
  • Es liegen Verstöße gegen US-Gesetze vor.
  • Es wird festgestellt, dass der Name des Reisenden mit Fahndungs- oder Investigationslisten übereinstimmt.
  • Es kommt zu einer Stichproben-Durchsuchung. 

Um die Wahrscheinlichkeit einer Durchsuchung zu reduzieren, sollten Geschäftsreisende prüfen, ob ihr Visum oder ihre Esta-Genehmigung die vorgesehenen US-Aktivitäten abdeckt. Ist dies nicht der Fall, sollte ein passendes US-Visum rechtzeitig beantragt oder die beabsichtigte Aktivität umgestaltet werden. Zudem sollten vergangene Verstöße gegen US-Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen aufgeklärt und künftige verhindert werden. 

Elektronische Geräte können beschlagnahmt werden

Weil der US-Grenzbereich vom verfassungsrechtlichen Verbot ungerechtfertigter Durchsuchungen ausgenommen ist, genießt die US-Grenzschutzbehörde ein weitreichendes Recht, Personen, Gepäck und elektronische Geräte auch ohne Verdacht auf illegale Aktivitäten zu durchsuchen. Geschäftsreisende haben nur wenige Möglichkeiten, die Durchsuchung abzulehnen oder zu verhindern. 

Klar ist jedoch: Wird die Durchsuchung abgelehnt oder weigert man sich, Passwörter preiszugeben, werden die elektronischen Geräte womöglich trotzdem beschlagnahmt und dem Geschäftsreisenden die Einreise verweigert. Wer eine solche Durchsuchung erlebt, kann nur höflich mitteilen, dass er die Kontrolle für unangemessen betrachtet und deswegen ablehnt. 

So können USA-Reisende vorbeugen

In Zusammenarbeit mit den IT-Spezialisten können Unternehmen Richtlinien entwickeln, um die negativen Folgen einer Durchsuchung zu minimieren. Drei Strategien bieten sich an:

  • Man kann komplett auf die Mitnahme von elektronischen Geräten verzichten.
  • Geschäftsreisende sollten nur sichere Passwörter verwenden und Daten verschlüsseln.
  • Reisende können Laptops, Tablets und Handys mitnehmen, deren Daten gelöscht wurden und die keine Apps oder sonstige Tools oder Software enthalten, die ein Herunterladen von Daten aus der Cloud oder von Servern ermöglichen. 

Bei Geschäftsreisen in die USA sollten sich alle Betroffenen gut vorbereiten und mit der Durchsuchung der eigenen Geräte rechnen. 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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