Wie lange dürfen sich Touristen und Geschäftsreisende in den USA aufhalten?

Wie lange dürfen sich Touristen und Geschäftsreisende in den USA aufhalten?

20.03.2018

Regelmäßig werden wir von Mandanten gefragt, ob es stimmt, dass Touristen oder Geschäftsreisende sich nicht länger als 180 Tage pro Kalenderjahr in den USA aufhalten dürfen. Warum die Antwort hierauf nicht eindeutig ausfällt, erklären wir Ihnen im Folgenden: 

Welche US-Aufenthaltsdauer sieht das Gesetz vor?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur maximalen US-Aufenthaltsdauer innerhalb eines Kalenderjahres für Touristen und Geschäftsreisende, die entweder mit ESTA oder mit einem B-Visum einreisen. Vielmehr wird bei jeder Einreise eine maximale Aufenthaltsdauer durch den US-Grenzbeamten festgelegt. Dieser ist befugt, Personen, die mit ESTA (visumsfrei) einreisen, eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zu erteilen. Personen, die mit einem B-Visum einreisen, können vom US-Grenzbeamten eine maximale Aufenthaltsdauer von 365 Tagen erteilt bekommen erhalten (siehe 8 Code of Federal Regulations (CFR) § 214.2(b)). Jedoch beträgt bei den meisten Inhabern eines B-Visums die genehmigte Aufenthaltsdauer nur 180 Tage oder weniger. Soweit die Theorie, im folgenden Absatz gehen wir auf die praktische Umsetzung ein.

US-Grenzbeamte überprüfen Einwanderungsabsichten erneut bei jeder Einreise  

Jemand, der viel Zeit in den USA verbringt oder häufig in die USA fliegt, ohne viel Zeit außerhalb der USA zu verbringen, muss auf verschiedene Maßnahmen bei der US-Grenzkontrolle vorbereitet sein. Diese reichen von einer genaueren Befragung oder einer Verwarnung bis hin zu einer Verweigerung der Einreise oder im schlimmsten Fall einer formellen Abschiebung nach Immigration and Nationality Act (INA) § 235(b)(1), die eine fünfjährige Einreisesperre zur Folge hat.

Die Diskrepanz zwischen der Theorie (das grundlegende Recht auf eine Aufenthaltsdauer von 90, bzw. 180 oder sogar 365 Tagen als Inhaber einer ESTA-Genehmigung oder eines B-Visums) und der Praxis (Verwarnung, Verweigerung der Einreise oder Abschiebung) liegt darin begründet, dass der Grenzbeamte bei jeder Einreise (erneut) prüft, ob irgendwelche Einreisesperren vorliegen. Verbringt ein Reisender zu viel Zeit in den USA oder reist er häufig in die USA ein, ohne viel Zeit außerhalb der USA zu verbringen, kann es vorkommen, dass der Grenzbeamte Einwanderungsabsichten vermutet.

Allerdings gibt es keine gesetzliche Vorschrift, aus der hervorginge, wie viele Tage eine Person in den USA verbracht haben muss, damit man ihr bei der Einreise Einwanderungsabsichten unterstellen bzw. vorwerfen kann.

Nichtdestotrotz achten einige Grenzbeamte sicherlich darauf, wie viele Tage ein Reisender innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in den USA verbracht hat, und leiten daraus unter Umständen Einwanderungsabsichten ab. Die Aufenthaltsdauer in den USA spielt nicht zuletzt auch bei der Ermittlung der Steuerpflicht eine Rolle. Allerdings ist jeder Fall anders. Manche Reisende schaffen es, über Jahre hinweg sieben oder acht Monate pro Jahr in den USA zu verbringen. Andere Reisende werden bei der zweiten Einreise gefragt, warum sie beim letzten Aufenthalt vier Monate in den USA geblieben sind. 

Vorsicht bei häufigen Einreisen in die USA oder längeren US-Aufenthalten

Da es keine genaue Richtlinie gibt, an der man sich orientieren kann, ist Vorsicht geboten. Je mehr Zeit man in den USA verbringt, je häufiger man in die USA reist, je weniger Zeit man außerhalb der USA verbringt und je geringer die Verbindung zu einem festen Wohnort außerhalb der USA ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass jemand mit einem B-Visum oder einer ESTA-Genehmigung bei der nächsten US-Grenzkontrolle nicht einreisen darf oder sogar formell abgeschoben wird. Falls der Reisende Verstöße gegen US-Aufenthaltsgesetze zu verzeichnen hat, sind die Gefahren umso größer. 

Woher weiß ich, welche Aufenthaltsdauer in den USA mir erteilt worden ist?

Die Aufenthaltsdauer, die dem Reisenden bei der US-Einreise erteilt wird, wird in dem Formular I-94 elektronisch erfasst. Zudem wird meist im Reisepass und dem vom Grenzbeamten erteilten Einreisestempel eine Einreisekategorie und ein Datum eingetragen. Weil es nicht selten zu Fehlern beim Erfassen der Daten für das Formular I-94 kommt, sollte jeder US-Reisende sein I-94 online einsehen, und zwar nach jeder Einreise. 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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