Neue Bezahlmöglichkeit für US-Visumspetitionen

Neue Bezahlmöglichkeit für US-Visumspetitionen

28.02.2018

Im Blogbeitrag„US-Behörden, Antragsverfahren und Zahlung der Gebühren – Ein Überblick (13.07.2017)“ haben wir bereits über die genauen Vorgaben zur Zahlung von Gebühren, die US-Behörden für die Bearbeitung von Visa, Visumspetitionen und anderen Anträgen erheben, berichtet. 

So konnten die Gebühren an die US-Büros der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) bisher grundsätzlich nur per US-Scheck oder US-Money-Order bezahlt werden. Die USCIS ist u.a. für das Bearbeiten der für diverse Einwanderungsvisa (darunter auch das IR-1/CR-1 Visum) erforderlichen I-130-Petition zuständig.

Am 14.02.2018 hat die USCIS in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie nun auch Kreditkarten zur Zahlung von diversen USCIS-Gebühren akzeptieren wird. Ob eine bestimmte USCIS-Gebühr per Kreditkarte bezahlt werden kann, hängt von der Art der Petition bzw. vom Antragsformular ab. Eine Liste der USCIS-Gebühren, die nun per Kreditkarte bezahlt werden können, finden Sie hier

Was Sie bei Kreditkartenzahlung beachten sollten

Falls Sie eine Gebühr per Kreditkarte zahlen möchten, prüfen Sie erst anhand der genannten Liste, ob dies möglich ist. Ist eine Zahlung per Kreditkarte möglich, müssen Sie das Formular G-1450 ausfüllen und mit einreichen. Achten Sie auch darauf, dass je nach Kreditinstitut „Auslandseinsatzgebühren“ anfallen können.  

WICHTIG: Die Optionen zur Zahlung von Visumsgebühren sowie anderen Gebühren der US-Botschaften, US-Konsulate und USCIS-Zweigstellen außerhalb der USA bleiben von dieser Änderung unberührt. Hier gelten weiterhin die entsprechenden Informationen in unserem Blogbeitrag vom 13.07.2017

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26.

U.S Attorney Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson

Kari Foss-Persson ist U.S. Attorney at Law (MN, USA) und Leiterin des US-Desks bei WINHELLER. Sie verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im US-Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Ihre Expertise deckt das gesamte Spektrum an US-Visa-Kategorien ab, mit einem besonderen Fokus auf die Begleitung internationaler Unternehmen beim Markteintritt oder bei der Expansion in die USA.

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