US-Einreisesperre wegen Besitzes oder Konsums von Marihuana

US-Einreisesperre wegen Besitzes oder Konsums von Marihuana

04.04.2018

Der private Kauf sowie der Besitz von Marihuana durch Erwachsene ist in neun US-Bundesstaaten sowie in Washington D.C. teilweise legalisiert worden. Es gelten allerdings u.a. Alters- und Mengenbeschränkungen, die unbedingt zu beachten sind. Auf US-Bundesebene bleibt Marihuana weiterhin illegal mit besonderen Konsequenzen für Nicht-US-Staatsbürger.

Marihuana bleibt illegal auf US-Bundesebene

Nach dem US-Bundesgesetz sind der Besitz, Verkauf, Anbau, Import oder Export sowie die Weitergabe von Marihuana weiterhin illegal. Das Paradox: Ist nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates z.B. der Besitz kleiner Mengen Marihuana legal, so ist eine strafrechtliche Verfolgung durch die US-Bundesregierung aktuell unwahrscheinlich. Allerdings spricht sich der Bundesgeneralanwalt, Jefferson Sessions, schon länger für eine Wiederaufnahme solcher Strafverfolgungen aus. 

Auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung unwahrscheinlich ist, müssen Nicht-US-Bürger mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn festgestellt wird, dass sie z.B. Marihuana gekauft oder konsumiert haben. Dies liegt erstens daran, dass das US-Visums- und Aufenthaltsrecht auf zivilrechtlichen und nicht auf strafrechtlichen Gesetzen basiert, und zweitens, dass die US-Visums- und Aufenthaltsgesetze weiterhin auf US-Bundesgesetze verweisen, die den Besitz und Konsum von Marihuana verbieten. Auch Verstöße gegen Drogengesetze anderer Länder als den USA können zu Einreisesperren oder anderen visums- oder aufenthaltsrechtlichen Problemen führen. 

Verstöße gegen Drogengesetze außerhalb der USA ebenfalls problematisch

Nach den US-Visums- und Aufenthaltsgesetzen gilt eine Einreisesperre für Personen, die wegen eines Drogendelikts verurteilt worden sind oder eingestehen, dass sie Handlungen begangen haben, die die essentiellen Elemente eines Drogendeliktes verwirklichen. Auch der einfache gelegentliche Konsum von Marihuana kann zu Problemen bei der Einreise in die USA oder der Beantragung eines US-Visums führen. Zudem gilt eine Einreisesperre für Personen, bei denen eine Drogensucht oder eine Drogenabhängigkeit festgestellt wird. Sogar eine Involvierung in Marihuana-Geschäfte, die auf US-Bundesstaatsebene legal sind, kann zu einer Einreisesperre wegen Rauschgifthandels führen, wie in diesem aktuellen Bericht zu lesen ist.  

Vorsicht bei der Mitnahme von elektronischen Geräten in die USA

Bei einer Einreise in die USA sollte man außerdem darauf achten, dass die US-Grenzbeamten auch ohne Verdacht Handgepäck und elektronische Geräte durchsuchen können (siehe auch Blogartikel "USA-Reisenden droht Durchsuchung elektronischer Geräte"). Werden bei einer solchen Durchsuchung Hinweise auf den Konsum oder den Besitz von Marihuana oder die Involvierung in Marihuana-Geschäfte festgestellt, wird dies sicherlich zu einer genaueren Befragung führen, die wiederum zu einer Verweigerung der Einreise oder sogar zu einer formellen Abschiebung führen kann. 

Risiken gelten auch für Greencard-Inhaber

Greencard-Inhaber sind nicht von den oben genannten Risiken ausgenommen. Bei einer Wiedereinreise in die USA werden auch Greencard-Inhaber befragt. Wird bei ihnen z.B. der (nach US-Bundesstaatsrecht legale) Besitz von Marihuana festgestellt, kann diese Feststellung unter Umständen zu einem Abschiebungsverfahren führen. Auch die Beantragung der US-Staatsbürgerschaft kann wegen der Feststellung, dass der Antragsteller Marihuana konsumiert oder besessen hat oder in ein Marihuana-Geschäft involviert ist, verweigert werden.

Dementsprechend sollten alle Personen, die keine US-Staatsbürger sind, zumindest vorsichtig und achtsam sein und am besten gänzlich auf den Besitz, die Weitergabe, den Verkauf, den Anbau oder den Konsum von Marihuana verzichten oder die Involvierung in ein Marihuana-Geschäft vermeiden – auch dann, wenn diese Aktivitäten nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaates legal sind. 

Haben Sie Fragen?

Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).

Thomas Schwab

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.

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